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Stadt Zürich, Ueberlandstrasse, HVS 30041, Lärmschutzmassnahmen, Projektgenehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 14. März 2018

224. Strassen (Zürich, Ueberlandstrasse HVS 30041)

Erwägungen

Mit Schreiben vom 20. November 2017 unterbreitete das Tiefbauamt der Stadt Zürich der Volkswirtschaftsdirektion, Amt für Verkehr (AFV), das Projekt für die Erstellung von Lärmschutzwänden an der Ueberland- strasse, im Abschnitt Glattstegweg Nr. 95 bis Ueberlandstrasse Nr. 48, Zürich (Bau Nr. 14 019), zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes (StrG; LS 722.1). Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechenbarkeit an die Baupauschale. Das Projekt sieht vor, an der Ueberlandstrasse, im Abschnitt Glattsteg- weg Nr. 95 bis Ueberlandstrasse Nr. 348, rund zehn Lärmschutzwände mit einer Gesamtlänge von 640 m zu erstellen. Die geplanten Wandab- schnitte sollen in verschiedenen Längen und in versetzter Bauweise hin- ter der bestehenden Baumreihe gebaut werden, um die bestehenden Zu- gangswege zu den Liegenschaften beibehalten zu können. Trotz der vorgesehenen Massnahmen wird bei 44 Liegenschaften der Immissionsgrenzwert überschritten, weshalb die Stadt Zürich Erleich- terungsanträge nach Art. 14 der Lärmschutz-Verordnung (SR 814.41) ge- stellt hat. Es ist der Einbau von rund 400 Schallschutzfenstern vorgesehen. Mit Schreiben vom 9. Februar 2017 hat das AFV im Rahmen der Be- gehrensäusserung nach § 45 Abs. 1 StrG unter Einbezug der Fachstelle Lärmschutz (FALS) zum Projekt Stellung genommen. Die in der Begeh- rensäusserung gemachten Bemerkungen wurden im vorliegenden Pro- jekt berücksichtigt. Die FALS hat den hier zur Genehmigung beantrag- ten Lärm- und Schallschutzmassnahmen mit Schreiben vom 8. Januar 2018 zugestimmt. Sie empfiehlt jedoch, keine vollflächige Abdeckung der Lärmschutzwände mit Hecken. Zudem sollen bei den geplanten Hecken nur einheimische Pflanzen verwendet werden. Das Mitwirkungs- und Auf‌lageverfahren nach §§ 13 und 16 StrG wurde ordnungsgemäss durchgeführt. Innerhalb der Auf‌lagefrist ging eine Ein- sprache gegen das Projekt ein. Diese wurde jedoch nach einer Einigungs- verhandlung mit der Stadt Zürich zurückgezogen. Mit Stadtratsbeschluss Nr. 920 vom 8. November 2017 wurde das Projekt festgesetzt. Dieser Beschluss ist rechtskräftig. Einer Genehmigung steht nichts entgegen. Die Gesamtkosten für die Erstellung der Lärmschutzwände und den Einbau von Schallschutzfenstern an der Ueberlandstrasse, im Abschnitt Glattstegweg 95 bis Ueberlandstrasse 348, betragen voraussichtlich rund Fr. 3 500 000 (einschliesslich Verwaltungskosten Werke). Diese können vollumfänglich der Baupauschale belastet werden.

Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Ver- bindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) denjenigen Betrag festsetzen, den die Stadt Zürich der Abrechnung über die Baupauschale gemäss § 46 StrG belasten kann.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Projekt für die Erstellung von Lärmschutzwänden an der Ueber- landstrasse, im Abschnitt Glattstegweg Nr. 95 bis Ueberlandstrasse Nr. 348, in der Stadt Zürich wird im Sinne von § 45 Abs. 3 StrG genehmigt.

II. Die Stadt Zürich wird eingeladen, die Empfehlung der FALS bei der Ausführung der Lärmschutzwände bezüglich der Bepflanzung zu berücksichtigen.

III. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Stadthaus, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Tiefbauamt, Postfach, 8021 Zü- rich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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