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Covid-19, Anpassungen des Massnahmendispositivs und weitere Verordnungsänderungen, Schreiben an das EDI

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 9. Februar 2022

224. Covid-19, Anpassungen des Massnahmendispositivs und weitere Verordnungsänderungen (Konsultation) Mit Schreiben vom 2. Februar 2022 wurden die Kantone vom Eidgenös- sischen Departement des Innern zu einer Konsultation zu Anpassungen des Massnahmendispositivs und weiteren Verordnungsänderungen ein- geladen. Trotz der hohen und immer noch steigenden Anzahl täglicher Neu- infektionen ist die Zahl der Spitaleinweisungen wegen eines schweren Covid-19-Verlaufs in den letzten Wochen nicht angestiegen. Die Auslas- tung der Intensivpflegestationen ist sinkend. Mit vorliegender Konsulta- tion unterbreitet der Bundesrat daher zwei mögliche Varianten zur Auf- hebung der Covid-19-Verordnung besondere Lage (SR 818.101.26). Wei- tere Themen der vorliegenden Konsultation sind Anpassungen der grenz- sanitarischen Massnahmen, Übergangsbestimmungen im Bereich der Covid-Zertifikate, die Anpassung der Finanzierung im Bereich der re- petitiven Testung, die Kostenübernahme von Arzneimitteln zur ambulan- ten Behandlung von Covid-19 sowie Anpassungen der Covid-19-Verord- nung 3 (SR 818.101.24). Zu befürworten ist grundsätzlich das in Variante 2 beschriebene, zwei- stufige Vorgehen bei der Aufhebung der Massnahmen der Covid-19-Ver- ordnung besondere Lage. Einzelheiten dazu und zu den weiteren Punk- ten der Konsultation ergeben sich aus der Beantwortung der gestellten Fragen.

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat: I. Schreiben an das Eidgenössische Departement des Innern, 3003 Bern (auch via Umfragetool): Mit Schreiben vom 2. Februar 2022 haben Sie uns zur Konsultation zu Anpassungen des Massnahmendispositivs und weiteren Verordnungs- änderungen eingeladen. Wir danken Ihnen für die Gelegenheit zur Stel- lungnahme und beantworten Ihre Fragen wie folgt:

Grundsätzliche Fragen

1. Variante 1: Alle Massnahmen der Covid-19 Verordnung be- sondere Lage werden aufgehoben. Ausgenommen sind die behördlich angeordnete Isolation und die Meldepflichten. Befürwortet der Kanton diese Variante? Nein

2. Variante 2: Die Massnahmen werden in zwei Schritten auf- gehoben. Befürwortet der Kanton diese Variante? Ja

3. Schlägt der Kanton ein anderes stufenweises Vorgehen vor? Nein

Weitere Fragen zur Variante 1 Werden die Massnahmen bei sehr hohen Inzidenzen aufgehoben, ge- winnt der spezifische Schutz besonders gefährdeter Personen an Bedeu- tung.

4. Gedenkt der Kanton, Schutzmassnahmen in Gesundheits­ einrichtungen einzuführen oder beizubehalten, sollte der Bundesrat sämtliche Massnahmen aufheben? Ja Bemerkungen Die kantonale Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie im Gesundheitsbereich (LS 818.13) ist vorerst bis Ende März 2022 in Kraft. Darin ist festgehalten, dass für Besuchende von Patientinnen und Patienten in Spitälern sowie von Bewohnenden in Alters- und Pflegeheimen eine Zertifikatspflicht gilt. Mitarbeitende von Spitälern, Heimen und Spitex-Organisationen müssen sich zudem regel- mässig testen lassen oder ebenfalls über ein gültiges Zertifikat verfügen. Je nach Entwicklung der epidemiologischen Lage sollen die Schutzmass- nahmen (Zutrittsbeschränkungen, Testen, Maskenpflicht) aufrechterhal- ten, reduziert oder aufgehoben werden.

5. Wünscht der Kanton, dass der Bundesrat weiterhin eine Maskentragpflicht in Gesundheitseinrichtungen vorsieht? Nein Bemerkungen Die Regelung der Maskentragpflicht in Gesundheitseinrichtungen kann in die Kompetenz der Kantone gelegt werden (vgl. auch Bemerkun- gen zu Frage 4).

6. Wünscht der Kanton, dass die Maskentragpflicht im öffentlichen Verkehr vorübergehend aufrechterhalten wird? Ja Bemerkungen Ja, aber befristet bis Ende Februar 2022.

7. Wünscht der Kanton, dass die Maskentragpflicht im Detail- handel oder staatlichen Dienstleistungsbetrieben (z. B. Betreibungs- register- oder Strassenverkehrsamt) vorübergehend aufrechterhalten wird? Ja Bemerkungen Ja, aber befristet bis Ende Februar 2022.

8. Sieht der Kanton weitere Massnahmen, die der Bundesrat zum Schutz von besonders gefährdeten Personen aufrechterhalten soll? Nein

Variante 1 sieht vor, dass Isolation und Meldepflicht selbst nach der Aufhebung aller Massnahmen beibehalten werden sollen.

9. Ist der Kanton damit einverstanden, dass diese Massnahmen beibehalten werden und in die Epidemienverordnung überführt werden? Ja

10. Ist der Kanton der Meinung, dass auch andere Massnahmen beibehalten werden sollten? Nein

Weitere Fragen zur Variante 2

11. Hat der Kanton Änderungsvorschläge zum ersten Öffnungs- schritt? Ja Bemerkungen Sollte es die epidemiologische Lage zulassen, können bereits mit dem ersten Öffnungsschritt die Maskentragpflicht am Arbeitsplatz, einschliess- lich auf der Sek-II-Stufe, und die Homeoffice-Empfehlung aufgehoben werden.

12. Hat der Kanton Änderungsvorschläge zum zweiten Öffnungs- schritt? Nein Bemerkungen Es soll aber klar und frühzeitig kommuniziert werden, in welchem Zeit- rahmen bzw. bei welcher epidemiologischen Lage der zweite Öffnungs- schritt vollzogen werden soll. Der zweite Öffnungsschritt soll, sofern es die epidemiologische Lage zulässt, Ende Februar 2022 erfolgen. Sind wei- terhin Massnahmen nötig, sollen diese in jedem Fall befristet werden.

Fragen zu den grenzsanitarischen Massnahmen

13. Ist der Kanton mit der Aufhebung der bei der Einreise in die Schweiz geltenden 3G-Regel einverstanden? Ja

14. Ist der Kanton mit der Aufhebung der bei der Einreise in die Schweiz geltenden Kontaktdatenerhebung via SwissPLF einverstanden? Ja

15. Beim Auftreten einer neuen, besorgniserregenden Virusvariante kann der Bundesrat weiterhin rasch reagieren und grenzsanitarische Massnahmen vorsehen. Ist der Kanton damit einverstanden? Ja Bemerkungen Die bisher erfolgten Massnahmen sollen kritisch analysiert werden und müssen in jedem Fall verhältnismässig sein.

Frage zu den Übergangsbestimmungen Zertifikate Mit der Aufhebung der Massnahmen plant der Bundesrat künftig nur noch Zertifikate auszustellen, die für den internationalen Reisever- kehr genutzt werden können. Auf die Schweiz beschränkt gültige Zer- tifikatstypen werden nicht mehr ausgestellt. Falls die Kantone weiterhin die Möglichkeit wünschen, das Zertifikat auf ihrem Gebiet einzusetzen, kann der Bundesrat die Ausstellung der Schweizer Zertifikate vorerst weiter vorsehen.

16. Ist der Kanton damit einverstanden, dass mit der Aufhebung der Zertifikatspflicht auf nationaler Ebene keine sogenannten Schweizer Zertifikate mehr ausgestellt werden? Ja

Fragen zur repetitiven Testung Mit der schrittweisen Aufhebung der Massnahmen wird der Bund die Finanzierung der Testung in Betrieben anpassen. Der Bund schlägt vor, die repetitive Testung nur noch in Betrieben mit vulnerablen Perso- nen (etwa Gesundheitseinrichtungen) und in Betrieben, die der Aufrecht- erhaltung kritischer Infrastrukturen dienen, zu finanzieren.

17. Ist der Kanton mit diesem Vorgehen einverstanden? Ja Bemerkungen Es sollte frühzeitig kommuniziert werden, auf welchen Zeitpunkt hin die geänderte Testfinanzierung in Kraft treten soll. Zudem muss klar definiert sein, welche Kriterien ein Betrieb erfüllen muss, damit er als «Betrieb zur Aufrechterhaltung kritischer Infrastrukturen» einzustu- fen ist.

In den Schulen bleibt die repetitive Testung ein wichtiges Instrument zur Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts. Da sich jedoch inzwischen Kinder ab 5 Jahren ebenfalls impfen können, schlägt der Bundesrat vor, die repetitive Testung in Schulen zu beenden und deshalb nur noch bis Ende März 2022 zu finanzieren.

18. Ist der Kanton mit diesem Vorgehen einverstanden? Ja Bemerkungen Bei den Sonderschulen und in den Schulheimen mit vulnerablen Schü- lerinnen und Schülern müssen die Tests aber wie in den genannten Be- trieben weitergeführt und auch weiterhin vom Bund finanziert werden.

Frage zur Kostenübernahme Arzneimittel zur ambulanten Behandlung von Covid-19

19. Ist der Kanton damit einverstanden, dass die Kosten der neuen oralen Therapien, welche noch nicht auf der SL aufgeführt sind, vorerst durch den Bund übernommen werden? Ja

Fragen zur Anpassung der Covid-19-Verordnung 3

20. Ist der Kanton mit den Anpassungen des Anhangs 6 der Covid-19-Verordnung 3 einverstanden? Ja

21. Ist der Kanton mit den Anpassungen im Zusammenhang mit dem Meldewesen nach Artikel 12 EpG einverstanden? Ja

Weitere Kommentare Insbesondere in der nun bevorstehenden Übergangsphase ist es für die Planung in den Kantonen zentral, dass der Bund frühzeitig die mittel- bis langfristige Strategie in den Bereichen Impfen, Testen und Tracen bekannt gibt und mit den Kantonen klärt.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates, die Gesundheits- direktorenkonferenz (office@gdk-cds.ch) sowie an die Gesundheitsdirek- tion.

Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:

Peter Hösli

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