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Verein Minergie, Prüfung Minergie-Anträge, gebundene Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 11. März 2015

225. Prüfung von Minergie-Anträgen (Ausgabenbewilligung)

Erwägungen

A. Ausgangslage Seit der Gründung des Vereins Minergie 1998 ist die Baudirektion Zer- tifizierungsstelle für Minergie-Bauten im Kanton. Die Marke wird von der Wirtschaft, den Kantonen und dem Bund gemeinsam getragen und ist vor missbräuchlicher Nutzung geschützt. Minergie ist ein Baustandard für Neubauten und Gebäudeerneuerungen. In den letzten fünf Jahren zertifizierte der Kanton jährlich über eine Million Quadratmeter Ener- giebezugsfläche für den Minergie-Basisstandard. Das entspricht rund 700 bis 900 Minergie-Anträgen pro Jahr. Für die Bewältigung dieser Auf- gabe und auch für die Durchführung der Stichprobenkontrollen lässt sich die Baudirektion bereits seit 2009 von auswärtigen Ingenieurbüros unter- stützen. Am 25. November 2014 hat die Baudirektion mit dem Verein Minergie einen neuen Lizenzvertrag zur Zertifizierung der Minergie-Bau- standards und Nutzung der Qualitätsmarke Minergie abgeschlossen (Li- zenzvertrag). Damit ist die Baudirektion ab 1. Januar 2015 zusätzlich Zer- tifizierungsstelle für die Standards Minergie-P und Minergie-A. Aufgrund der Ausweitung der Zuständigkeit der Baudirektion hat sich der Ver- gabeumfang vergrössert. Gemäss Ziff. 8.5 des Lizenzvertrags besteht die Möglichkeit, auswärtige Antragsprüferinnen und -prüfer hinzuzuziehen. Zu diesem Zweck wurde eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt. Gemäss § 16 des Energiegesetzes vom 19. Juni 1983 (EnerG; LS 730.1) kann der Kanton Massnahmen zur rationellen Energienutzung und zur Nutzung von Abwärme und erneuerbaren Energien fördern. Die Förde- rung bestand anfänglich in der fachlichen Entwicklung des Vereins Mi- nergie, seiner Gründung, der Subventionierung der Vereinstätigkeit und der Führung der Zertifizierungsstelle. Dank der eingehenden Zertifizie- rungsgebühren entstehen heute dem Kanton keine Nettokosten durch den Betrieb der Zertifizierungsstelle. Diese Entwicklung wurde mit der Beantwortung der Anfrage KR-Nr. 200/2014 betreffend Minergie und Kanton Zürich. Ist finanzrechtlich alles im Lot? umfassend dargestellt.

Dem neuen Lizenzvertrag liegen Abklärungen bezüglich Organisa- tion, Umgang mit auswärtigen Ingenieurbüros für die Prüfung von Mi- nergie-Anträgen und der Durchführung von Stichprobenkontrollen im Auftragsverhältnis von PricewaterhouseCoopers AG (pwc) zugrunde (Bericht «Unterstützung bei Fragenstellungen Minergie-Zertifizierung» vom 20. Januar 2014). Gemäss pwc wären keine öffentlichen Ausschrei- bungen für die Drittaufträge notwendig. Im Sinne einer vollen Transpa- renz wurden die Ausschreibungen trotzdem durchgeführt. Deshalb er- folgt nun die Ausgabebewilligung nach der Unterzeichnung des Lizenz- vertrags.

B. Kosten Für die Vergabe über die Prüfung von insgesamt rund 740 Minergie- Anträgen pro Jahr liegen aufgrund eines offenen Verfahrens Angebote von Ingenieurbüros in einer Gesamthöhe von jährlich rund Fr. 530 000 (einschliesslich MWSt) vor. Die Aufträge sollen eine Laufzeit von vier Jahren haben. Somit handelt es sich beim Betrag von Fr. 530 000 um eine jährlich wiederkehrende Ausgabe zulasten der Erfolgsrechnung der Leis- tungsgruppe Nr. 8500, AWEL. Die Ausgabe ist gestützt auf den Lizenz- vertrag zwingend erforderlich und gilt daher als gebunden (§ 37 Abs. 2 lit. a Gesetz über Controlling und Rechnungslegung vom 9. Januar 2006, LS 611). Die spätere Vergabe und die Freigabe der einzelnen Objektkre- dite erfolgt durch die für die Ausgabenbewilligung zuständige Stelle.

C. Finanzierung Den jährlichen Ausgaben für die Prüfung von Minergie-Anträgen von rund Fr. 530 000 einschliesslich MWSt stehen im Durchschnitt der letz- ten fünf Jahre Einnahmen der Baudirektion aus den Zertifizierungsge- bühren von rund Fr. 1 300 000 pro Jahr gegenüber. Die Ausgaben kommen nur zum Tragen, wenn auch die Einnahmen anfallen. Aus dem Überschuss zwischen den Einnahmen und den Ausgaben bestreitet die Baudirektion die Kosten für Stichprobenkontrollen, den eigenen Aufwand und die Bei- träge an den Verein Minergie. Der verbleibende Restbetrag fällt an den Kanton. Im Budget 2015 sowie im KEF 2015–2018 (Planjahre 2016, 2017 und 2018) sind jährlich Fr. 530 000 im Aufwand der Erfolgsrechnung ent- halten. Die Verbuchung des Aufwands und Ertrags erfolgt auf dem Pro-

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Prüfung von Minergie-Anträgen wird ab 1. April 2015 für die nächsten vier Jahre eine jährlich wiederkehrende gebundene Ausgabe von Fr. 530 000 (einschliesslich MWSt) zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8500, AWEL, bewilligt.

II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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