Dringliches Postulat Jürg Trachsel, Richterswil, und Lorenz Schmid, Männedorf, betreffend strukturelle Änderung im Gesundheitswesen ist überfällig, Stellungnahme
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 416/2016
Sitzung vom 11. Januar 2017
23. Dringliches Postulat (Strukturelle Änderung im Gesundheitswesen
Erwägungen
ist überfällig) Die Kantonsräte Jürg Trachsel, Richterswil, und Lorenz Schmid, Männe- dorf, haben am 19. Dezember 2016 folgendes dringliche Postulat einge- reicht: Der Regierungsrat wird eingeladen, dem Kantonsrat in einem Bericht darzulegen, mit welchen strukturellen Massnahmen er mittel- und länger- fristig die explodierenden Kosten im Gesundheitswesen in den Griff zu kriegen gedenkt. Begründung: Im Zürcher Gesundheitswesen bleibt in organisatorischer Hinsicht kein Stein auf dem anderen: Kantonale Spitäler sollen in Aktiengesellschaften umgewandelt und/oder privatisiert werden und denjenigen, welche man nicht aus dem Konstrukt der öffentlich-rechtlichen Anstalt entlassen kann, wird mittels Baurechtsverträgen die Handlungsfreiheit erhöht. So weit, so gut. Doch nebst all diesem organisatorischen Wandel bleibt etwas konstant: Die enorme Kostensteigerung von Jahr zu Jahr. Praktisch alle Listenspitäler im Kanton bauen um, vermehren Bettentrakte und stel- len von Mehr- auf Zweibettzimmer um. Da im Kanton Zürich – zumin- dest im stationären Bereich – 55% der Gesundheitskosten vom Staat, die anderen 45% von den Prämienzahlern via Krankenkassen übernommen werden, braucht man wirklich kein Prophet zu sein, um enorme Kosten- steigerungen für den Kanton Zürich vorauszusehen. Der Regierungsrat scheint sich dessen zumindest im Ansatz bewusst zu sein, hat er doch dem Kantonsrat eine – leider etwas gar hilflos daher- kommende – Änderung des Spitalfinanzierungsgesetzes beantragt. Egal, ob der Kantonsrat und die Bevölkerung dieser in Form einer befristeten Steuererhöhung daherkommenden Änderung letztlich zustimmen oder nicht, sie löst das Problem nicht. Es braucht strukturelle Änderungen. Der Regierungsrat muss sich an die unbequeme Arbeit machen und die Spital- liste und die diversen Leistungsaufträge überdenken und an die heutige Kostenrealität anpassen.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Zum dringlichen Postulat Jürg Trachsel, Richterswil, und Lorenz Schmid, Männedorf, wird wie folgt Stellung genommen: Das Gesundheitswesen ist eine äusserst dynamische Branche. Die Be- völkerungsentwicklung, die Entwicklung der öffentlichen Haushalte, der medizinische Fortschritt, die medizintechnische Entwicklung und nicht zuletzt die Veränderung der Bedürfnisse der Bevölkerung machen es un- ausweichlich, dass sich die Spitallandschaft laufend den aktuellen Gege- benheiten anpasst. Gleichzeitig wird die kantonale Hoheit über das Ge- sundheitswesen zunehmend durch Einflussnahme des Bundes beschnit- ten. So hat sich die tiefgreifendste Änderung der letzten Jahrzehnte mit der vom Bund vorgegebenen Neuausrichtung der Spitalfinanzierung auf Anfang 2012 hin ergeben. Die Umstellung von der früheren Objektfinan- zierung hin zur Subjektfinanzierung der einzelnen Behandlungen über Fallpauschalen in der stationären Gesundheitsversorgung machte eine grundlegend neue Spitalplanung notwendig, die der Kanton Zürich, recht- lich beruhend auf dem neuen Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetz vom 2. Mai 2011 (LS 813.20), pionierhaft in Angriff genommen hat. Der Bundesgesetzgeber hat das neue Finanzierungssystem auf 2012 eingeführt, um die Kostenentwicklung in der stationären Gesundheits- versorgung zu dämpfen. Das System ist noch jung. Erste Erfahrungen konnten gemacht werden. Das Überdenken und – wo notwendig – Anpas- sen von Spitalplanung und entsprechenden Spitallisten im Allgemeinen und der Leistungsgruppen bzw. Leistungsaufträge im Besonderen ist ge- wollte und stetige Aufgabe der für das Gesundheitswesen zuständigen Ins- tanzen in allen Kantonen. Deshalb werden die Spitallisten periodisch einer Überprüfung und Überarbeitung unterzogen, im Kanton Zürich letzt- mals mit einer Aktualisierung auf den 1. Januar 2017 (RRB Nr. 799/2016). Ein transparentes Vorgehen in der Spitalplanung und -finanzierung ist dem Regierungsrat ein grosses Anliegen. Demzufolge stellt er sich dem Postulat nicht entgegen. Der Regierungsrat ist bei dieser Ausgangslage bereit, das dringliche Postulat KR-Nr. 416/2016 entgegenzunehmen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi