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Anfrage Christian Müller, Steinmaur, betreffend Biber im Müliweiher Steinmaur und damit entstehende Interessenkonflikte, Beantwortung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 463/2020

Sitzung vom 10. März 2021

230. Anfrage (Biber im Müliweiher Steinmaur und damit entstehende Interessenkonflikte) Kantonsrat Christian Müller, Steinmaur, hat am 14. Dezember 2020 fol­ gende Anfrage eingereicht: Im Müliweiher Steinmaur haben sich zwei Biberfamilien angesiedelt, in unmittelbarer Nachbarschaft dazu am Fischbach eine dritte. Biber haben offensichtlich das Bestreben, die Umgebung nach ihren Vorstellun­ gen umzugestalten. Das findet auch an anderen Orten im Kanton statt. Das Treiben dieser Tiere wurde in einem Artikel der NZZ vom 29.8.2019 sehr schön beschrieben. Der Müliweiher ist eine künstlich angelegte Stauanlage, die früher zum Antrieb der Mühle am Ort genutzt wurde. Die Konzession wird heute von der Gemeinde Steinmaur gehalten und ist in wenigen Jahren wieder zu erneuern. Im Rahmen einer Überprü­ fung im Auftrag des AWEL im Jahre 2009 wurde festgehalten, dass der Damm in einem Bereich undicht ist. Die Gemeinde hat darauf diese Stelle mit dem Einbau von Larsen saniert und Bäume entfernt, soweit diese nicht schon von den Bibern verwertet wurden. Eine zusätzliche punktuelle Verstärkung des Damms könnte im Rahmen des Aufwertungs­ projekts erfolgen. Im Rahmen der Abklärungen für dieses Aufwertungsprojekt wurde vom zuständigen Mitarbeiter des AWEL festgehalten: «Wenn der Müli­ weiher saniert werden soll, so ist er umfassend zu sanieren, sodass der ordentliche Zustand der Weiheranlage wiederhergestellt ist». In der Zwi­ schenzeit haben aber die in den Weiher zugewanderten Biber den Damm an verschiedenen Stellen mit Löchern versehen, sodass das Wasser aus dem Weiher mittlerweile an mehreren Orten austritt. Damit wurde auch der Pegel im Weiher leicht abgesenkt. Das Risiko eines Dammbruchs wird von der Gemeinde als gering angesehen, da sich die heutigen Schä­ den auf Höhe des Wasserpegels befinden. Eine umfassende Sanierung des Damms ist nur mit einer Zerstörung der beiden Biberbauten und der Entfernung der Biberpopulation möglich. Da die Biber und deren Le­ bensraum umfassend geschützt sind, steht die Gemeinde nun in einem Interessenkonflikt, entweder die Anweisungen der Biberfachstelle zu befolgen oder dann jene der Abteilung Wasserbau. Damit ist das Aufwertungsprojekt gefährdet. Es stellen sich in diesem Zusammenhang einige Fragen, insbesondere auch um die Interessenkonflikte zwischen Naturschutz und Vorgaben an den Wasserbau.

Aus diesem Grund bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Teilt der Regierungsrat die Ansicht, dass bei einer umfassenden Sanie­ rung einer Stauanlage die Anliegen des Artenschutzes zu berücksich­ tigen sind und deshalb auf eine umfassende Sanierung einer Weiher­ anlage verzichtet werden kann, wenn das Hochwasserrisiko gering­ fügig ist?

2. Was würde passieren, wenn die Gemeinde Steinmaur auf eine Neu­ konzessionierung der Weiheranlage verzichten würde?

3. Teilt der Regierungsrat die Ansicht, dass der Weiher mittlerweile ein geschützter Lebensraum für Biber ist und deshalb der Weiterbestand zu gewährleisten ist?

4. Wer würde diesen Weiterbestand gewährleisten, wenn die Gemeinde auf das Wasserrecht verzichten würde?

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Christian Müller, Steinmaur, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Am Müliweiher in Steinmaur besteht in verschiedener Hinsicht Hand­ lungsbedarf. Zur Ausarbeitung eines Sanierungs- bzw. Aufwertungsvor­ schlags hat die Gemeinde Steinmaur ein Fachbüro beauftragt, das mit verschiedenen kantonalen Fachstellen in Kontakt ist. Die Anliegen des Artenschutzes sind bei Sanierungsarbeiten an Teichanlagen zu berück­ sichtigen. Das bedeutet aber nicht, dass umfassende Sanierungen nicht möglich wären. Im Einzelfall sind die vorhandenen Naturwerte und ein vorhandenes oder mögliches Schadenpotenzial im Falle eines Versagens der Anlage zu ermitteln. Der Entscheid über mögliche und nötige Mass­ nahmen erfordert somit immer eine Interessenabwägung. Die Baudirektion schätzt die Beeinträchtigung für den Biber beim Müli­ weiher im Fall einer umfassenden Sanierung als eher gering ein. Werden die Arbeiten zeitlich nach der Aufzuchtzeit geplant, werden die Biber samt Nachwuchs in die umliegenden Bachstrecken abwandern und nach der Sanierung höchstwahrscheinlich wieder zurückkehren. Wird der Weiher nicht nur bibersicher, sondern auch biberfreundlich gestaltet, dürfte durch die Sanierung mittel- bis langfristig sogar eine erhebliche ökologische Verbesserung erzielt werden.

Zu Frage 2: Wird eine wasserrechtliche Konzession nicht mehr erneuert, hat der bisherige Wasserrechtsinhaber einen sicheren und natürlichen Gewässer­ zustand herbeizuführen (§ 56 Wasserwirtschaftsgesetz, LS 724.11). Üb­ licherweise geschieht dies durch das Beseitigen der Fassungen, Dämme und Überlaufbauwerke, das Entfernen von Auflandungen und die Wieder­ herstellung eines natürlichen Bachbetts. Bei einem Schutzobjekt muss – wie bei der Sanierung – durch Interessenabwägung ermittelt werden, wel­ cher Zustand künftig erhalten bzw. herbeigeführt werden soll. Bei Ob­ jekten des Naturschutzes wurden in der Vergangenheit sowohl Beseiti­ gungen als auch der Erhalt von Anlagen verfügt. In letzteren Fällen bot der Kanton die Übernahme des Wasserrechts an, wenn die Wasserrechts­ inhaberin oder der Wasserrechtsinhaber eine Einmalzahlung (anstelle der erlassenen Rückbauarbeiten) an den künftigen Unterhalt leistete. Bei einem Verzicht der Gemeinde Steinmaur müsste deshalb über den Weg einer Interessenabwägung das weitere Vorgehen ermittelt und ver­ handelt werden. Zu Frage 3: Der Müliweiher gilt als Lebensraum für den Biber und ist darüber hinaus von allgemeinem Naturschutzinteresse. Wie bei der Beantwor­ tung der Frage 1 erläutert, ist eine Änderung seines Zustands nicht von vornherein ausgeschlossen, sondern muss mit den Schutzzielen vereinbar sein. Zu Frage 4: Bei einem Verzicht der Gemeinde Steinmaur auf ihr Wasserrecht für den Müliweiher gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Erlöschen des Wasserrechts und Rückbau des Weihers in einen sicheren und natur­ schutzkonformen Zustand oder Aufrechterhaltung des Wasserrechts (vgl. Beantwortung der Frage 2). Im ersten Fall würden gewisse Anlagebe­ standteile verbleiben und als Bestandteil des Gewässers im Rahmen der generellen Unterhaltspflicht für Gewässer von kommunaler Bedeutung an die Gemeinde Steinmaur übergehen. Im zweiten Fall würde das Was­ serrecht entsprechend den Verhandlungen an eine neue Wasserrechts­ inhaberin oder einen neuen Wasserrechtsinhaber übergehen; das könnte, muss aber nicht, der Kanton sein.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs­ rates sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli

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