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Haushaltsvollzug 2009, Vorgaben an die Direktionen und die Staatskanzlei

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 11. Februar 2009

234. Haushaltsvollzug 2009, Vorgaben an die Direktionen

Erwägungen

und die Staatskanzlei Der Kantonsrat hat das Budget 2009 am 15. Dezember 2008 festgelegt. Dabei hat er eine Verbesserung von 101 Mio. Franken beschlossen, die durch Aufwandsenkungen in den Direktionen und in der Staatskanzlei zu erzielen ist. Wo die Verbesserungen erreicht werden sollen, wurde nicht festgelegt. In der Detailberatung hat der Kantonsrat lediglich einer konkreten Budgetkürzung von 2 Mio. Franken in der Leistungs- gruppe Nr. 7000, Bildungsverwaltung, zugestimmt. Die verbleibende Verbesserung von 99 Mio. Franken ist in der Leistungsgruppe Nr. 4950, Verrechnete Zinsen und nicht zugeordnete Sammelposition, eingestellt worden. Der Auftrag des Kantonsrates zur Senkung der Aufwandsteigerung im 2009 ist für den Regierungsrat rechtlich nicht verbindlich. Zudem lässt sich der festgelegte negative Aufwand in der Leistungsgruppe Nr. 4950 technisch nicht umsetzen: Der vom Regierungsrat im Budget- entwurf in dieser Leistungsgruppe eingestellte Aufwand kann nicht gesteuert werden, weil es sich um interne Zinsvergütungen an Fonds handelt. Der Regierungsrat beabsichtigt jedoch, durch einen restriktiven Haushaltsvollzug eine ausgeglichene Rechnung zu erreichen. Die Ver- besserung soll nicht durch Vorgaben zur Aufwandkürzung, sondern durch Vorgaben zur Saldoverbesserung erreicht werden. Die Direktionen und die Staatskanzlei sollen ihre Saldi der Erfolgs- rechnung um 1,63% verbessern. Der um diesen Prozentsatz verminder- te Saldo der Erfolgsrechnung soll von den Direktionen und der Staats- kanzlei im Haushaltsvollzug 2009 nicht überschritten werden. Bei der Umsetzung der Vorgaben sind die Direktionen frei. Aufgrund der Zwi- schenberichte per Ende April und Ende August 2009 wird überprüft, ob das Ziel von den Direktionen und der Staatskanzlei erreicht werden kann oder ob weitere Massnahmen einzuleiten sind.

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Direktionen und die Staatskanzlei werden beauftragt, Mass- nahmen einzuleiten, um eine Saldoverbesserung von 1,63% zu errei- chen.

II. Die Finanzdirektion wird beauftragt, dem Regierungsrat mit den Zwischenberichten im 2009 über die Erreichung des Ziels gemäss Dis- positiv I zu berichten und wenn nötig Massnahmen zu beantragen.

III. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staatskanzlei.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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