Bildungszentrum Zürichsee, Horgen, Gesamtsanierung und Erweiterung, gebundene Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. März 2013
238. Bildungszentrum Zürichsee, Horgen; Gesamtsanierung und Erweiterung (Projektierungskredit)
Erwägungen
A. Ausgangslage Die Berufsschulanlage in Horgen wurde 1970 durch die Gemeinde Horgen erbaut. Gestützt auf das Gesetz über die Trägerschaft der Be- rufsschulen vom 2. Dezember 1984 hat der Kanton die Liegenschaft, die über keine Turnhallen verfügt, am 21. September 1987 von der Gemeinde Horgen erworben. Im Hinblick auf die künftige Erstellung von Turnhal- len und eine geplante Erweiterung des Schulhauses erwarb er auch die benachbarten Liegenschaften (RRB Nrn. 2965/1986 und 3209/1987). Die Erweiterung des Bildungszentrums Zürichsee wurde für die Phase Vorstudie mit RRB Nr. 998/2008 freigegeben. Mit RRB Nr. 489/2010 folgte die Bewilligung für einen Projektwettbewerb und eine Erweite- rung des Raumprogramms. Grund für diese Änderung war ein Entscheid der Baudirektion und der Bildungsdirektion, auf eine Erweiterung der Berufsfachschule für Detailhandel Zürich zu verzichten und stattdessen das volle Nutzungspotenzial der Bauparzellen in Horgen auszuschöp- fen. Dadurch können zusätzliche Klassenzimmer in Horgen geschaffen werden. Im Verlaufe der Vorbereitungen zum Wettbewerb kamen die Bau- direktion und die Bildungsdirektion überein, dass die Erweiterung des Bildungszentrums und die anstehende Sanierung des Altbaus zu einem einzigen Projekt zu vereinen seien. In der Folge wurde dem Regierungs- rat ein entsprechender Projektantrag unterbreitet, der mit RRB Nr. 1426/ 2010 für die Phase Vorstudie freigegeben wurde. Auf dieser Grundlage hat das Hochbauamt im Auftrag des Mittelschul- und Berufsbildungs- amtes einen zweistufigen Projektwettbewerb im offenen Verfahren durch- geführt.
B. Projekt Bei dem 1970 erstellten Schulgebäude ist eine Gesamtsanierung bzw. ein Ersatz von Gebäudehülle und haustechnischen Anlagen unumgäng- lich. Mit der Erweiterung wird dringend benötigter Schulraum bereitge- stellt. Zudem wird mit dem Bau einer Dreifachturnhalle die Infrastruktur für den obligatorischen Turn- und Sportunterricht geschaffen. Aufgrund der Funktionalität ist eine räumliche Anbindung des Neubaus an den bestehenden Schultrakt erwünscht. Die Jury hat im April 2012 das Projekt «THINK TWICE» des Planungs- teams der Architekten Berger + Schmidlin, Wetzikon, zur Weiterbearbei- tung empfohlen. Das Siegerprojekt führt die Fassadengestaltung des Alt- baus fort und schafft damit ein einheitliches Bild der Erweiterung und des Altbaus. Durch die zurückhaltenden Eingriffe bleiben die räumlichen und architektonischen Eigenschaften des bestehenden Gebäudes erhal- ten. Bei der Umsetzung soll zuerst der Erweiterungsbau mit der Drei- fachturnhalle und den neuen Klassenzimmern erstellt werden. Der Schul- betrieb soll anschliessend in den Neubauteil verlagert werden, damit die Sanierungs- und Umbauarbeiten am Altbau ausgeführt werden können.
C. Kosten und Finanzierung Die Gesamtkosten für Sanierung und Erweiterung werden gemäss RRB Nr. 1426/2010 grob auf 63,6 Mio. Franken geschätzt. Das Hoch- bauamt hat am 26. September 2012 einen Projektierungskredit über 3,7 Mio. Franken beantragt. Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen: BKP Arbeitsgattung in Franken 1 Aufnahme Bestand 150 000 2 Generalplaner 2 800 000 4 Spezialisten 350 000 5 Muster, Vervielfältigungen, Dokumentation 150 000 6 Reserve (rund 7% auf BKP 1–5) 250 000 Total einschliesslich MWSt 3 700 000 Da es sich um einen Projektierungskredit handelt, ist der Betrag von 3,7 Mio. Franken als gebundene Ausgabe gemäss § 37 Abs. 2 lit. d des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung vom 9. Januar 2006 (LS 611) zu bewilligen. Die Finanzierung erfolgt über die Investitions- rechnung der Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbildung. Die Ausgabe ist im Budget 2013 enthalten.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Projektierung des Bildungszentrums Zürichsee in Horgen wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 3 700 000 zulasten der Investitions- rechnung der Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbildung, bewilligt.
II. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Bil- dungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi