Gemeindewesen, Zweckverband Alters- und Pflegezentrum Stammertal, neue Statuten, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. März 2016
245. Gemeindewesen (Zweckverband Alters- und Pflegezentrum Stammertal)
Erwägungen
1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV) und § 7 des Gemeinde- gesetzes (GG) können sich Gemeinden zur gemeinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbänden zusammenschliessen. Ge- mäss Art. 92 Abs. 4 KV bedürfen die Statuten der Zweckverbände der Ge- nehmigung des Regierungsrates (Satz 1); dieser prüft sie auf ihre Recht- mässigkeit (Satz 2). Die Genehmigung durch den Regierungsrat ist als nachträgliche Überprüfung zu verstehen und deshalb in ihrer Wirkung nicht konstitutiv. Allfällige Mängel der Zweckverbandsstatuten werden durch die Genehmigung nicht geheilt.
2. Die Politischen Gemeinden Oberstammheim, Thalheim a. d. Th., Un- terstammheim und Waltalingen bilden seit 1971 einen Zweckverband für den gemeinsamen Betrieb eines Alters- und Pflegeheims (RRB Nr. 4290/ 1971). Zweckverbände, die ein Pflegeheim im Sinne des kantonalen Pfle- gegesetzes betreiben, können gemäss dem seit 1. Januar 2012 geltenden § 131a des Gemeindegesetzes einen eigenen Haushalt einführen. Aus diesem Grund sind die vier Verbandsgemeinden übereingekommen, die Zweckverbandsstatuten von 2009 (RRB Nr. 598/2010) einer Totalrevision zu unterziehen. Die Gemeindeversammlungen der Verbandsgemeinden haben den neuen Statuten zwischen dem 22. September und dem 5. No- vember 2015 zugestimmt. Der Bezirksrat Andelfingen hat bestätigt, dass gegen die Gemeindebeschlüsse keine Rechtsmittel ergriffen wurden. Die Neuerungen umfassen im Wesentlichen die Einführung eines eigenen Haushalts mit eigener Bilanz. Neu geregelt werden zudem die Modalitä- ten des Austritts und der Haftung. Die Bestimmungen der Statuten geben zu keinen Bemerkungen An- lass und sind deshalb zu genehmigen.
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Gesundheitsdirektion
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Statuten des Zweckverbands Alters- und Pflegezentrum Stam- mertal werden genehmigt.
II. Mitteilung an – den Vorstand des Zweckverbands Alters- und Pflegezentrum Stammertal, Kirchweg 2, 8477 Oberstammheim, – die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden – Oberstammheim, Hauptstrasse 46, 8477 Oberstammheim, – Thalheim a. d. Th., Thurtalstrasse 19, 8478 Thalheim an der Thur, – Unterstammheim, Gemeindehausplatz, 8476 Unterstammheim, – Waltalingen, Mülibachstrasse 26, 8468 Waltalingen, – den Bezirksrat Andelfingen, Schlossgasse 14, 8450 Andelfingen, – die Gesundheitsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi