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Kantonspolizei, Stützpunkt Neubühl, Wädenswil, Gebäudesanierung und -umbau, gebundene Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. März 2016

247. Kantonspolizei, Stützpunkt Neubüel, Wädenswil, Gebäudesanierung und -umbau (Ausgabenbewilligung)

Erwägungen

1. Ausgangslage Einhergehend mit dem Bau des Nationalstrassennetzes wurden im Kan- ton Zürich Verkehrspolizeistützpunkte in Wädenswil, Winterthur, Hinwil, Bülach und Urdorf gebaut. Der Älteste ist derjenige an der Zugerstrasse in Wädenswil, der 1964/1965 gebaut worden ist. Das Gebäude D wird als Bürobau und Mannschaftsraum genutzt. Das Gebäude E dient als Werk- statt- und Garagenbetrieb. Weitere Gebäude auf dem Areal sind vom Tief- bauamt des Kantons Zürich belegt. Die Damen- und Herrengarderoben sind veraltet und zu klein. Das Dach und die Fenster genügen nicht mehr den heutigen wärmetechnischen Anforderungen. Auch die Lüftungs- und Klimaanlagen sind nicht mehr auf dem neuesten Stand der Technik. Nach der erfolgten Zustandsanalyse sollen die Stützpunktgebäude angepasst, saniert und mit baulichen Massnahmen betrieblich optimiert werden. Der Kommandant der Kantonspolizei bewilligte für die Projektierung am 6. November 2014 eine gebundene Ausgabe von Fr. 237 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3100, Kantonspolizei, die Teil der Gesamtausgaben von Fr. 3 100 000 sind. Mit RRB Nr. 62/2015, Projektanträge der Sicherheitsdirektion im Rah- men des Standardprozesses der Immobilienverordnung, 4. Quartal 2014, wurde die Projektierung für die Gebäudesanierung und -umbau des Stütz- punktes «Neubüel» in Wädenswil freigegeben. In einem Planerwahlverfahren des Hochbauamtes wurde dem Archi- tekturbüro Holzer Roth Architektinnen SIA GmbH, Zürich, der Zuschlag für die Planung erteilt. Das Vorprojekt ist Ende 2015 abgeschlossen wor- den. Für die baulichen Massnahmen liegt vom Hochbauamt eine Projekt- dokumentation mit Kostenvoranschlag vom 22. Januar 2016 vor.

2. Projektbeschrieb a) Gebäude D (Büro und Mannschaftsräume) Dieses Gebäude soll energetisch saniert werden. Im Weiteren sollen die Erdbebensicherheit verbessert und die Betriebstauglichkeit den heu- tigen Bedürfnissen angepasst werden. Dazu wird die Herrengarderobe in das Gebäude E verlegt. Der bisherige Garderobenraum wird als Rap- port-/Aufenthaltsraum genutzt, wodurch Platz für zwei Doppelbüros ent-

steht. Im Untergeschoss wird die Damengarderobe vergrössert. Die An- lagen (elektrisch, sanitarisch und lüftungstechnisch) werden entsprechend angepasst. Die veraltete Heizverteilung im Untergeschoss wird ersetzt. b) Gebäude E (Werkstatt- und Garagenbetrieb) In diesem Gebäude wird die Herrengarderobe mit zugehörigen Sanitär- anlagen eingebaut. Da dieses Gebäude bisher als Werkstatt- und Garagen- betrieb genutzt wurde, sind entsprechende wärmedämmtechnische Mass- nahmen zu ergreifen.

3. Finanzielles Für bauliche Massnahmen ergeben sich folgende Ausgaben: Tabelle 1: Baukostenplan BKP BKP-Nr. Arbeitsgattung Ausgaben in Franken 1 Vorbereitungsarbeiten 134 000 2 Gebäude 1 975 000 4 Umgebung 23 000 5 Baunebenkosten 652 000 6 Reserve 316 000 1–6 Total Anlagekosten 3 100 000 Die Ausgaben für bauliche Massnahmen von insgesamt rund Fr. 3100000 gelten als gebundene Ausgabe im Sinne von § 37 Abs. 2 lit. b CRG. Die- ser Betrag ist im KEF 2016–2019, Budget 2016 und Planjahr 2017, einge- stellt und wird dem Buchungskreis Nr. 3100, Kantonspolizei, belastet. Tabelle 2: Investitionen Investitionen (in Franken) 2014 2015 2016 2017 Total Fr. 3 100 000, davon: 27 657 157 385 1 500 000 1 414 958

Zusätzlich zu den Investitionen fallen folgende Kapitalfolgekosten an: Neben den Kapitalfolgeaufwendungen von jährlich rund Fr. 109 164, die sich aus Fr. 86 026 für Abschreibungen und Fr. 23 138 für Zinsen zusam- mensetzen, fallen keine weiteren Kosten an. Die jährlich wiederkehren- den Ausgaben von insgesamt Fr. 109 164 sind im KEF 2016–2019, ab Plan- jahr 2016, eingestellt. Tabelle 3: Bau- und Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Kostenanteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten/Jahr (Fr.) (Bauteilgruppe) Fr. % Jahre Abschreibung Kalk. Zinsen Total Hochbauten Rohbau 1 498 635 16,2 80 6 233 3 740 9 973 Hochbauten Rohbau 2 770 338 25,0 40 19 258 5 778 25 036 Hochbauten Ausbau 906 653 29,4 30 30 222 6 800 37 022 Hochbauten Installationen 909 374 29,4 30 30 313 6 820 37 133 Total aktivierbare Kosten 3 085 000 100,0 86 026 23 138 109 164 Nicht aktivierbare Kosten 15 000 für Planerwahlverfahren Total Kosten 3 100 000

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für Gebäudesanierung und -umbau der Stützpunktgebäude «Neu- büel» in Wädenswil wird eine einmalige gebundene Ausgabe von insge- samt Fr. 3 100 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3100, Kantonspolizei, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Baukostenindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Baukostenindex ZH, Basis 1939; Stand 1. April 2015)

III. Die Kreditfreigabe des Kommandanten der Kantonspolizei vom 6. November 2014 über Fr. 237 000 für die Projektierungskosten wird auf- gehoben.

IV. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Sicher- heitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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