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Anfrage Paul von Euw, Bauma, und Sandra Bossert, Wädenswil, betreffend Geschlechternachteil an der Volksschule, Beantwortung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 31/2020

Sitzung vom 18. März 2020

252. Anfrage (Geschlechternachteil an der Volksschule) Kantonsrat Paul von Euw, Bauma, und Kantonsrätin Sandra Bossert, Wädenswil, haben am 27. Januar 2020 folgende Anfrage eingereicht: Gemäss der Antwort des Regierungsrates auf die Anfrage KR-Nr. 333/ 2019 hat dieser das Ungleichgewicht von Knaben vs. Mädchen an den Gymnasien, insbesondere den Langzeitgymnasien registriert. Das vor- handene Ungleichgewicht kann folgende Gründe haben: a. Es absolvieren mehr Mädchen als Knaben die Gymi-Aufnahmeprü- fung (Langzeit- und Kurzgymnasium) b. Es bestehen mehr Mädchen als Knaben die Gymi-Aufnahmeprüfung (Langzeit- und Kurzgymnasium) c. Es überstehen mehr Mädchen als Knaben das erste Gymi-Semester (Langzeitgymnasium) Faktisch haben Knaben einen nachweislichen Nachteil, welcher sich durch ihre Minderheit in der Vertretung an den Gymnasien widerspie- gelt. Dies bringt die Frage mit sich, ob das schulische Niveau der Knaben, welche eine Berufslehre absolvieren, ebenfalls tiefer ist, als es sein sollte. In diesem Zusammenhang ersuchen wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Wie viele Knaben bzw. Mädchen nehmen an den Prüfungen gemäss Punkt a. dieser Anfrage teil?

2. Wie viele Knaben bzw. Mädchen bestehen die Prüfungen gemäss Punkt. b. dieser Anfrage?

3. Wie viele Knaben bzw. Mädchen scheiden gemäss Punkt c. am Ende des ersten Semesters aus dem Gymnasium aus?

4. Wie bewertet der Regierungsrat das schulische Wissen von Knaben und Mädchen, wenn möglich nach Geschlechter gesplittet, welche nach Ab- schluss der Sekundarstufe 1 eine Berufslehre antreten?

5. Sollten die Zahlen nicht vorhanden sein, wie kann sich der Regierungs- rat vorstellen, diese Zahlen unter den Punkten 1 und 2 zu erheben?

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Paul von Euw, Bauma, und Sandra Bossert, Wädenswil, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die durchschnittliche Verteilung der beiden Geschlechter in den ent- sprechenden Prüfungsjahrgängen (6. Primar-, 2. Sekundar- und 3. Sekun- darklasse) liegt in den letzten vier Jahren bei je rund 49,1% Mädchen und 50,9% Knaben. An den letzten vier systematisch miteinander vergleichbaren Zentra- len Aufnahmeprüfungen (ZAP) 2016–2019 ins Langgymnasium nahmen im Schnitt rund 51,7% Mädchen und 48,3% Knaben teil. Beim Kurzgym- nasium lautet die Verteilung: rund 55% Mädchen und 45% Knaben. Zu Frage 2: Die Erfolgsquote der Schülerinnen und Schüler an der ZAP ins Lang- gymnasium betrug in den letzten vier Jahren bei den Mädchen rund 52,5% und bei den Knaben 49,4%. Für das Kurzgymnasium betrug die Erfolgs- quote bei den Mädchen rund 41,3% und bei den Knaben 38,2%. Zu Frage 3: Nach dem ersten Semester der Schuljahre 2016/2017, 2017/2018 und 2018/2019 mussten im Schnitt rund 8,7% der Mädchen und 13,6% der Kna- ben das Langgymnasium wieder verlassen. Die entsprechenden Werte beim Kurzgymnasium lauten: 15% der Mädchen und 22,2% der Knaben. Zu Frage 4: Es bestehen keine vergleichbaren Leistungsstudien von angehenden Berufsschullernenden im Kanton Zürich. Über die Leistungen der 15-jäh- rigen Schülerinnen und Schüler am Ende der Sekundarstufe I gibt die PISA-Studie aus dem Jahr 2009 Auskunft: «Die schulischen Leistun- gen der Jugendlichen am Ende der obligatorischen Schulzeit liegen im Kanton Zürich im Schweizer Durchschnitt.» Im entsprechenden Bericht «PISA 2009: Porträt des Kantons Zürich» werden die Differenzen zwi- schen Knaben und Mädchen im Kanton Zürich als mittelgross beurteilt. Zu Frage 5: Die Beantwortung der Frage 5 erübrigt sich, da die Daten vorliegen.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli

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