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Pilotprojekt Reppischtal "Gemeinsam gegen Neophyten", Zwischenbericht, Kenntnisnahme, Auftrag

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 18. März 2020

256. Pilotprojekt «Gemeinsam gegen Neophyten»

Erwägungen

(Zwischenbericht) Mit Beschluss Nr. 905/2016 beauftragte der Regierungsrat die Baudirek- tion, im Reppischtal ein Pilotprojekt umzusetzen, mit dem Ziel, zu prü- fen, ob eine auf vier Jahre befristete, flächendeckende Bekämpfung in- vasiver gebietsfremder Pflanzen (Neophyten) organisatorisch möglich, biologisch sinnvoll und finanziell vertretbar ist und auch langfristig zur Zielerreichung beitragen kann. Mit den im Pilotprojekt gewonnenen Erkenntnissen soll das Neophytenmanagement im gesamten Kanton ver- bessert werden. Die Umsetzung der Massnahmen begann 2017. Nach drei Jahren flä- chendeckender Bekämpfung konnten bereits wesentliche Erkenntnisse gewonnen werden, namentlich zur Organisation, zur biologischen Mach- barkeit sowie zu den zu erwartenden Kosten. Diese Erkenntnisse werden durch den weiteren Projektverlauf kaum mehr beeinflusst und können bereits in das weitere Vorgehen im Kanton Zürich einfliessen. Die ab- schliessende Auswertung des Pilotprojekts erfolgt 2025 und wird insbe- sondere die längerfristige Wirkung der getroffenen Massnahmen über- prüfen. Bereits jetzt kann festgestellt werden, dass es möglich ist, auch viele Be- teiligte so zu koordinieren, dass in einer Geländekammer von rund 40 km2 sämtliche invasiven Neophyten in der erforderlichen Intensität mit den wirkungsvollsten Methoden bekämpft werden. Dazu notwendig ist eine Person mit umfassenden koordinativen Aufgaben, welche die Flächen- verantwortung klärt, als fachlich kompetente Ansprechperson zur Ver- fügung steht und das Gelände regelmässig absucht und kontrolliert. Gleichzeitig ist sie verantwortlich dafür, dass die Organisationsform im Feld der Bestandesdichte angepasst wird, um ein möglichst wirkungs- volles Vorgehen sicherzustellen. Ausserdem hat sich gezeigt, dass eine flächendeckende, koordinierte Bekämpfung invasiver Neophyten insbesondere dort sinnvoll ist, wo heute eine kleine bis mittlere Bestandesdichte vorliegt. In diesen Gebieten ist es möglich, je nach Ausgangssituation die Bestände in zwei bis vier Jah- ren auf das angestrebte «akzeptable Restniveau» zu bringen. Ist dieses erreicht, können auch grosse Flächen mit geringem Aufwand langfristig

von invasiven Neophyten freigehalten und damit Schäden vermieden wer- den. Dies trifft auf grosse Teile des Kantons zu. Aus ökologischer Sicht besteht ein grosses Interesse, diese Gebiete auch in Zukunft von Neophy- ten freizuhalten. Hierzu sollen die betroffenen Gemeinden durch die kan- tonalen Fachstellen unterstützt werden. In denjenigen Gebieten, in denen sich bereits heute viele grosse Be- stände befinden, ist insbesondere sicherzustellen, dass keine weitere Aus- breitung stattfindet. In solchen Gebieten wird mit vertretbarem Aufwand ein Restniveau erreicht, das über jenem von Gebieten mit kleiner bis mittlerer Bestandesdichte liegen wird. Besonders herausfordernd sind hierbei Arten wie das Berufkraut, das Schmalblättrige Greiskraut oder der Japanische Staudenknöterich. Eine besondere Bedeutung kommt der Vorbeugung zu. Vor allem bei Bauprojekten besteht die Gefahr, dass durch die Zufuhr belasteten Ma- terials oder auf Brachflächen Bestände entstehen, die später sehr hohe Kosten verursachen. Knapp ein Viertel aller im Pilotprojekt bisher an- gefallenen Bekämpfungskosten sind unmittelbar auf die Baustellen der Westumfahrung Zürich zurückzuführen. Entsprechend ist es notwendig, durch geeignete Massnahmen dafür zu sorgen, dass sich im Zuge von Bau- projekten keine solche Bestände bilden können. Im Siedlungsraum, der besonders stark mit invasiven Neophyten belas- tet ist, stellt sich die Frage der Verhältnismässigkeit. Allgemeine Informa- tionen und die Aufklärung der Grundeigentümerinnen und Grundeigen- tümer über die Schäden, die invasive Neophyten verursachen können, kann bewirken, dass viele problematische Bestände freiwillig entfernt werden. Das Pilotprojekt hat gezeigt, dass von der Bevölkerung zusätzli- che Informationen ausdrücklich gewünscht werden. Entsprechend sollen für den Umgang mit Neophyten innerhalb des Siedlungsraums Empfeh- lungen formuliert werden. Auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse aus dem Pilotpro- jekt «Gemeinsam gegen Neophyten» im Reppischtal sind Handlungs- empfehlungen für alle Zürcher Gemeinden, Infrastrukturträger und wei- teren Akteure auszuarbeiten. Dies betrifft insbesondere Vorschläge zum Schutz noch wenig belasteter Gebiete, zur Koordination von Anliegen der Neophytenbekämpfung, des Naturschutzes und der Landwirtschaft sowie Vorschläge zum Vorgehen im stark belasteten Siedlungsraum, ent- lang von Verkehrsachsen und Gewässern. Insgesamt soll ein wirkungs- volles und verhältnismässiges Vorgehen im gesamten Kanton sicherge- stellt werden.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Vom Zwischenbericht des Pilotprojekts «Gemeinsam gegen Neo- phyten» vom 5. Februar 2020 wird Kenntnis genommen.

II. Die Baudirektion wird beauftragt, Handlungsempfehlungen aus- zuarbeiten und dazu bis Ende 2020 entsprechend Antrag zu stellen.

III. Mitteilung an die Sicherheitsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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