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Interpellation Sarah Akanji, Winterthur, Judith Stofer, Zürich, und Karin Fehr Thoma, Uster, betreffend Reform «Kaufleute 2022», Beantwortung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 50/2020

Sitzung vom 18. März 2020

270. Interpellation (Reform «Kaufleute 2022») Die Kantonsrätinnen Sarah Akanji, Winterthur, Judith Anna Stofer, Zü- rich, und Karin Fehr Thoma, Uster, haben am 10. Februar 2020 folgende Interpellation eingereicht: Die KV-Lehre steht vor einer Grossreform, wie der Tagesanzeiger am 6.1.2020 berichtete («Grossumbau der KV-Lehre»). Im 2022 soll die Re- form «Kaufleute 2022» eingeführt werden. Wie dem Bericht im Tagesanzeiger, aber auch Äusserungen von Lehr- personen an KV-Schulen entnommen werden kann, sind die Vorarbeiten für Lehrpersonen und Öffentlichkeit intransparent, das Vorgehen – so auch der Zeitplan – scheint unklar. Klar ist, dass es im Bereich des Fächerkanons Änderungen geben wird: Finanz- und Rechnungswesen sowie eine Fremdsprache sollen zu Wahlpflichtfächern abgestuft und der Unterricht vermehrt auf Hand- lungskompetenzen ausgerichtet werden. Weiter soll es künftig nur noch zwei statt drei Profile geben. Nicht klar ist hingegen, wie hoch die Kosten für die Reform sind und welche Auswirkungen die Reform auf das Lehrpersonal haben werden. Die KV-Lehre ist extrem begehrt, ungefähr 20% der Sek-I-Abgänger und -Abgängerinnen wählen im Kanton Zürich die KV-Lehre als Ausbil- dung. Bisher galt das KV als breite Allgemeinbildung mit drei verschie- denen Profilen. Die Intransparenz des Umbruchs wirft einige Fragen auf und führt zu einer grossen Unsicherheit über den Ausbildungsgang: Wo stehen die Lehrpersonen? Wer wird künftig am KV ausgebildet? Aufgrund dieser Ausgangslage bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

Erwägungen

1. Wie und wann wird der Regierungsrat bzw. die Bildungsdirektion über die KV-Reform 2022 informieren?

2. Inwieweit ist die Bildungsdirektion (BI) bzw. das Mittelschul- und Be- rufsbildungsamt (MBA) an der Ausarbeitung der KV-Reform 2022 beteiligt?

3. Gibt es im MBA eine Stelle oder Arbeitsgruppe, die sich mit dieser weitreichenden Reform beschäftigt? Falls ja, wie ist diese zusammen- gesetzt?

4. Wie sieht der Zeitplan für die Einführung und Umsetzung der KV-­ Reform im Kanton Zürich aus?

5. Wie beurteilt der Regierungsrat die KV-Reform im Allgemeinen und im Besonderen in Bezug auf den geplanten Abbau von Fächern so- wie auf die Reduktion von 3 auf 2 Profile?

6. Wie schätzt der Regierungsrat die Auswirkungen der Reform auf die Lehrstellensituation im Kanton Zürich ein?

7. Welche Auswirkungen hat die Reform auf die BM1 und BM2 Typ Wirtschaft? Was wird der Regierungsrat unternehmen, damit eine integrative BM1 weiterhin möglich ist?

8. Welche Auswirkungen werden für die KV-Schulen (kantonale und privatrechtliche) und die Lehrpersonen erwartet?

9. Werden die Änderungen Pensenreduktionen und somit Entlassung von Lehrpersonen und allenfalls sogar Schulschliessungen zur Folge haben?

10. Was bedeutet die Reform für die KV-Lehrpersonen? Welche Anfor- derungen werden an die künftigen Lehrpersonen an Kaufmännischen Berufsfachschulen gestellt und welche Abschlüsse vorausgesetzt?

11. Welche Anforderungen werden an die jetzt tätigen Lehrpersonen ge- stellt? Sind Umschulungen vorgesehen und wenn ja, in welchem Um- fang? Wer wird diese Kosten übernehmen?

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Interpellation Sarah Akanji, Winterthur, Judith Anna Stofer, Zü- rich, und Karin Fehr Thoma, Uster, wird wie folgt beantwortet:

Die Ausbildungsgrundlagen für die kaufmännische Grundbildung werden grundlegend überarbeitet. Die Einführung des neuen Bildungs- plans und der entsprechenden neuen Bildungsverordnung sind für 2022 vorgesehen. Die Arbeiten liegen in der Verantwortung der nationalen Trägerschaft, der Schweizerischen Konferenz der kaufmännischen Aus- bildungs- und Prüfungsbranchen (SKKAB), und werden nach einem vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation vorgegebenen Verfahren durchgeführt. Die Projektleitung des nationalen Projekts liegt bei der Ectaveo AG. Zurzeit werden die kaufmännischen Berufe im Kanton Zürich an sie- ben Schulen, die Berufe des Detailhandels an vier Schulen – bzw. nach Umsetzung des Projekts Kompetenzzentren noch an drei Schulen – unter- richtet. Auf Anregung der betroffenen Schulen hat das Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) 2019 Vorarbeiten aufgenommen, um die schu-

lische Umsetzung der Reform im Kanton unterstützen zu können. In die- sem Zusammenhang hat das MBA die Pädagogische Hochschule Zürich mit der Erarbeitung einer Vorstudie zur Klärung des Handlungsbedarfs beauftragt. Die Ectaveo AG hat im Oktober und November 2019 im Auftrag des MBA mit einer Gruppe von Lehrpersonen Muster-Unterrichtseinheiten für Handlungskompetenzen erarbeitet. Auf diese Weise konnten erste Erfahrungen mit dem neuen pädagogisch-didaktischen Modell gemacht werden. Dabei wurde ein fachlicher und pädagogisch-didaktischer Weiter- bildungsbedarf festgestellt. Ebenso festgestellt wurde die Notwendig- keit der Steuerung über ein handlungskompetenzorientiert aufgebautes Lehrmittel. Da sich der Kanton bereits in einer sehr frühen Phase mit der Umset- zung der Reform auseinandersetzt, konnten die bisher gewonnenen Er- kenntnisse für die Erarbeitung der neuen Ausbildungsgrundlagen zur Verfügung gestellt werden (vgl. Beantwortung der Frage 2). Zu Frage 1: Da es sich um ein Projekt der nationalen Trägerschaft, des SKKAB, handelt, liegt die Kommunikationshoheit bei dieser. Im Oktober 2019 wur- den die Schulleitungen der Berufsfachschulen über die Inhalte der Re- form informiert und das neue Qualifikationsprofil veröffentlicht. Die Bildungsdirektion wird über die Reform informieren, sobald die offenen Fragen für die Umsetzung im Kanton geklärt sind und mit dem Umsetzungsprojekt begonnen werden kann. Die betroffenen Schulen in- formieren ihre Lehrpersonen, soweit es aufgrund des Standes der Arbei- ten an den Ausbildungsgrundlagen möglich ist. Zu Frage 2: Die Bildungsdirektion und das MBA sind nicht unmittelbar an der Er- arbeitung der Ausbildungsgrundlagen beteiligt. Die Schweizerische Be- rufsbildungsämterkonferenz und die Schweizerische Konferenz der Kauf- männischen Berufsfachschulen sind in die Erarbeitung einbezogen und wirken in Arbeitsgruppen mit. Als Vertreterinnen und Vertreter dieser Gremien sind auch Mitarbeitende des MBA sowie Vertretungen von Schul- leitungen und Lehrpersonen von Zürcher Berufsfachschulen beteiligt. Zu Frage 3: Das MBA bereitet ein Umsetzungsprojekt für den Kanton vor. Ein Pro- jektausschuss ist seit April 2019 an der Arbeit. Er setzt sich aus Vertrete- rinnen und Vertretern des MBA sowie Rektorinnen und Rektoren der betroffenen Berufsfachschulen zusammen. Zurzeit erarbeitet der Projekt- ausschuss die Projektorganisation und den Projektauftrag für das Um- setzungsprojekt.

Zu Frage 4: Der Zeitplan für die Einführung der neuen Ausbildungsgrundlagen ist schweizweit vorgegeben und erfolgt für alle Kantone gleichzeitig. Auf den Lehrbeginn 2022 soll das erste Lehrjahr mit den neuen Grundlagen starten. Zu Frage 5: Mit der Reform sollen die bisherigen Fächer durch Handlungskompe- tenzbereiche ersetzt werden. Der schulische Unterricht wird dadurch stär- ker als bisher auf die praktische Tätigkeit und damit auf die Arbeitsmarkt- fähigkeit ausgerichtet. Zurzeit liegen weder der Bildungsplan noch die Bildungsverordnung vor. Deshalb kann noch keine abschliessende Beurteilung der Reform erfolgen. Zu Frage 6: Diese Frage kann zurzeit nicht verlässlich beantwortet werden (vgl. Beantwortung der Frage 5). Die angestrebten Veränderungen erfolgen aufgrund aufwendiger Abklärungen der Trägerschaft bei den Arbeitge- benden der Absolventinnen und Absolventen der kaufmännischen Grund- bildung. Ein Ziel der Reform ist es, dass sich Ausbildungsinhalte und tat- sächliche Arbeiten der Absolventinnen und Absolventen wieder stärker entsprechen. Dies kann sich positiv auf die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe bzw. die Lehrstellensituation auswirken. Letztere ist aber nicht nur von der Ausgestaltung der Ausbildung, sondern von vielen anderen Faktoren, wie z. B. der Konjunktur oder den Entwicklungen in anderen Branchen, abhängig. Zu Frage 7: Beide Formen der Berufsmaturität werden weiterhin möglich sein. Das Konzept für die integrierte Berufsmaturität (BM1) wird schweizweit im Rahmen der Reform erarbeitet. Zu Frage 8: Die Klärung der Auswirkungen auf die Berufsfachschulen ist Bestand- teil der Vorstudie, die das MBA im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten für das kantonale Umsetzungsprojekt in Auftrag gegeben hat (vgl. die einleitenden Bemerkungen). Zu Frage 9: Angesichts des prognostizierten Anstiegs der Lernendenzahlen um rund 11 000 bis 2030 ist weder mit Schulschliessungen noch mit Entlas- sungen von Lehrpersonen zu rechnen. Das Berufsbild der Lehrpersonen und die zu unterrichtenden Lerninhalte werden sich jedoch verändern. Zu Fragen 10 und 11: Diese Fragestellungen werden im Rahmen der Vorstudie bearbeitet (vgl. Beantwortung der Frage 8).

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli

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