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Anfrage Michael Zeugin, Winterthur, Peter Vollenweider, Stäfa, und Tobias Langenegger, Zürich, betreffend Mehr Start-ups im Technopark Winterthur, Beantwortung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 22/2019

Sitzung vom 27. März 2019

271. Anfrage (Mehr Start-ups im Technopark Winterthur) Die Kantonsräte Michael Zeugin, Winterthur, Peter Vollenweider, Stäfa, und Tobias Langenegger, Zürich, haben am 14. Januar 2019 folgende An- frage eingereicht: Der Kanton Zürich ist direkt, und über die ZKB indirekt, an der Tech- nopark Winterthur AG beteiligt. Der Technopark hat sich in den vergan- genen Jahren zum wichtigsten Ort für Unternehmensgründungen (Start-­ ups) in Winterthur entwickelt. Im Technopark wurden so unzählige neue Arbeitsplätze geschaffen. Zudem ist der Technopark der Treffpunkt für die Start-up-Community und leistet so einen wichtigen und wertvollen Beitrag für das Start-up Ökosystem in Winterthur. Bereits seit einiger Zeit zeigt sich, dass die Fläche für Start-ups beim Bau und der Erweiterungsetappe des Technoparks zu knapp bemessen wurde. Mittlerweile ist der Technopark Winterthur so erfolgreich, dass die Flächen für Start-ups immer ausgebucht sind und aussichtsreichen Start-­ ups regelmässig eine Absage erteilt werden muss. Der Technopark Winterthur weist auch wirtschaftlich erfolgreiche Zahlen aus und zahlte in den vergangenen Jahren wiederholt eine Divi- dende aus. Hinzu kommt, dass der Kanton Zürich nicht nur Aktionär, sondern mit dem RAV auch ein grosser Mieter der Büroflächen im Techno- park ist. Für diese Flächen besitzt der Kanton Zürich einen langjährigen Mietvertrag mit einer Verlängerungsoption. Hierbei birgt insbesondere die Thematik, dass das RAV die dringend benötigten Flächen belegt, ein Widerspruch. Zum einen müsste es im eigenen Interesse des RAV sein, dass neue Arbeitsplätze entstehen. Un- abhängig davon wäre die Vergrösserung der Fläche für Start-ups mittel bis langfristigen entscheidend. Denn für ein längerfristig erfolgreiches Ökosystem, für einen erfolgreichen Start-up Standort, muss eine kritische Grösse erreicht sein. Der Erfolg ist heute, verdankenswerterweise, vor allem einzelnen motivierten und äusserst engagierten Beteiligten zu ver- danken. Dieser Erfolg kann mittel- bis längerfristig nur dann gesichert werden, wenn die Fläche für Start-ups zeitnah dem Bedarf angepasst werden kann.

In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:

Erwägungen

1. Ist das RAV bzw. der Kanton Zürich bereit, die beanspruchte Büro-­ Fläche rasch und unbürokratisch so zu reduzieren, dass der kurz- und mittelfristige Bedarf an Fläche für Start-ups und die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen gedeckt werden kann?

2. Ist der Kanton Zürich als Aktionär und Miteigentümer bereit, darauf hinzuarbeiten, dass künftig auf die Zahlung einer Dividende verzich- tet oder diese reduziert wird, um die frei werdenden Mittel vollständig für die Aufgabe der Start-up Förderung im Technopark Winterthur ein- zusetzen (Vergünstigung der Miete, sowie Förderungs- und Beratungs- angebote)?

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Michael Zeugin, Winterthur, Peter Vollenweider, Stäfa, und Tobias Langenegger, Zürich, wird wie folgt beantwortet:

Im zentral gelegenen Technopark Winterthur sind auf einer attrakti- ven und hochwertig ausgestatteten Fläche von insgesamt 10 500 m² neben der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW; über 2500 m²) und dem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV Win- terthur; rund 2000 m²) über 50 Unternehmen eingemietet. Diese Unter- nehmen arbeiten mit ZHAW-Forschungsinstituten und mit etablierten Unternehmen, die Transferdienstleistungen anbieten, zusammen unter einem Dach. Sie tauschen Ideen und Erfahrungen aus, nutzen den direk- ten Kontakt untereinander und zu wichtigen Akteuren im Innovations- system und werden vom Technopark mit einem Förderangebot unter- stützt. Der Technopark ist für Winterthur eine wichtige Drehscheibe für Vernetzungs- und Weiterbildungsveranstaltungen (gegen 100 pro Jahr) rund um die Themen Innovation und Entrepreneurship. Seit dem 15. Dezember 2009 mietet das RAV Winterthur im Techno- park 2000 m² und damit knapp einen Fünftel der Gesamtfläche. Das RAV ist im Technopark somit ein bedeutender Mieter, dessen regelmässige Mietzinszahlungen im Hinblick auf die Erweiterung des Technoparks und eine erfolgte Kapitalerhöhung Stabilität gewährleisten. Das RAV Winterthur ist das grösste RAV im Kanton Zürich: 2018 be- rieten 61 Mitarbeitende 3794 Stellensuchende und waren in der Kunden- betreuung/Vermittlung mit insgesamt 1335 Arbeitgeberinnen und Arbeit- gebern in Kontakt, darunter auch mit Start-ups des Technoparks, die sich mit HR-Themen an das RAV wandten.

Zu Frage 1: Sobald aus den anfänglichen Start-ups reifere Unternehmen geworden sind, werden deren Mietverhältnisse aufgelöst, um Platz für nachrückende Start-ups zu schaffen; angesichts des teilweise fortgeschrittenen Alters mehrerer im Technopark ansässiger Unternehmen bestünde hier Spiel- raum. Im Verlauf der vergangenen zehn Jahre war der Technopark nur im Herbst 2018 während einer kurzen Zeitspanne voll belegt. Seitens der Technopark AG ist denn auch bisher gegenüber dem Amt für Wirtschaft und Arbeit und dem RAV Winterthur kein gegenwärtiger oder künftiger Bedarf nach zusätzlichem Raum oder nach einer sonstigen Überprüfung des Mietverhältnisses mit dem RAV signalisiert worden. Somit ist gegen- wärtig kein Handlungsbedarf ersichtlich. Für die Stellensuchenden ist eine gute Erreichbarkeit des RAV mit öf- fentlichen Verkehrsmitteln an einer zentralen Lage unabdingbar und ist somit sicherzustellen. Ein solcher Standort mit ausreichend Fläche zu einem angemessenen Preis ist äusserst begehrt und dementsprechend schwierig zu finden. Das RAV Winterthur ist an seinem langjährigen Standort bestens verwurzelt und etabliert. Eine Umteilung der Stellensuchenden und der Belegschaft des RAV Winterthur auf die weiteren 15 im Kanton Zürich ansässigen RAV ist auf- grund der beschränkten räumlichen Mittel der bestehenden RAV nicht angezeigt. Ebensowenig sind aus betrieblichen Gründen eine Verkleine- rung der Mietfläche und der Betrieb eines verkleinerten RAV Winterthur möglich. Ein überstürzter Standortwechsel des RAV Winterthur an eine peri- phere Lage im Raum Winterthur würde zu Mehrkosten zulasten des Fonds der Arbeitslosenversicherung und bzw. oder zu Kompromissen hinsicht- lich Innenausbau und Lage eines neuen Mietobjektes führen. Im Falle einer kurzfristig anberaumten Standortverschiebung wäre zudem wäh- rend der Umzugsphase wegen des eingeschränkten Betriebs mit einer Ver- längerung der Arbeitslosigkeit der auf dem RAV Winterthur angemel- deten Personen zu rechnen mit entsprechenden Konsequenzen für die Stellensuchenden und Kostenfolgen für die Arbeitslosenversicherung. Ein Standortwechsel eines so grossen RAV wäre trotz bestens einge- spielter Zusammenarbeit der involvierten Direktionen, Ämter und wei- terer Akteure ein äusserst aufwendiges Projekt von grosser Tragweite, das mehrere Jahre dauern und erhebliche Kosten verursachen würde. Die Suche nach einem passenden und mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbaren und bezahlbaren Mietobjekt würde sich aufwendig und lang-

wierig gestalten. Dasselbe gilt für das Aushandeln des Mietvertrags, für Anpassungen beim Innenausbau sowie für Planung und Umsetzung des Umzugs. Für den Technopark und die ansässigen Start-ups wären aus einem Umzug keine Vorteile ersichtlich. Zu Frage 2: Die Förderung von Start-ups ist dem Kanton ein sehr wichtiges An- liegen. Die Beteiligung das Kantons am Technopark Winterthur wurde aufgrund dieses Anliegens eingegangen und nicht mit der Absicht, finan- zielle Erträge zu erwirtschaften. Die Ausschüttungen zugunsten des Kan- tons Zürich im Umfang von Fr. 14 000 (Geschäftsjahr 2017) sind denn auch keine bedeutende Grösse. Einen Verzicht auf Dividendenausschüttung muss der Verwaltungsrat der Generalsversammlung beantragen. Der Kanton Zürich als vergleichs- weise kleiner Aktionär (6%) kann einen Dividendenverzicht nicht ein- seitig beschliessen.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli

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