Anfrage Claudio Schmid, Bülach, betreffend Bundespräsidentin kritisiert den Kanton Zürich, Beantwortung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 19/2017
Sitzung vom 29. März 2017
276. Anfrage (Bundespräsidentin kritisiert den Kanton Zürich) Kantonsrat Claudio Schmid, Bülach, hat am 23. Januar 2017 folgende An- frage eingereicht: Das «Regionaljournal Zürich-Schaffhausen» eröffnete seine Haupt- sendung vom 22. Januar 2017 unter Berufung auf ein Interview in der «Sonntagszeitung» mit der Aussage: «Bundesrätin Doris Leuthard liest dem Flughafen Zürich die Leviten». Etwas präziser heisst es weiter: Bun- despräsidentin Doris Leuthard kritisiere den Zürcher Flughafen «scharf». Er vergebe zu viele Landerechte, was zu massiven Verspätungen bis tief in die Nacht führe. Damit müsse Schluss sein, fordere Frau Leuthard. Wei- ter im Text: «Der Flughafen wehrt sich gegen die Vorwürfe.» Konkret nahm die Pressesprecherin Stellung. In diesem Zusammenhang ersuche ich den Regierungsrat um Beant- wortung der folgenden Fragen:
Erwägungen
1. Hatte der Regierungsrat vorab Kenntnis von der bundesrätlichen Kri- tik, oder tauschen sich eidgenössische und kantonale Behörden mittler- weile über die Sonntagspresse aus?
2. Der Regierungsrat und damit der Kanton Zürich ist im Verwaltungs- rat der Flughafen Zürich AG vertreten. Er verfügt bekanntlich über eine Sperrminorität, die dazu dient, die Bevölkerung vor übermässiger Lärmbelastung zu schützen. Die «scharfe Kritik» der Bundespräsidentin kann darum auch als Kritik an der Art und Weise verstanden werden, wie der Regierungsrat sein Mandat im besagten Verwaltungsrat wahr- nimmt. – Teilt der Regierungsrat diese Einschätzung? Oder wie könnte sie sonst verstanden werden?
3. Erachtet es der Regierungsrat angesichts des Amts, das Frau Leuthard innehat, als stufengerecht, dass nur die Pressesprecherin zu den Vor- würfen Stellung nahm? Warum zierten sich der CEO, der Verwaltungs- ratspräsident und die zuständige Regierungsrätin, die allesamt geeigne- ter gewesen wären, um das populistische Geschwätz einer Magistratin zu kontern, die soeben vom WEF zurückgekehrt ist, das für erheblichen zusätzlichen Fluglärm gesorgt hatte?
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Claudio Schmid, Bülach, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: § 4 des Flughafengesetzes (LS 748.1) sieht für die Information der Ge- meinden und die Diskussion von Flughafenfragen eine konsultative Kon- ferenz unter der Leitung der Regierungsvertretung im Verwaltungsrat der Flughafen Zürich AG (FZAG) vor. Die sogenannte Konsultative Konferenz Flughafen Zürich (KKFZ) findet meist ein- bis zweimal jähr- lich statt. Für die KKFZ des 3. November 2016 hatte Regierungsrätin Carmen Walker Späh die heutige Bundespräsidentin Doris Leuthard ein- geladen, damit diese die Gemeinden aus erster Hand über die Anpassun- gen des SIL-Objektblattes Flughafen Zürich (SIL2) informieren konnte. Bei dieser Gelegenheit stand die Bundespräsidentin den Gemeinden für deren Fragen zum SIL2 Red und Antwort. Sie konnte sich an diesem Anlass zudem davon überzeugen, dass insbesondere die Forderung nach der besseren Einhaltung der siebenstündigen Nachtflugsperre und die damit verbundenen Verbesserungen im Flugbetrieb einer breiten Über- einstimmung quer durch den ganzen Kanton entsprechen. Die Diskus- sionen zu diesem Thema nahmen an diesem Abend denn auch geraume Zeit in Anspruch. Die Geschlossenheit in dieser Frage kam in den an- schliessenden schriftlichen Stellungnahmen der Gemeinden zum SIL2 ebenfalls deutlich zum Ausdruck. Bundespräsidentin Doris Leuthard for- mulierte somit bereits an der KKFZ die in der vorliegenden Anfrage the- matisierte Kritik. Sie wiederholte diese zudem in ihrer Rede am Luftfahrt- kongress, an dem Regierungsrätin Carmen Walker Späh das Grusswort hielt. Bundespräsidentin Doris Leuthard bezog sich dabei auf die tags zuvor abgehaltene KKFZ und die grosse Bedeutung der siebenstündi- gen Nachtflugsperre. Im Vorfeld zur Radiosendung vom 22. Januar 2017 und zum fraglichen Artikel in der «SonntagsZeitung» war die Kritik von Bundespräsidentin Doris Leuthard somit bereits bekannt. Zu Frage 2: Die Staatsvertretung im Verwaltungsrat der FZAG vertritt die Inte- ressen des Kantons Zürich auf der Grundlage des kantonalen Flughafen- gesetzes und der Eigentümerstrategie. Gemäss § 1 des Flughafengesetzes fördert der Staat den Flughafen Zürich zur Sicherstellung seiner volks- und verkehrswirtschaftlichen Interessen, wobei er den Schutz der Bevöl- kerung vor schädlichen oder lästigen Auswirkungen des Flughafenbetriebs berücksichtigt. Die in der Anfrage erwähnte Sperrminorität kommt nur insoweit zum Tragen, als ohne Zustimmung der Vertretung des Staates im Verwaltungsrat keine Gesuche an den Bund über Änderungen der
Lage und Länge der Pisten und Gesuche um Änderungen des Betriebs- reglements mit wesentlichen Auswirkungen auf die Fluglärmbelastung beschlossen werden dürfen (§§ 10 und 19 Flughafengesetz). Die Zuteilung von Zeitnischen (Slots) fällt nicht unter die Bestimmungen der beiden Paragrafen und liegt auch nicht im Zuständigkeitsbereich des Kantons Zürich. Für die Koordination und Zuweisung von Zeitnischen an die Fluggesellschaften ist ein vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) er- nannter Flugplanvermittler und Koordinator, die «Slot Coordination Switzerland (SCS)», zuständig. Die SCS ist ein Verein nach Schweizer Recht, dem neben den zwei Landesflughäfen auch die vier grössten Schweizer Fluggesellschaften als Mitglieder angehören. Der Flughafen Zürich untersteht aufgrund der Betriebskonzession des Bundes zudem einem Zulassungszwang, wonach er verpflichtet ist, die Nutzungsmög- lichkeit des Flughafens für den nationalen und internationalen Luftver- kehr im Rahmen des Betriebsreglements stets zu gewährleisten. Wie bereits in der Beantwortung der Frage 1 ausgeführt, besteht hinsichtlich der Flüge nach 23.00 Uhr zwischen dem Kanton Zürich und dem Bund Einigkeit. Der Regierungsrat und der Bund sind sich einig, dass in Bezug auf die Flüge in der Verspätungsabbau-Frist zwischen 23.00 und 23.30 Uhr Handlungsbedarf besteht. Die Beobachtung, Untersuchung und Auswer- tung der Flüge zwischen 23.00 und 23.30 Uhr sind ein fester Bestandteil der Flughafenpolitik des Kantons. Es gehört zur täglichen Arbeit der Fach- stellen der Volkswirtschaftsdirektion, zusammen mit den übrigen Flug- hafenpartnern (BAZL, FZAG, SWISS, Skyguide) diesen Verspätungen auf den Grund zu gehen und Massnahmen zur Verbesserung auszu- arbeiten. Erst kürzlich hat der Regierungsrat zudem in seiner Stellung- nahme zur Anpassung des SIL-Objektblatts Flughafen Zürich (RRB Nr. 88/2017) mit Nachdruck die Einhaltung der siebenstündigen Nacht- ruhe gefordert. Den zitierten Aussagen von Bundespräsidentin Leuthard kann somit keine Kritik an der Art und Weise, wie der Kanton seinen Ein- fluss im Verwaltungsrat der FZAG wahrnimmt, entnommen werden. Zu Frage 3: Es ist nichts Aussergewöhnliches dabei, wenn Medienanfragen von der Pressestelle beantwortet werden. Es handelt sich um ein übliches und pra- xisgemässes Vorgehen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi