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Anfrage Jacqueline Hofer, Dübendorf, betreffend Zunehmende Messerstechereien im Kanton Zürich, Beantwortung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 15/2025

Sitzung vom 19. März 2025

278. Anfrage (Zunehmende Messerstechereien im Kanton Zürich) Kantonsrätin Jacqueline Hofer, Dübendorf, hat am 20. Januar 2025 fol- gende Anfrage eingereicht: Die Berichte über zunehmende Messerstechereien im Kanton Zürich geben Anlass zur Besorgnis. Ich ersuche daher den Regierungsrat freundlichst um Beantwortung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Wie viele Messerstechereien wurden im Jahr 2024 im Kanton Zürich registriert, und wie hat sich diese Zahl in den letzten 5 Jahren ent- wickelt?

2. Gibt es spezifische Brennpunkte im Kanton Zürich, in denen Messer- stechereien besonders häufig vorkommen? Welche Massnahmen wer- den dort ergriffen?

3. Welche demografischen Merkmale haben die Täter und Opfer von Messerstechereien im Kanton Zürich? Altersgruppe?

4. Welche präventiven Massnahmen werden in Schulen und Jugendein- richtungen ergriffen, um Messerstechereien zu reduzieren?

5. Welche konkreten Massnahmen wurden bisher unternommen, um die Zahl der Messerstechereien zu reduzieren und die Sicherheit der Bür- ger zu gewährleisten?

6. Gibt es eine internationale Zusammenarbeit, um diese Problematik zu bekämpfen? Wenn ja, wie gestaltet sich diese konkret?

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Jacqueline Hofer, Dübendorf, wird wie folgt beant- wortet: Zu Frage 1: «Messerstecherei» stellt keinen eigenen Straftatbestand dar. Es wur- den daher alle mit einer Schneid- oder Stichwaffe begangenen Straftaten gemäss Art. 111–116, 122 und 123 des Strafgesetzbuches (SR 311.0) aus- gewertet, bei denen es eine Verletzung beim Opfer gab.

Die Zahl der Messerstechereien im Kanton Zürich nahm zwischen 2019 und 2023 mit Ausnahme des Jahres 2020 kontinuierlich zu. 2024 sank die Zahl gegenüber dem Vorjahr. 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Vorfälle 29 23 44 56 70 63 Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik Kanton Zürich

Zu Fragen 2 und 5: Messerstechereien ereignen sich im gesamten Kantonsgebiet, wobei sich im Durchschnitt der letzten fünf Jahre etwas mehr als die Hälfte der Fälle auf die Stadt Zürich konzentrierte. Über Jahre stabile Brenn- punkte lassen sich weder in der Stadt Zürich noch im restlichen Kanton feststellen. Die Kantonspolizei Zürich setzt mit den folgenden Massnahmen an: – Die Regionalpolizei und die Jugendintervention der Kantonspolizei führen regelmässig Patrouillen im öffentlichen Raum durch. Dabei werden auch gezielt Bahnhöfe, Schul- und Jugendhäuser aufgesucht. – Jugendliche werden bei Patrouillen gezielt angesprochen und über verschiedene sicherheitsrelevante Aspekte informiert, wozu auch die Gefahren in Bezug auf Messer zählen. – Mitgeführte Messer oder andere gefährliche Gegenstände werden im Sinne der Gefahrenabwehr vorsorglich eingezogen. – Die Jugendintervention arbeitet eng mit verschiedenen Institutionen und Vereinen der Jugendarbeit zusammen. Der gegenseitige Austausch dient der Früherkennung von heiklen Entwicklungen und der Ein- leitung adäquater Massnahmen. Zu Frage 3: Zwischen 2021 und 2024 stellten in Bezug auf Messerstechereien im Kanton sowohl auf der Seite der Beschuldigten als auch auf der Opfer- seite die Erwachsenen mit ausländischer Staatsangehörigkeit die grösste Gruppe dar. An zweiter Stelle standen Erwachsene mit Schweizer Na- tionalität. Weitere detaillierte Angaben können der Polizeilichen Kriminalsta- tistik entnommen werden (zh.ch/de/sicherheit-justiz/delikte-praevention/ kriminalstatistik.html). Zu Frage 4: Die Prävention von Messerstechereien erfolgt in den Schulen und Kin- der- und Jugendheimen in erster Linie durch verhältnispräventive Mass- nahmen gegen Gewalt im Allgemeinen. Diese Massnahmen sind in den Alltag der Schulen und Institutionen eingebettet. Mit einer bewusst ge- stalteten Schulhaus- bzw. Institutionskultur wird dafür gesorgt, dass sich alle Kinder und Jugendlichen in der jeweiligen Gemeinschaft zugehörig

fühlen, vertrauensvolle Beziehungen knüpfen und pflegen. Für die Prä- vention von Gewaltdelinquenz sind Schulen und Institutionen auf ge- eignete Rahmenbedingungen angewiesen. So stellt zum Beispiel die Einführung der Schulsozialarbeit auf der Sekundarstufe II einen wich- tigen Beitrag zur Gewaltprävention dar. Die Präventionsabteilung der Kantonspolizei ist mit dem Dienst Kin- der-/Jugendinstruktion an den Schulen im ganzen Zuständigkeitsgebiet der Kantonspolizei präsent. So wird auf Primar- und Oberstufe regel- mässig mit spezifisch konzipierten Lektionen zu Themen der Kriminal- prävention unterrichtet, wobei auch das Mitführen von Messern und die Folgen von Messerattacken thematisiert werden. Weiter können die Schu- len und Institutionen für indizierte Präventionsmassnahmen auf die Unterstützung der Jugendintervention zurückgreifen. Diese Unterstüt- zung umfasst z. B. die Aufklärung über die Rechtslage zum Mitführen eines Messers bis hin zu sogenannten Klasseninterventionen. Ergänzend finden auch Informationsreferate bei Jugendinstitutionen und Eltern- abenden statt, bei denen auch das Thema «Messer» zur Sprache kommt. Zu Frage 6: Die Kantonspolizei arbeitet sowohl interkantonal als auch interna- tional eng mit allen relevanten Partnern zusammen. Dabei werden alle wesentlichen Themen angesprochen.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli

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