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Verordnung über die Sicherheit von persönlichen Schutzausrüstungen, PSA-Verordnung, Schreiben an das WBF

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. März 2017

280. Verordnung über die Sicherheit von persönlichen Schutz-

Erwägungen

ausrüstungen (PSA-Verordnung; Vernehmlassung) Derzeit sind die Anforderungen der europäischen Richtlinie für persön- liche Schutzausrüstungen 89/686/EWG durch die Verordnung über die Produktesicherheit (PrSV; SR 930.111) in der Schweiz äquivalent um- gesetzt. Mit Blick auf die Anpassung der europäischen Rechtsetzung an den neuen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten («New Le- gislative Framework», NLF) sowie mit Blick auf den Erlass der neuen Verordnung (EU) Nr. 425/2016 über persönliche Schutzausrüstungen (EU- PSA-Verordnung) braucht es eine erneute Anpassung. Die EU-PSA-Ver- ordnung fällt in den Anwendungsbereich des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen vom 21. Juni 1999 (SR 0.946.526.81). Mit der zu beurteilenden Vorlage sollen die besonderen Vorschriften zu den persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) in der PrSV aufgehoben und an deren Stelle die schweizerische PSA-Verordnung erlassen werden. Die Änderungen durch die neue EU- Verordnung dienen hauptsächlich der Vereinheitlichung der Definitio- nen und der Pflichten der Wirtschaftsakteure sowie den rechtlichen An- forderungen an die Konformitätsbewertungsstellen. Durch die breit angelegte Vernehmlassung auch bei den Direktbetrof- fenen, insbesondere bei gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirt- schaft und schweizerischen Organisationen im technischen Bereich, wird sichergestellt, dass die erforderliche Detailprüfung stattfindet und sach- dienliche Hinweise daraus einfliessen. Der vorliegende Entwurf der PSA- Verordnung ist zu befürworten und gibt keinen Anlass zu Bemerkungen.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung, 3003 Bern (auch per E-Mail als PDF- und Word-Doku- ment an abps@seco.admin.ch): Mit Schreiben vom 17. Februar 2017 haben Sie uns den Entwurf zur Verordnung über die Sicherheit von persönlichen Schutzausrüstungen zur Vernehmlassung unterbreitet. Wir danken für die Gelegenheit zur Stellungnahme und teilen Ihnen mit, dass wir mit dem vorgeschlagenen Entwurf der PSA-Verordnung einverstanden sind und auf eine detail- lierte Stellungnahme verzichten.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Volks- wirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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