Strassen, Birmensdorf, 382 Luzerner-/ Zürcherstrasse, Ortsdurchfahrt/Lärmschutzmassnahmen, Kostenumbuchung, Zusatzkredit
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. Februar 2009
282. Strassen (Birmensdorf, 382 Luzerner-/Zürcherstrasse,
Erwägungen
Ortsdurchfahrt) Mit Beschluss Nr. 887/2006 setzte der Regierungsrat das Projekt der Orts- durchfahrt an der Luzerner-/Zürcherstrasse in Birmensdorf fest und bewilligte einen Objektkredit von Fr. 2 720 000 als neue Ausgabe und einen Objektkredit von Fr. 530 000 als gebundene Ausgabe zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt (bzw.: Leistungsgruppe Nr. 5205, Amt für Verkehr), sowie einen Objektkredit von Fr. 880 000 als gebundene Ausgabe zulasten der Laufenden Rechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt (bzw.: Erfolgsrechnung, Leis- tungsgruppe Nr. 5205, Amt für Verkehr), insgesamt Fr. 4 130 000. Die Bauarbeiten sind soweit abgeschlossen und entsprechen bezüglich der Ausgaben dem bewilligten Kredit. Hingegen sind für den Landerwerb Mehrausgaben von Fr. 470 000 zu erwarten. Im Laufe der Detailprojek- tierung hat sich gezeigt, dass für eine befriedigende Lösung der Ein- mündung der Stallikerstrasse in die Zürcherstrasse die Liegenschaft Coma ungünstig steht. Der Gemeinderat, die Verkehrskommission N20/N4 und die Arbeitsgruppe Ortsdurchfahrt kamen überein, die Liegenschaft zu diesem Zweck zu erwerben. Dieser Entscheid erfolgte auch vor dem Hintergrund, dass mit der Vereinigung der alten Stallikerstrasse und dem Landabtausch Wismer eine Parzelle entstehen würde, die im Rahmen eines Gestaltungsplans Zentrum aktiviert werden könnte. Das General- sekretariat, Abteilung Landerwerb, wurde mit dem Erwerb beauftragt und beurkundete am 22. März 2005 einen entsprechenden Kaufvertrag mit einer Kaufsumme von Fr. 750 000. Die Gemeinde leistete dazu einen Interessenbeitrag von Fr. 80 000. Nach Fertigstellung der Ortsdurchfahrt verbleibt davon eine Rest- parzelle von 395 m2 in der Zentrumszone. Das Immobilienamt, Lander- werb, hat der Gemeinde das Restgrundstück zum Betrag von Fr. 77 000 und der sichernden Bestimmung des Gewinnanteilrechts überlassen. Aus diesem Handel entsteht ein Buchverlust von Fr. 593 000, der zu- lasten des Strassenprojekts verbucht werden soll. In der Annahme, dass die Restliegenschaft im Finanzvermögen verbliebe, ist im Kostenvoran- schlag für den Erwerb von Grund und Rechten lediglich ein Betrag von Fr. 200 000 enthalten. Unter Berücksichtigung der übrigen tatsächlichen Aufwendungen für den Erwerb von Grund und Rechten erhöht sich der Kreditbedarf um Fr. 470 000 als neue Ausgabe. Dafür ist ein Zusatzkredit zu bewilligen. Somit erhöht sich der Objektkredit von Fr. 4 130 000 um Fr 470 000 auf Fr. 4 600 000.
In RRB Nr. 887/2006 wurden die Aufwendungen für den Lärmschutz von Fr. 500 000 fälschlicherweise als neue, nicht gebundene Ausgabe de- klariert. Ausgaben für Lärmschutz, zu denen der Kanton als Anlagehal- ter gestützt auf das Bundesrecht verpflichtet ist, sind jedoch gebundene Ausgaben (§ 37 Abs. 2 lit. a Gesetz über Controlling und Rechnungsle- gung und RRB Nr. 1169/2008) und liegen in der abschliessenden Kom- petenz des Regierungsrates. Der Anteil der neuen Ausgaben beträgt unter Berücksichtigung dieser Tatsache Fr. 2 690 000 (Fr. 2 720 000 ab- züglich Fr. 500 000 zuzüglich Fr. 470 000). Aufteilung neu für bestehende Objektkredite: Neue Ausgaben Fr. 2 220 000 Gebundene Ausgaben, Investition Fr. 530 000 Gebundene Ausgaben, Erfolgsrechnung Fr. 1 380 000 Total Fr. 4 130 000
Aufteilung nach Krediterhöhung: Neue Ausgaben Fr. 2 690 000 Gebundene Ausgaben, Investition Fr. 530 000 Gebundene Ausgaben, Erfolgsrechnung Fr. 1 380 000 Total Fr. 4 600 000
Für die Mehrkosten von Fr. 470 000 ist ein Zusatzkredit zulasten des Kontos 8400.5011000000, Staatsstrassen, Objekt 84S-10175, zu bewilligen. Der Betrag ist im Budget 2009 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Umbuchung der Kosten von Fr. 500 000 für die Lärmschutz- massnahmen von neuen Ausgaben zu gebundenen Ausgaben wird be- willigt.
II. Für den Landerwerb im Zusammenhang mit den flankierenden Massnahmen an der 382 Luzerner-/Zürcherstrasse, Ortsdurchfahrt, und der Umsetzung von Lärmschutzmassnahmen an der Luzernerstrasse, Gemeinde Birmensdorf, wird zum bestehenden Objektkredit gemäss RRB Nr. 887/2006 ein Zusatzkredit von Fr. 470 000 als neue Ausgabe zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tief- bauamt, bewilligt. Der Objektkredit für neue Ausgaben beläuft sich damit auf Fr. 2 690 000; insgesamt beträgt die verfügbare Kreditsumme Fr. 4 600 000.
III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi