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Anfrage Hans Egli, Steinmaur, und Erich Vontobel, Bubikon, betreffend Trächtige Kühe schlachten, Beantwortung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 29/2020

Sitzung vom 25. März 2020

286. Anfrage (Trächtige Kühe schlachten) Die Kantonsräte Hans Egli, Steinmaur, und Erich Vontobel, Bubikon, haben am 27. Januar 2020 folgende Anfrage eingereicht: Grundsätzlich sollten trächtige Kühe aus ethischen Gründen nicht geschlachtet werden. Mit der natürlichen Laufstallhaltung lassen viele Bauern wieder einen Stier in ihrer Herde mitlaufen. Als negative Begleit- erscheinung werden auch Kühe, die ausgemerzt werden müssen, vielfach wieder trächtig. Schickt der Bauer eine trächtige Kuh auf die Schlacht- bank, wird er gebüsst. Gemäss des Bundesamts für Veterinärwesen, wer- den jährlich etwa 15 000 trächtige Kühe schweizweit getötet. In etlichen Medien werden die Bauern nun von Tierschutzkreisen als Unmenschen gebrandmarkt und Verbote gefordert. Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

Erwägungen

1. Wird in den Schlachthöfen Zürich und Hinwil eine Statistik über ge- schlachtete trächtige Kühe erstellt, wenn ja, wie viele trächtige Kühe werden jährlich geschlachtet?

2. Wie viele Kinder werden jährlich in den Spitälern des Kantons Zürich abgetrieben?

3. Ist es aus Sicht des Regierungsrates richtig, dass Bauern für das Schlach- ten von trächtigen Kühen gebüsst werden, das Abtreiben von Kindern jedoch straffrei ist?

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Hans Egli, Steinmaur, und Erich Vontobel, Bubikon, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: In den Schlachthöfen Zürich und Hinwil wird die Trächtigkeit von Kü- hen grundsätzlich erfasst. 2019 wurden im Grossschlachtbetrieb in Zü- rich rund 2% der Kühe (406 Tiere) feststellbar trächtig angeliefert. Rund 0,6% der Kühe (124 Tiere) waren im letzten Drittel trächtig. Unter Letz- teren musste ein Anteil wegen Krankheit oder Verletzung geschlachtet werden. Vom Schlachthof in Hinwil liegen wegen EDV-Umstellungen des Betriebs für 2019 keine mit vertretbarem Aufwand auswertbaren Daten vor. Es ist jedoch davon auszugehen, dass es sich um vergleichbare Zah- len handelt.

Zu Frage 2: Gemäss Bundesamt für Statistik wurden 2018 im Kanton Zürich rund 2327 Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt. In den Vorjahren bewegte sich diese Zahl jeweils im gleichen Bereich (Bundesamt für Statistik, Sta- tistik des Schwangerschaftsabbruchs, Stand: 2. September 2019, https:// www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/gesundheit/gesundheitszu- stand/reproduktive/schwangerschaftsabbrueche.assetdetail.9486848. html). Zu Frage 3: Es gibt in der Schweiz keine gesetzliche Regelung, die das Schlachten von trächtigen Kühen verbietet. Es gibt aber eine Branchenvereinbarung der Branchenorganisation der Schweizer Fleischwirtschaft Proviande zur Vermeidung von ungerechtfertigten Schlachtungen von trächtigen Kü- hen. Hält sich eine Landwirtin oder ein Landwirt nicht an die Branchen- richtlinien, wird ihr bzw. ihm auf privatrechtlicher Basis vom Schlacht- betrieb eine Gebühr von rund Fr. 100 pro Schlachtung verrechnet. Der Re- gierungsrat begrüsst die eigenverantwortlichen Bemühungen der Bran- che, dass trächtige Tiere nicht unbegründet geschlachtet werden dürfen.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Gesundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli

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