Anfrage Maria Rita Marty, Volketswil, betreffend Opiate in Zusammenhang mit COVID-19, Beantwortung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 466/2020
Sitzung vom 24. März 2021
287. Anfrage (Opiate in Zusammenhang mit COVID-19) Kantonsrätin Maria Rita Marty, Volketswil, hat am 14. Dezember 2020 folgende Anfrage eingereicht: Während des Lockdowns durften unter anderem folgende Personen nicht in eine Intensivstation eingewiesen werden: – Jede Person, die mittelschwere nachgewiesene Demenz aufwies. – Jede Person, welche älter als 85 Jahre alt war. – Jede Person, die älter als 75 war, falls sie unter Leberzirrhose oder Herzinsuffizienz oder chronischem Nierenversagen Stadium III litt. Das BAG stützte sich in seiner Weisung auf die damaligen Richtlinien, erlassen am 24. März 2020 (mittlerweile geändert). Die damaligen Richt- linien sind unter folgendem Link ersichtlich: https://www.samw.ch/de/ Triageentscheidungen.html Diese Personen erhielten gemäss Richtlinien der SAMV nur noch eine palliative Betreuung, d. h. es wurde ihnen Morphium verabreicht und das Fenster wurde geöffnet. Es ist eine medizinische Tatsache, dass Opiate das Atemzentrum des Gehirns beeinträchtigen und durch Lahmlegung des Atemzentrums eine zentrale Atemdepression verursachen können. Targin ist ein solches Opiat, ebenso Morphium. Mindestens 50% der Heimbewohner nehmen Targin als Schmerzstiller ein, sei es aufgrund der Schmerzen wegen Osteo- porose oder anderer Schmerzen. Eine COVID-19-Erkrankung kann da- her für Menschen, die derartige Medikamente einnehmen müssen, fatal sein. Die Abgabe von Morphium ist sodann für Menschen mit einer CO- VID-19-Erkrankung wohl ein Todesurteil. Eine Erkrankung hätte even- tuell durch eine medizinische Versorgung überwunden werden können, aber die Verabreichung von Morphium hat dies vermutungsweise ver- hindert. Ich bitte den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Wie vielen Personen, bei denen COVID-19 als Todesursache ange- geben wurde, wurde vorgängig ein Opiat verabreicht?
2. Wie viele Personen, die einen schweren COVID-19-Verlauf hatten/ haben, nahmen/nehmen Targin oder ein anderes Opiat ein?
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Maria Rita Marty, Volketswil, wird wie folgt beant- wortet:
Die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) hat bereits 2013 als Hilfestellung für Fachpersonen medizin- ethische Richtlinien und Empfehlungen zu intensivmedizinischen Mass- nahmen ausgearbeitet. Tritt eine Notstandssituation mit einer grossen Anzahl schwerstkranker Patientinnen und Patienten ein, beispielsweise während einer Pandemie, sollen die Richtlinien dafür sorgen, dass ge- samtschweizerisch vergleichbare Kriterien für die Aufnahme und den Ver- bleib auf der Intensivstation zur Anwendung kommen. Weil die Covid-19-Pandemie die Intensivstationen vor zusätzliche Herausforderungen stellt und die Gesundheitsfachpersonen besonders schwierigen Situationen ausgesetzt sind, hat die SAMW diese Richtlinien im März 2020 mit einem Anhang zu Triageentscheidungen bei Ressour- cenknappheit ergänzt. Dieser Anhang wurde seither laufend angepasst. Bei einer Triage kommen verschiedene Kriterien zur Anwendung. Wich- tig ist auch, dass mit allen Patientinnen und Patienten, die dazu in der Lage sind, antizipierend der Patientenwille geklärt wird. Auch unab- hängig von einer Ressourcenknappheit wünschen nicht alle Personen eine intensivmedizinische Behandlung. In diesen Fällen muss eine um- fassende Palliative Care gewährleistet sein. Im Bereich der Palliative Care und in der allgemeinen Schmerzbehand- lung im Alter haben Opiate einen bedeutenden Stellenwert. Die Dosie- rung muss dabei laufend individuell den momentanen Bedürfnissen an- gepasst werden. Das Auftreten einer Atemdepression kann eine mög- liche unerwünschte Wirkung von Opiaten sein. Bei gut eingestellter Be- handlung ist jedoch nicht mit einer klinisch relevanten Atemdepression zu rechnen. Es ist auch nicht bekannt, dass eine Vorbehandlung mit Opiaten im Rahmen einer Schmerzbehandlung einen Risikofaktor für schwere Covid-19-Verläufe darstellt. Zu Frage 1: Die Todesfälle durch Covid-19 werden von den Ärztinnen und Ärzten mittels Formular an Bund und Kantone gemeldet. Angaben zur Medi- kation werden nicht erhoben. Es liegen dem Regierungsrat daher keine solchen Daten vor.
Zu Frage 2: Auch zur medikamentösen Therapie von schweren Covid-19-Verläu- fen werden vom Kanton keine Daten erhoben. In den Institutionen wer- den die Patientinnen und Patienten so behandelt, dass sie keine Schmer- zen haben und nicht an einer Atemnot leiden müssen, die durch die Co- ronaerkrankung verursacht werden kann. Dabei spielt auch die indivi- duelle Medikation mit Opiaten eine Rolle. Genaue Daten hierzu werden nicht systematisch erhoben.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli