Gemeindewesen, Zweckverband Kläranlageverband Stammertal, neue Statuten, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 3. März 2010
290. Gemeindewesen (Zweckverband Kläranlageverband Stammertal)
Erwägungen
1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV) und § 7 des Gemeinde- gesetzes können sich Gemeinden zur gemeinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbänden zusammenschliessen. Gemäss Art. 92 Abs. 4 KV bedürfen die Statuten der Zweckverbände der Genehmigung des Regierungsrates (Satz 1); dieser prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Satz 2). Die Genehmigung durch den Regierungsrat ist als nachträgliche Überprüfung zu verstehen und deshalb in ihrer Wirkung nicht konstitutiv. Allfällige Mängel der Zweckverbandsstatu- ten werden durch die Genehmigung nicht geheilt.
2. Die Politischen Gemeinden Oberstammheim, Unterstammheim und Waltalingen bilden zusammen seit 1970 einen Zweckverband für den Betrieb einer gemeinsamen Abwasserreinigungsanlage (RRB Nr. 2209/ 1970). Aufgrund der verfassungsrechtlichen Vorgabe, Zweckverbände demokratisch zu organisieren, sind die Gemeinden übereingekommen, die Zweckverbandsstatuten einer Totalrevision zu unterziehen. Am 1. Oktober 2009 haben die Stimmberechtigten der drei Verbandsge- meinden den neuen Statuten zugestimmt. Der Bezirksrat Andelfingen hat bestätigt, dass gegen die Gemeindebeschlüsse keine Rechtsmittel ergriffen wurden. Die Neuerungen umfassen im Wesentlichen die demokratische Aus- gestaltung der Zweckverbandsstatuten, insbesondere die Einführung des Initiativrechts und des obligatorischen Finanzreferendums im Ver- bandsgebiet. Im Weiteren werden die Finanzbefugnisse neu geordnet und die Statuten redaktionell neu gefasst. Die Bestimmungen geben zu keinen rechtlichen Beanstandungen Anlass und sind deshalb zu geneh- migen.
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Baudirektion
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Statuten des Zweckverbands Kläranlageverband Stammertal werden genehmigt.
II. Mitteilung an die Kläranlagekommission des Zweckverbands Kläranlageverband Stammertal, Gemeindeverwaltung Waltalingen, Müli- bachstrasse 26, 8468 Waltalingen, die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden Oberstammheim, Postfach 70, 8477 Oberstammheim, Unter-
stammheim, Gemeindehaus, 8476 Unterstammheim, und Waltalingen, Mülibachstrasse 26, 8468 Waltalingen, den Bezirksrat Andelfingen, Schlossgasse 14, 8450 Andelfingen, sowie an die Baudirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi