Beschluss des Kantonsrates über die Genehmigung des Geschäftsberichts des Regierungsrates 2016, Antrag an den Kantonsrat
Antrag des Regierungsrates vom 29. März 2017
Beschluss des Kantonsrates über die Genehmigung des Geschäftsberichts des Regierungsrates 2016 (vom . . . . . . . . . . . .)
Der Kantonsrat, nach Einsichtnahme in den Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 29. März 2017, beschliesst:
1. Der Geschäftsbericht des Regierungsrates 2016 wird genehmigt.
2. Die Zuweisung zu den Reserven im Rahmen der Gewinnverwen- dung der selbstständigen Anstalten für das Jahr 2016 wird wie folgt genehmigt: – Universitätsspital Zürich (LG-Nr. 9510): Fr. 84 253 224.00 – Kantonsspital Winterthur (LG-Nr. 9520): Fr. 23 366 394.45 – Universität Zürich (LG-Nr. 9600): Fr. 3 461 536.12 – Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (LG-Nr. 9710): Fr. 3 947 664.66 – Zürcher Hochschule der Künste (LG-Nr. 9720): Fr. 3 047 896.64 – Pädagogische Hochschule Zürich (LG-Nr. 9740): Fr. 3 024 624.36
3. Die Ausschüttung an den Kanton im Rahmen der Gewinnverwen- dung der selbstständigen Anstalten für das Jahr 2016 wird wie folgt genehmigt: – Kantonsspital Winterthur (LG-Nr. 9520): Fr. 6 400 000.00
4. Mit der Staatsrechnung für das Jahr 2016 werden die Bildung von Rücklagen im Betrag von Fr. 2 478 000 und die Auflösung von Rück- lagen von Fr. 435 587 genehmigt. 5. Veröffentlichung im Amtsblatt.
6. Mitteilung an den Regierungsrat.
W e i su ng
Ausgangslage
Der Regierungsrat legt dem Kantonsrat den Geschäftsbericht zur Genehmigung vor (§ 27 Abs. 3 Gesetz über Controlling und Rechnungs- legung, CRG, LS 611). Mit Beschluss Nr. 1131/2014 hat der Regierungsrat die Neukonzep- tion des Geschäftsberichts festgelegt, mit vorliegendem Geschäfts- bericht wird diese nun erstmals umgesetzt. Der Geschäftsbericht wurde an das neue Corporate Design angepasst und erscheint neu in drei Tei- len: – «Teil I: Regierungsrat» als Überblick in Form einer Farbbroschüre für die breite Öffentlichkeit und ein Fachpublikum; dieser Teil löst den bisherigen Geschäftsbericht in Kürze ab; – «Teil II: Direktionen und Staatskanzlei» als Gegenstück zum KEF als gesonderter Band für ein Fachpublikum; – «Teil III: Finanzbericht» ebenfalls als gesonderter Band für ein Fachpublikum. Mit Beschluss Nr. 979/2016 hat der Regierungsrat die Staatskanzlei beauftragt, als Ergänzung zu den drei Printprodukten einen Online- Geschäftsbericht vorzubereiten. Dieser liegt nun vor. Mit dem Online- Geschäftsbericht werden die Inhalte von Teil I online abgebildet. Die Teile II und III werden mit Download-Möglichkeiten besser erschlossen als bisher. Zusätzlich umfasst der Online-Geschäftsbericht ein Video- Interview mit dem Regierungspräsidenten, schriftliche Kurzinterviews mit den Mitgliedern des Regierungsrates sowie die Links zu den Ge- schäftsberichten der bedeutenden Beteiligungen des Kantons.
Konsolidierte Rechnung 2016
Die Erfolgsrechnung 2016 schliesst mit einem Ertragsüberschuss von 390 Mio. Franken ab. Das Budget rechnete mit einem Ertragsüberschuss von 69 Mio. Franken. Damit ist das Rechnungsergebnis um 321 Mio. Franken besser als budgetiert. Verantwortlich sind dafür im Wesent- lichen zwei Faktoren: Zum einen haben einmalige Sondereffekte die Rechnung um mehr als 200 Mio. Franken verbessert; zum anderen kann der Regierungsrat eine Verbesserung im Haushaltsvollzug von rund 100 Mio. Franken vorweisen.
Die Nettoinvestitionen in der Rechnung 2016 belaufen sich auf 407 Mio. Franken und liegen damit um 551 Mio. Franken unter den budgetierten Nettoinvestitionen von 958 Mio. Franken. Die Investi- tionseinnahmen sind 247 Mio. Franken höher, die Investitionsausga- ben 304 Mio. Franken tiefer als budgetiert. Es werden Rücklagen von 2,0 Mio. Franken beantragt. Dieser Be- trag enthält Anträge auf die Bildung von Rücklagen über 2,5 Mio. Fran- ken und Anträge auf Auflösung von Rücklagen über 0,4 Mio. Franken. Diese werden nach Genehmigung durch den Kantonsrat verbucht. Im Jahr 2016 wurden 5,5 Mio. Franken Rücklagen verwendet und unmit- telbar aufgelöst. Gesamthaft verringert sich der Bestand an Rücklagen per Ende 2016 einschliesslich der beantragten Bildung um 3,5 Mio. Franken oder rund 7% auf 48,5 Mio. Franken. Die selbstständigen Anstalten legen – anstelle der Bildung von Rücklagen – einen Antrag zur Verwendung der Gewinne oder zur De- ckung der Verluste vor. Im Berichtsjahr erzielten alle Anstalten einen Gewinn. Das Universitätsspital Zürich (84,3 Mio. Franken), die Uni- versität Zürich (3,5 Mio. Franken), die Zürcher Hochschule für Ange- wandte Wissenschaften (3,9 Mio. Franken), die Zürcher Hochschule der Künste (3,0 Mio. Franken) und die Pädagogische Hochschule Zü- rich (3,0 Mio. Franken) beantragen, ihre jeweiligen Gewinne vollstän- dig den Reserven zuzuweisen. Das Kantonsspital Winterthur beantragt, von den 29,8 Mio. Franken Gewinn 23,4 Mio. Franken den Reserven zuzuweisen und 6,4 Mio. Franken an den Kanton auszuschütten. Die genannten Beträge werden nach der Genehmigung durch den Kan- tonsrat verbucht. Der Regierungsrat hat die Vollständigkeitserklärungen der Direk- tionen und der Staatskanzlei, der kantonalen Behörden und der Rechts- pflege sowie der Anstalten zur Konsolidierten Rechnung 2016 zur Kenntnis genommen, worin diese bestätigen, dass: – die Rechnung dem Gesetz über Controlling und Rechnungslegung, der Rechnungslegungsverordnung (LS 611.1) und dem für das ab- geschlossene Geschäftsjahr gültigen Handbuch für Rechnungslegung (HBR) entspricht, sie frei ist von wesentlichen Fehlaussagen, alle Geschäftsvorfälle erfasst wurden, die für das Rechnungsjahr bu- chungspflichtig sind; – keine Pläne oder Absichten bestehen, durch die sich die Bilanzie- rung, Bewertung oder Darstellung von Vermögenswerten oder Ver- bindlichkeiten in den Jahresrechnungen wesentlich ändern könnte; – keine Kenntnis von Verstössen gegen gesetzliche oder andere Vor- schriften bestehen, die eine wesentliche Auswirkung auf die Jahres- rechnungen haben könnten. Insbesondere besteht keine Kenntnis von Unregelmässigkeiten bzw. von deliktischen Handlungen, in die
Mitglieder der obersten Leitungsorgane, der Amtsleitungen oder Mitarbeitende mit einer wesentlichen Funktion innerhalb des Rech- nungswesen-Systems oder der internen Kontrolle involviert waren oder die eine wesentliche Auswirkung auf den Jahresabschluss ha- ben könnten; – kein Ereignis nach dem Abschlussstichtag eingetreten ist, das eine Änderung der Jahresrechnung erforderlich machen würde. Die Fi- nanzkontrolle wird über alle bis zum Zeitpunkt der Beschlussfas- sung des Kantonsrates bekannt werdenden Ereignisse, die sich auf die vorliegenden Jahresrechnungen wesentlich auswirken, unver- züglich informiert; – andere Verträge, Rechtsstreitigkeiten oder andere Auseinander- setzungen, die für die Beurteilung der Jahresrechnung von Bedeu- tung sind, nicht bestanden bzw. im Rahmen der Prüfung der Finanz- kontrolle offengelegt worden sind. Der Regierungsrat hat hierzu keine weiteren Anmerkungen.
Im Namen des Regierungsrates Der Präsident: Der Staatsschreiber: Mario Fehr Beat Husi