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Weiterführung des Bundesgesetzes über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas, Schreiben an das EDA

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. März 2015

298. Weiterführung des Bundesgesetzes über die Zusammenarbeit

Erwägungen

mit den Staaten Osteuropas (Vernehmlassung) Mit Schreiben vom 17. Dezember 2014 lädt das Eidgenössische Depar- tement für auswärtige Angelegenheiten die Kantonsregierungen zur Stel- lungnahme zur «Weiterführung des Bundesgesetzes über die Zusammen- arbeit mit den Staaten Osteuropas» ein. Die gesetzliche Grundlage von 2006 ist noch bis am 31. Mai 2017 gültig. Um die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und den Ländern der ehemaligen Sowjetunion (Transitionszusammenarbeit) nahtlos fortsetzen zu können, soll das Ge- setz bis 31. Dezember 2024 verlängert werden. Das Gesetz bildet auch den rechtlichen Rahmen für den Schweizer Beitrag zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU. Mit der Verlängerung der Rechtsgrundlage wird weder die Beantwortung der Frage eines weiteren finanziellen Beitrags an die neuen EU-Mitglied- staaten vorweggenommen, noch werden damit bereits andere finanzielle Beiträge beschlossen. Die Kantonsregierungen werden insbesondere zur Beantwortung folgender Fragen aufgefordert: – Befürworten Sie die Verlängerung der Rechtsgrundlage der Transitions- zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas im Rahmen der Geset- zesvorlage? – Befürworten Sie die Verlängerung der Rechtsgrundlage des Schwei- zer Beitrags zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Un- gleichheiten in der erweiterten EU im Rahmen der Gesetzesvorlage? – Befürworten Sie eine Befristung einer verlängerten Gesetzesvorlage bis Ende 2024? – Befürworten Sie die Überführung der Transitionszusammenarbeit (ohne den Erweiterungsbeitrag) ab 2025 unter das Bundesgesetz über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe?

Dispositiv

Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an das Eidgenössische Departement für auswärtige An- gelegenheiten, 3003 Bern; auch per E-Mail an Francoise.Panizzon@eda. admin.ch: Mit Schreiben vom 17. Dezember 2014 haben Sie uns eingeladen, zur Verlängerung des Bundesgesetzes über die Zusammenarbeit mit den Staa- ten Osteuropas Stellung zu nehmen. Wir danken Ihnen für diese Gele- genheit und äussern uns wie folgt: Wir unterstützen grundsätzlich die Verlängerung des Bundesgesetzes und damit die Transitionszusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und den Ländern der ehemaligen Sowjetunion. Insbesondere begrüssen wir, dass die Rechtsgrundlage für den Schweizer Beitrag zur Verringe- rung der wirtschaftlichen und sozialen Unterschiede in der erweiterten EU beibehalten wird. Obwohl rechtlich gesehen eine freiwillige Leistung der Schweiz, bildet der Erweiterungsbeitrag wohl faktisch eine Bedingung für den bilateralen Weg im Verhältnis zur EU. Der europapolitische Hand- lungsspielraum bleibt somit gewahrt, wobei bei der Frage eines weiteren Schweizer Erweiterungsbeitrags die Entwicklungen der Gesamtbezie- hungen zwischen der Schweiz und der EU zu berücksichtigen sein wer- den. Im Weiteren ist die Entwicklungszusammenarbeit grundsätzlich Bun- dessache. Wir verzichten deshalb auf eine Stellungnahme zu den weite- ren in Ihrem Schreiben aufgeführten Fragen.

II. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Direktionen des Regierungsrates und die Staatskanzlei.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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