Strassenfonds, Illnau-Effretikon, Grundstücke Kat.-Nrn. 2513, 3627, alt Kat.Nr. 7499, Tauschvertrag, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 20. März 2013
301. Strassenfonds (Illnau-Effretikon, Tausch und Tauschaufgabe)
Erwägungen
Der Kanton Zürich ist seit 1968 Eigentümer des Strassenfonds-Grund- stückes Kat.-Nr. 2513, Illnau-Effretikon, mit einer Fläche von 2682 m2. Das Grundstück ist nicht erschlossen und liegt in der Wohnzone 1.7. Der Buchwert beträgt Fr. 992 340. Zudem ist der Kanton Zürich Eigentümer des Strassenfonds-Grundstückes Kat.-Nr. 3596 (Effretikonerstrasse 6), Illnau-Effretikon, mit einer Fläche von 4388 m2. Das Grundstück ist erschlossen und liegt in der Wohnzone mit Gewerbeerleichterung/Kern- zone 1/Kernzone 2 und wurde 1964 erworben. Ein Teil des Grundstückes wurde bis 30. Juni 2012 als Werkhof durch das Tiefbauamt genutzt. Der Buchwert beträgt Fr. 482 900. Die Stadt Illnau-Effretikon ist Eigentümerin des Grundstückes Kat.- Nr. 3233. Darauf befindet sich die Primarschulanlage Hagen. Diese grenzt unmittelbar an das Grundstück Kat.-Nr. 2513. Die Stadt Illnau-Effre- tikon plant, das Kantonsgrundstück zu erwerben, um die Primarschul- anlage zu erweitern. Zudem ist die Stadt Illnau-Effretikon Eigentümerin des Grundstü- ckes Kat.-Nr. 3627 mit einer Fläche von 861 m2. Das Grundstück ist er- schlossen und liegt in der Wohnzone mit Gewerbeerleichterung 2.8. Das städtische Grundstück grenzt an zwei Seiten unmittelbar an das kan- tonale Grundstück Kat.-Nr. 3596. Letzteres verfügt zwar über eine statt- liche Grösse. Die Grundstücksform ist aber für eine Überbaubarkeit nicht ideal. Das städtische Grundstück eignet sich zu dessen Arrondie- rung. Dadurch wird die Überbaubarkeit erleichtert, was sich positiv auf den erzielbaren Veräusserungserlös auswirken wird. Die genannten Grundstücke werden zwischen dem Kanton Zürich und der Stadt Illnau-Effretikon abgetauscht, wobei die Stadt Illnau-Effre- tikon dem Kanton Zürich zudem als Wertausgleich ein Aufgeld zu be- zahlen hat. Darüber hinaus erwirbt der Kanton Zürich von der Stadt Illnau-Effretikon unentgeltlich ein Restgrundstück mit einer Fläche von 74 m2. Da die Stadt Illnau-Effretikon das kantonale Grundstück zur Schaffung von Schulraum und somit zur Erfüllung von öffentlichen Aufgaben benötigt und dem Kanton teilweise Realersatz anbietet, der die Aufwertung und Arrondierung eines kantonalen Grundstückes er- möglicht, wurde auf eine öffentliche Ausschreibung verzichtet und die Preise direkt zwischen den Parteien ausgehandelt.
Die Baudirektion ist mit RRB Nr. 774/2012 ermächtigt worden, die Strassenfonds-Grundstücke Kat.-Nrn. 2513 und 3596 unter Vorbehalt der Genehmigung durch die zuständigen Instanzen zu veräussern. Nach- dem die hängigen Abklärungen zum Umfang des Denkmalschutzes der sich auf Kat.-Nr. 3596 befindlichen Gebäude abgeschlossen sind, soll die neue Parzelle in einem nächsten Schritt ebenfalls veräussert werden. Am 20. Februar 2013 wurde zwischen den Parteien der nun zu geneh- migende Tauschvertrag mit folgendem Inhalt öffentlich beurkundet: in Franken Kanton Zürich an die Stadt Illnau-Effretikon Grundstück Kat.-Nr. 2513 2682 m2 à Fr. 550 1 475 100 Stadt Illnau-Effretikon an den Kanton Zürich Grundstück Kat.-Nr. 3627 861 m2 à Fr. 650 559 650 Teil von Grundstück alt Kat.-Nr. 7499 74 m2 unentgeltlich Tauschaufgabe zugunsten des Kantons Zürich 915 450 Die Einnahmen von Fr. 1 475 100 sind wie folgt zu verbuchen: Fr. 992 340 zugunsten Konto 5925.1080 0 00000, Grundstücke Strassen- fonds, unter gleichzeitiger Abschreibung im Inventar; Fr. 482 760 zugunsten Konto 5925.4411 0 00000, Gewinn aus Verkäufen von Sachanlagen Finanzvermögen. Die Ausgaben von Fr. 559 650 sind wie folgt zu verbuchen: Fr. 559 650 zulasten Konto 5925.1084 0 00000, Grundstücke Strassen- fonds, unter gleichzeitiger Aktivierung im Inventar. Die Gebühren und Auslagen des Notariates und Grundbucham- tes werden von den Parteien je zur Hälfte übernommen. Die Grund- stückgewinnsteuer geht zulasten des Kantons. Diese ist dem Konto 5925.3137 0 00000, Steuern und Abgaben, zu belasten.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Der zwischen dem Kanton Zürich und der Stadt Illnau-Effretikon am 20. Februar 2013 auf dem Notariat Illnau öffentlich beurkundete Tauschvertrag über die Grundstücke Kat.-Nrn. 2513, 3627 und Teil von alt Kat.-Nr. 7499, Illnau-Effretikon, mit Tauschaufgabe von Fr. 915 450 zugunsten des Kantons Zürich wird genehmigt.
II. Mitteilung an den Stadtrat Illnau-Effretikon, Märtplatz, 8307 Illnau- Effretikon, das Notariat und Grundbuchamt Illnau, Postfach 109, 8308 Illnau-Effretikon, sowie an die Finanzdirektion, die Volkswirtschafts- direktion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi