Kantonsschule Wiedikon Zürich, Filiale Hohlstrasse, Provisorium, Generalunternehmen Holzbau, Vergabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. März 2023
306. Kantonsschule Wiedikon Zürich, Filiale Hohlstrasse,
Erwägungen
Provisorium (Vergabe Generalunternehmen Holzbau) Mit RRB Nr. 1498/2022 wurde für das Projekt Kantonsschule Wiedikon Zürich, Filiale Hohlstrasse, Provisorium, eine gebundene Ausgabe von insgesamt Fr. 41 900 000 bewilligt. Die Ausführung des Holzbaus gemäss BKP 215 (Montagebau als Leichtkonstruktionen) für den Projektteil Sporthallentrakt wird gestützt auf § 10 Abs. 1 lit. g der Submissionsverordnung (LS 720.11) an die Blu- mer-Lehmann AG, Gossau, vergeben. Die freihändige Vergabe nach § 10 Abs. 1 lit. g der Submissionsverordnung ist möglich, weil es sich um einen neuen gleichartigen Auftrag handelt, der sich auf den Grundauftrag be- zieht, den die Blumer-Lehmann AG als Generalunternehmen im Sub- missionsverfahren am 1. Februar 2022 bereits erhalten hat. In den Ausschreibungsunterlagen für das Grundobjekt wurde fest- gehalten, dass Folgeaufträge gemäss § 10 Abs. 1 lit. g der Submissions- verordnung möglich sind. Die Offertsumme von Fr. 7 210 730 gemäss bereinigtem Angebot vom 20. Februar 2023 kann sich für Unvorherge- sehenes auf Fr. 7 500 000 erhöhen. Die Vergabesumme ist durch die Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 1498/2022 gedeckt und geht zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, Konto
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Ausführung des Holzbaus für den Projektteil Sporthallentrakt der Kantonsschule Wiedikon Zürich, Filiale Hohlstrasse, Provisorium, wird gemäss bereinigtem Angebot vom 20. Februar 2023 zu Fr. 7 210 730 an die Blumer-Lehmann AG, Gossau, vergeben. Die Vergabesumme kann sich für Unvorhergesehenes auf Fr. 7 500 000 erhöhen.
II. Der Betrag geht zulasten der Investitionsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen.
III. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung des Zuschlags auf simap.ch nicht öffentlich.
IV. Mitteilung an die Bildungsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli