Richtlinien zum Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2024–2027 und Budgetentwurf 2024
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. März 2023
310. Richtlinien zum Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2024–2027 und Budget 2024
Erwägungen
1. Allgemeine Vorgaben Aufgaben und Finanzen bzw. Text- und Zahlenteile sind gleichzeitig und in Übereinstimmung zu erstellen. Aufwand und Ertrag bzw. Ausga- ben und Einnahmen sind entsprechend dem Erfordernis der budgetären Transparenz in Art. 122 Abs. 3 der Kantonsverfassung (LS 101) gemäss den zu erwartenden Mengen und Preisen bzw. Kosten von Grund auf neu und realistisch sowie frankengenau zu budgetieren. Sie haben den Rechtsgrundlagen der Aufgabenerfüllung in der Planperiode zeitlich und inhaltlich zu entsprechen. Erkenntnisse aus der Rechnung 2022 sind zu berücksichtigen. Verbesserungen sowie Verschlechterungen aufgrund von unabwendbaren Mehrbelastungen gegenüber dem Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2023–2026 sind begründet dar- zulegen. Als Begründung bei Mehrbelastungen gelten eindeutige Rechts- grundlagen, Regierungsratsbeschlüsse (einschliesslich Vernehmlassun- gen und Vorlagen an den Kantonsrat) sowie Direktionsverfügungen, wobei Kompensationsmöglichkeiten zu prüfen sind. Solange einem ab- weichenden Beschluss des Kantonsrates keine Rechtskraft erwachsen ist, ist die Haltung des Regierungsrates abzubilden. Rechtsänderungen auf Bundesebene sind abzubilden, wenn sie beschlossen sind und ihr In- krafttreten feststeht. Für die Aufnahme der erwähnten Beschlüsse in den Planungsprozess gelten folgende Stichtage: Tabelle 1: Zeitpunkt Beschluss Meilenstein Aufzunehmen in* bis 4. Mai 2023 Ersteingaben KEF KEF 2024–2027 bis 8. September 2023 Nachträge zum Budgetentwurf Budget 2024, KEF 2025–2028 später Ersteingaben KEF (Folgejahr) KEF 2025–2028 * bei früherem Bedarf: interne Kompensation oder Nachtragskredit
Technische Vorgaben zur Erstellung des KEF 2024–2027 und des Bud- gets 2024 erfolgen in einer Weisung der Finanzdirektion und der Staats- kanzlei. Die Weisung ergänzt diese Richtlinien zum KEF 2024–2027 und Budget 2024 (KEF-Richtlinien). Intercompany-Aufwände und -Er- träge sind im gegenseitigen Einvernehmen einzustellen, soweit sie nicht in den Richtlinien oder der Weisung festgelegt sind. Minuswerte bezeich- nen einen Aufwand, eine Ausgabe, ein Defizit oder eine Verschlechte- rung; Positivwerte bezeichnen einen Ertrag, eine Einnahme, einen Über- schuss oder eine Verbesserung.
2. Ausgangslage Die Ausgangslage stellt auf die Rechnung 2022, den Kantonsratsbe- schluss zum Budget 2023 (Vorlage 5856a) und für 2024–2026 auf den KEF 2023–2026, Festlegung Finanzen, ab. Das Planjahr 2027 entspricht in der Ausgangslage dem Planjahr 2026. Gemäss den nachfolgenden Festlegungen werden die nicht beeinflussbaren Bereiche aktualisiert und weitere Vorgaben festgelegt. Mit dem KEF 2024–2027 ist die Periode 2020–2027 für den mittel- fristigen Ausgleich massgebend. Der Saldo 2019 von 494 Mio. Franken entfällt und der Saldo des erstmals zu planenden 2027 von –384 Mio. Fran- ken kommt hinzu. Es ergeben sich einschliesslich der nachfolgenden Festlegungen für den Budgetentwurf 2024 ein Saldo der Erfolgsrechnung im mittelfristigen Ausgleich von –419 Mio. Franken und ein mittelfris- tiger Ausgleich 2020–2027 von –299 Mio. Franken.
Tabelle 2: Nachführung Erfolgsrechnung, Investitionsrechnung, Finanzierungsrechnung in Mio. Franken R 2020 R 2021 R 2022 B 2023 P 2024 P 2025 P 2026 P 2027 Saldo Erfolgsrechnung vor KEF-Richtlinien 499 758 543 –241 –381 –251 –178 –178 F1 Neubeurteilung der Steuerprognose 351 393 274 311 506 F2 Neubeurteilung Beteiligungserlöse –186 –333 –348 –348 –348 F3 Zinsaufwand Finanzverbindlichkeiten –28 –51 –67 –81 F4 Nationaler Finanzausgleich –6 18 20 41 F5 Kantonaler Finanzausgleich 4 43 –33 –36 –40 F6 Aktualisierung Schülerzahlen, Lernende –10 –12 –12 –38 F7 Auswirkungen Budgetbeschluss –12 –15 –15 –15 F8 Lohnentwicklung –136 –183 –220 –270 F9 Verbesserung Anstellungsbedingungen 30 0 0 0 F10 Kürzung Kreditreste 65 65 65 65 F11 Digitalisierungsvorhaben –7 –3 0 0 –3– F12 Richtpreise Gebäudeverrechnungsgruppen 0 0 0 0 F14 Aufhebung Weiterverrechnung GIS-ZH 0 0 0 0 F15 Verrechnung Personal- und Finanzsysteme –2 –2 –2 –2 F16 Einführung IKT-Verrechnung 0 0 0 0 F17 Einführung IKT-Verrechnung, «Light-Accounts» –11 0 0 0 Saldo Erfolgsrechnung nach KEF-Richtlinien 499 758 543 –73 –395 –540 –483 –360 KRB Übergangsbestimmung BVK-Sanierung –50 0 0 0 0 0 0 0 Nichtanrechnung Abgeltung Staatsgarantie ZKB –23 –27 –28 –24 –24 –24 –24 –24 Saldo Erfolgsrechnung im mittelfristigen Ausgleich 425 731 515 –97 –419 –564 –507 –384 Mittelfristiger Ausgleich 2020–2027 –299
3. Festlegungen zur Erfolgsrechnung
3.1. Aktualisierungen F1. Die Neubeurteilung der Steuerprognose führt in der Leistungs- gruppe Nr. 4910, Steuererträge, zu Saldoveränderungen von 2023 +351 Mio. Franken, 2024 +393 Mio. Franken, 2025 +274 Mio. Franken, 2026 +311 Mio. Franken und 2027 +506 Mio. Franken. Erläuterungen: Die Verbesserung ist auf das höhere Niveau der Steuer- erträge in der Rechnung 2022 zurückzuführen. Erkenntnisse aus dem Steuerhearing im Frühjahr werden im Rahmen der Ersteingaben be- rücksichtigt. F2. Die Neubeurteilung der Beteiligungserlöse führt in der Leistungs- gruppe Nr. 4930, Zinsen und Beteiligungen, zu Saldoveränderungen von 2023 –186 Mio. Franken, 2024 –333 Mio. Franken, 2025 –348 Mio. Fran- ken, 2026 –348 Mio. Franken und 2027 –348 Mio. Franken. Erläuterungen: 2023 wird keine und 2024–2027 wird eine einfache Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank erwartet. Im KEF 2023–2026 wurde 2024–2026 eine vierfache Ausschüttung geplant. 2023 erhöht sich die Gewinnausschüttung der Zürcher Kantonalbank um +51 Mio. Franken und für 2024–2027 um +8 Mio. Franken pro Jahr. Für 2024 wird eine Gewinnausschüttung der Axpo Holding AG (+15 Mio. Franken) erwartet. Im KEF 2023–2026 wurde für 2024 keine Ausschüttung der Axpo Holding AG geplant. F3. Die Neubeurteilung des Zinsaufwands für langfristige Finanz- verbindlichkeiten führt in der Leistungsgruppe Nr. 4930, Zinsen und Beteiligungen, zu Saldoveränderungen von 2024 –28 Mio. Franken, 2025 –51 Mio. Franken, 2026 –67 Mio. Franken und 2027 –81 Mio. Franken. Erläuterungen: Die gestiegenen Zinsen führen zu höheren Kosten bei Neuaufnahmen und Refinanzierungen. F4. Die Neubeurteilung des nationalen Finanzausgleichs (NFA) führt in der Leistungsgruppe Nr. 4960, Nationaler Finanzausgleich, zu Saldo- veränderungen von 2024 –6 Mio. Franken, 2025 +18 Mio. Franken, 2026 +20 Mio. Franken und 2027 +41 Mio. Franken. Erläuterungen: In der KEF-Periode 2024–2027 sinken die Zahlungen des Kantons Zürich in den Ressourcenausgleich durch die Minderge- wichtung der Unternehmensgewinne, die 2024 erstmalig zur Anwendung kommt. Der Saldo der Leistungsgruppe Nr. 4960, Nationaler Finanz- ausgleich, beträgt 2024 –469 Mio. Franken, 2025 –406 Mio. Franken, 2026 –383 Mio. Franken und 2027 –362 Mio. Franken.
Antrag der Direktion der Justiz und des Innern: F5. Die Neubeurteilung des kantonalen Finanzausgleichs führt in der Leistungsgruppe Nr. 2216, Kantonaler Finanzausgleich, zu Saldoverän- derungen von 2023 +4 Mio. Franken, 2024 +43 Mio. Franken, 2025 –33 Mio. Franken, 2026 –36 Mio. Franken und 2027 –40 Mio. Franken. Erläuterungen: 2025–2027 wird der Durchschnittswert aus dem neu geschätzten 2024 sowie aus 2021–2023 eingestellt. 2024 beruht die Ver- besserung auf einer Umfrage bei Gemeinden und Städten zu deren Steuer- kraft. Die Erhöhungen ab 2025 ergeben sich vor allem durch die Metho- dik, welche die vergangene Entwicklung 2021–2023 in die Zukunft pro- jiziert, sowie durch die erwartete Teuerung im Zentrumslastenausgleich. 2024 wird in den Ersteingaben aktualisiert. Für 2023 ergibt sich eine Saldoverbesserung von 4,0 Mio. Franken, da weniger Anträge auf indi- viduellen Sonderlastenausgleich gestellt wurden als erwartet. Antrag der Bildungsdirektion: F6. Die Aktualisierung der Schüler- und Lernendenprognosen führt in der Bildungsdirektion zu Saldoveränderungen von 2024 –10 Mio. Franken, 2025 –12 Mio. Franken, 2026 –12 Mio. Franken und 2027 –38 Mio. Fran- ken. Tabelle 3: Saldoveränderungen infolge Aktualisierung der Schüler- und Lernendenprognosen pro Leistungsgruppe in Mio. Franken 2024 2025 2026 2027 LG 7200, Volksschulen –4,2 –4,2 –3,7 –5,8 LG 7301, Mittelschulen –1,1 –2,0 –2,9 –14,5 LG 7306, Berufsbildung –5,1 –5,3 –5,8 –17,6 Total –10,4 –11,5 –12,5 –37,9 (Rundungsdifferenzen)
Erläuterungen: Die Veränderungen zur Vorjahresprognose betragen zwischen 0,6 und 1,4 Prozentpunkte und fallen somit höher aus als in den Vorjahren. Sie sind insbesondere auf die Zunahme an Schülerinnen und Schülern aus der Ukraine zurückzuführen. Die Volksschulprognose 2023 ist für die KEF-Jahre 0,6 Prozentpunkte höher als die Vorjahresprognose. Bei der Berufsbildung beträgt die Differenz zur Vorjahresprognose durch- schnittlich 1,4 Prozentpunkte, bei den Mittelschulen 1,1 Prozentpunkte. Die Zunahmen sind unter anderem auf die erhöhte Volksschulprognose zurückzuführen. Der Nettoaufwand pro Schülerin und Schüler bleibt gegenüber dem KEF 2023–2026 unverändert. Allfällige Anpassungen erfolgen im Rahmen der Ersteingaben.
3.2. Kantonsratsbeschlüsse und Volksabstimmungen F7. Der Kantonsratsbeschluss zum Budget 2023 führt zu Verände- rungen in folgenden Leistungsgruppen: Tabelle 4: Saldoveränderungen aufgrund Budgetbeschluss 2023 in Mio. Franken 2024 2025 2026 2027 LG 3300, Migrationsamt –1,5 –1,5 –1,5 –1,5 LG 5210, Finanzierung öffentlicher Verkehr –1,8 –1,8 –1,8 –1,8 LG 5925, Strassenfonds –0,8 –0,8 –0,8 –0,8 LG 6400, Psychiatrische Versorgung –7,3 –10,4 –10,7 –10,7 LG 8800, Amt für Landschaft und Natur –0,2 –0,2 –0,2 –0,2 Total –11,6 –14,7 –15,0 –15,0
Erläuterungen: – In der Leistungsgruppe Nr. 3300, Migrationsamt, verändert sich der Saldo für zehn Vollzeitstellen um –1,5 Mio. Franken pro Jahr. – Wegen der höheren Kantonseinlage in den Bahninfrastrukturfonds 2023 ist 2024–2027 von höheren Beiträgen auszugehen. Dies führt in der Leistungsgruppe Nr. 5210, Finanzierung öffentlicher Verkehr, zu einer Saldoveränderung von –1,8 Mio. Franken pro Jahr. – Für fünf neue Stellen für Pilotprojekte zur Vervollständigung des Radwegnetzes in der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, verän- dert sich der Saldo in der Leistungsgruppe Nr. 5925, Strassenfonds, um –0,8 Mio. Franken pro Jahr. – Zur Sicherstellung der psychiatrischen Versorgung wurden zusätzliche Leistungsaufträge erteilt (vgl. RRB Nr. 1104/2022). Die Saldoverän- derung in der Leistungsgruppe Nr. 6400, Psychiatrische Versorgung, beträgt gemäss Bedarfsprognose 2024 –7,3 Mio. Franken, 2025 –10,4 Mio. Franken, 2026 –10,7 Mio. Franken und 2027 –10,7 Mio. Fran- ken. – Für die Umsetzung des Postulats KR-Nr. 368/2019 betreffend Behebung von Wanderhindernissen für Wildtiere gemäss Vorlage 5795 verän- dert sich der Saldo in der Leistungsgruppe Nr. 8800, Amt für Land- schaft und Natur, um –0,24 Mio. Franken pro Jahr.
3.3. Massnahmen F8. Die Leistungsgruppen budgetieren die Lohnsumme in allen Jahren gemäss Stand am 1. April 2023, womit der Teuerungsausgleich für das Jahr 2023 im Budgetjahr und in den Planjahren dezentral eingestellt ist. Für den Ausgleich der Teuerung des Vorjahres werden 2024 2,2%, 2025 1,5%, 2026 1,2% und 2027 1,0% zentral in der Leistungsgruppe Nr. 4950, Sammelpositionen, eingestellt. Die Lohnmassnahmen führen insgesamt zu Saldoveränderungen von 2024 –136 Mio. Franken, 2025 –183 Mio. Fran- ken, 2026 –220 Mio. Franken und 2027 –270 Mio. Franken.
Tabelle 5: Lohnentwicklung pro Jahr (in %) 2024 2025 2026 2027 Allgemeine Lohnentwicklung 0,0 0,0 0,0 0,0 Individuelle Lohnerhöhungen (dezentral zu 0,6 0,6 0,6 0,6 finanzieren durch Rotationsgewinne) Einmalzulagen* 0,2 0,2 0,2 0,2 Teuerung Vorjahr 2,2 1,5 1,2 1,0 * Einmalzulagen können auch zulasten der Quote für individuelle Lohnerhöhungen ausgerichtet werden.
Tabelle 6: Finanzielle Auswirkungen der Lohnentwicklung auf den KEF 2024–2027 in Mio. Franken 2024 2025 2026 2027 Dezentrale Leistungsgruppen –146,5 –146,5 –146,5 –146,5 – davon Einstellen Teuerungsausgleich 2023 (2,9%) –145,8 –145,8 –145,8 –145,8 – davon Einmalzulagen (Anpassung der Basis für –0,7 –0,7 –0,7 –0,7 1 Lohnprozent von 46,7 Mio. auf 50,3 Mio. Franken) Zentrale Leistungsgruppe Nr. 4950 10,9 –36,4 –73,4 –123,7 – davon Entfernung Teuerungsausgleich 2023 (1,9%) 88,8 88,8 88,8 88,8 – davon Entfernung bisheriger Teuerungsausgleich 32,7 60,8 84,1 84,1 2024–2027* – davon Einstellen neuer Teuerungsausgleich –110,6 –186,0 –246,3 –296,6 2024–2027 Total Saldowirkung Lohnentwicklung –135,6 –182,9 –219,9 –270,2 (Rundungsdifferenzen) * 2027 als Kopie von 2026
Erläuterungen: – Die Lohnentwicklung wird neu mit der Lohnsumme 2022 (Basis Budgetentwurf 2023) geplant. Sie entspricht 50,3 Mio. Franken pro 1% Lohnsumme anstelle von 46,7 Mio. Franken im Vorjahr. Die im KEF 2023–2026 für die Planjahre 2024–2026 eingestellten Saldi wer- den entsprechend verschlechtert. Die kantonalen Spitäler planen die Lohnentwicklung dezentral; deren Lohnentwicklung ist in dieser Summe nicht enthalten. – Im KEF 2023–2026 war für die Planjahre 2024–2026 ein Teuerungs- ausgleich 2023 von 1,9% zentral eingeplant. Der tatsächliche Teuerungs- ausgleich 2023 beträgt 3,5%. Gemäss RRB Nr. 1693/2022 ist auf in- dividuelle Lohnerhöhungen und Einmalzulagen im Umfang von 0,6% zu verzichten. Für den Teuerungsausgleich 2023 ist der Saldo der Leis- tungsgruppen dezentral um 2,9% der Lohnsumme 2022 zu verschlech- tern (3,5% minus 0,6%). Die Differenz zur Lohnsumme mit Stand am 1. April 2023 ist durch Rotationsgewinne dezentral zu finanzieren. Die bisher zentral eingestellte Position des Teuerungsausgleichs 2023 von 1,9% ist zu entfernen.
– Die Einmalzulagen von 0,2% der Lohnsumme werden auf der Grund- lage des neuen Lohnprozents eingestellt, was in den dezentralen Leis- tungsgruppen zu Saldoveränderungen von insgesamt –0,7 Mio. Fran- ken pro Planjahr führt. – Die Annahmen zur Teuerung für die Teuerungsausgleiche 2024–2027 werden gemäss den volkswirtschaftlichen Eckwerten des Bundes (Stand Dezember 2022) zentral und auf der Grundlage des Lohnpro- zents von 50,3 Mio. Franken eingestellt. Der im KEF 2023–2026 auf alter Grundlage zentral eingestellte Teuerungsausgleich von 2024 0,7%, 2025 0,6% und 2026 0,5% wird durch die neue Teuerungsprognose auf neuer Grundlage ersetzt (vgl. Tabelle 5). Über den konkreten Teue- rungsausgleich im Budgetjahr entscheidet der Regierungsrat gestützt auf § 42 der Personalverordnung (LS 177.11) im Herbst des laufenden Jahres. – Für 2024–2027 sind individuelle Lohnerhöhungen von 0,6% (finan- ziert durch Rotationsgewinne) und Einmalzulagen von 0,2% dezen- tral in den Leistungsgruppen eingestellt (vgl. Tabelle 5). F9. Durch die Verschiebung der Verbesserung der Anstellungsbedin- gungen auf 2025 ergibt sich in der Leistungsgruppe Nr. 4950, Sammel- positionen, eine Saldoveränderung 2024 von +30 Mio. Franken. Erläuterungen: Die Verbesserung der Anstellungsbedingungen wird ab 2025 umgesetzt. F10. Kreditreste im Rechnungsergebnis 2022 von mehr als 1% des budgetierten Aufwands werden in allen Planjahren verbessert. Kredit- reste von weniger als 1,0 Mio. Franken werden nicht bereinigt. Der Saldo der Verwaltungseinheiten verbessert sich entsprechend der nachfolgen- den Tabelle. Tabelle 7: Saldoverbesserung pro Planjahr aus Bereinigung der Kredit- reste pro Direktion und Organisation in Mio. Franken Regierungsrat und Staatskanzlei Festlegung 0,0 Direktion der Justiz und des Innern Festlegung 5,5 Sicherheitsdirektion Festlegung 26,8 Finanzdirektion (ohne finanzielle LG) Festlegung 7,7 Volkswirtschaftsdirektion Festlegung 6,3 Gesundheitsdirektion Festlegung 7,5 Bildungsdirektion Festlegung 6,9 Baudirektion (ohne finanzielle LG) Festlegung 3,4 Notariate, Grundbuch- und Konkursämter Einladung 0,7 Sozialversicherungsgericht Einladung 0,2 Total 64,9 (Rundungsdifferenzen)
Erläuterungen: Mit den Schwellenwerten bleibt der Handlungsspiel- raum der Leistungsgruppen erhalten. Gleichzeitig werden massgebliche Abweichungen des Rechnungsergebnisses 2022 im Vergleich zum Bud- get in allen Planjahren korrigiert. Bereits erfolgte Verbesserungsvorgaben aus dem KEF 2023–2026 aufgrund der Kreditreste wurden abgezogen. Ausserordentliche Einmaleffekte gemäss Geschäftsbericht 2022 (Auf- lösungen und Bildung von Rückstellungen sowie nicht ausgeschöpfte Nachtragskredite aus der ZKB-Jubiläumsdividende) werden ausgenom- men. Die Volkswirtschaftsdirektion verändert den Übertrag an die Leis- tungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, im Umfang des Kreditrests der Leis- tungsgruppe Nr. 5925, Strassenfonds. F11. Für Digitalisierungsvorhaben werden in der Leistungsgruppe Nr. 4950, Sammelpositionen, –10 Mio. Franken eingestellt. Dies führt zu Saldoveränderungen von 2024 –7 Mio. Franken und 2025 –3 Mio. Fran- ken. Erläuterungen: Für Digitalisierungsvorhaben werden in der Leistungs- gruppe Nr. 4950, Sammelpositionen, 10 Mio. Franken eingestellt.
3.4. Vorgaben zu Verrechnungen Antrag der Baudirektion: F12. Es gelten ab dem KEF 2024–2027 neu folgende Richtpreise pro m² Hauptnutzfläche und Gebäudeverrechnungsgruppe: Tabelle 8: Richtpreise pro m² Hauptnutzfläche und Gebäudeverrech- nungsgruppe Gebäudeverrechnungsgruppe Richtpreise in Franken Veränderung Veränderung KEF KEF Franken % 2023–2026 2024–2027 Betrieb 286 285 –1 –0,4 Bildung 327 326 –1 –0,4 Büros 434 355 –79 –18,3 Einfamilienhäuser 233 270 37 15,8 Gefängnisse 524 664 141 26,9 Gewächshäuser 102 87 –15 –14,3 Industrie 215 194 –21 –9,8 Kultur 628 379 –249 –39,6 Labor & Heilmittel 478 471 –7 –1,6 Lagergebäude 162 152 –10 –6,0 Militär & Zivilschutz 374 410 35 9,4 Pädagogische Hochschule Zürich 653 573 –81 –12,3 Polizei- und Justizzentrum 880 880 0 0 Polizei & Justiz 498 468 –30 –5,9 Polizeiposten 508 461 –46 –9,1
Gebäudeverrechnungsgruppe Richtpreise in Franken Veränderung Veränderung KEF KEF Franken % 2023–2026 2024–2027 Reinigung & Entsorgung 307 307 0 0 Restaurants & Hotels 422 554 132 31,3 Scheunen 184 168 –15 –8,4 Sport & Freizeit 1453 862 –592 –40,7 Stallungen 310 300 –10 –3,3 Waffenplatz Reppischtal 257 230 –27 –10,5 Wohnkomplexe 231 201 –30 –12,9 Zürcher Hochschule für 386 342 –45 –11,6 Angewandte Wissenschaften Zürcher Hochschule der Künste 540 397 –143 –26,4 Zürcher Verkehrsverbund 482 438 –44 –9,1 (Rundungsdifferenzen)
Die neuen Richtpreise führen zu folgenden Saldoveränderungen für die einzelnen Einheiten und sind insgesamt saldoneutral: Tabelle 9: Saldoveränderungen pro Planjahr in den dezentralen Leis- tungsgruppen aufgrund der geänderten Richtpreise (Flächen gemäss Nutzervereinbarungen per März 2022) in Mio. Franken Regierungsrat und Staatskanzlei 0,1 Direktion der Justiz und des Innern –10,6 Sicherheitsdirektion 1,4 Finanzdirektion 2,1 Volkswirtschaftsdirektion 0,3 Gesundheitsdirektion 0,3 Bildungsdirektion 18,8 Baudirektion 1,7 Konsolidierungskreis 2 0,3 Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen –14,4 Total 0,0 (Rundungsdifferenzen)
Erläuterungen: Gemäss § 34 der Immobilienverordnung (LS 721.1) berechnet das Immobilienamt, Baudirektion, kostendeckende Richt- preise pro Gebäudeverrechnungsgruppe und beantragt sie dem Regie- rungsrat mit den Richtlinien zum KEF. Antrag der Baudirektion: F13. Die Direktionen halten sich an die Hauptnutzflächen gemäss den aktuellen Nutzervereinbarungen mit dem Immobilienamt. Sollten aufgrund des Kernauftrags der Direktionen Veränderungen der zukünf- tigen Hauptnutzflächen notwendig sein, stellen sie diese Veränderungen ein und informieren das Immobilienamt umgehend.
Erläuterung: Die Raumkosten der Direktionen ergeben sich durch Multiplikation der Richtpreise mit den geplanten Hauptnutzflächen, Raumtypen und Zustandsfaktoren. Das Immobilienamt plant für die Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, die entsprechenden Erträge. Nicht gemeldete Abweichungen bei den Haupt- nutzflächen führen zu Kostendeckungsdifferenzen in der Leistungs- gruppe Nr. 8750. Antrag der Baudirektion F14. Der Regierungsrat hat mit Beschluss Nr. 1482/2022 festgelegt, dass die Betriebskosten für das Geographische Informationssystem (GIS-ZH) ab 2024 verwaltungsintern nicht mehr zu verrechnen sind. Dies führt ins- gesamt zu folgenden Saldoveränderungen für die einzelnen Einheiten und sind insgesamt saldoneutral: Tabelle 10: Saldoveränderungen pro Planjahr infolge Aufhebung der Weiterverrechnung in Mio. Franken Direktion der Justiz und des Innern 0,1 Sicherheitsdirektion 0,2 Finanzdirektion 0,05 Volkswirtschaftsdirektion 0,8 Baudirektion (ohne Amt für Raumentwicklung) 1,4 Amt für Raumentwicklung –2,5 Saldo 0,0
F15. Der Betrieb und Support der Applikationen Finanzen und Con- trolling (SAP FI/CO), Konsolidierung (SAP SEM BCS) / Finanzbericht (SAP DM) / Umfragetool, KEF-Tool, GB-Tool, IKS-Tool (SAP GRC), Immobilien (SAP RE-FX), Instandhaltung (SAP PM), Vertrieb (SAP SD), Materialwirtschaft (SAP MM) und Fallmanagement (SAP SP) werden nach folgenden Verrechnungsschlüsseln an die nutzenden Ver- waltungseinheiten verrechnet: – SAP FI/CO: Fr. 0.18 pro Belegposition – SAP SEM BCS/SAP DM: Fr. 2658 pro Leistungsgruppe – KEF-Tool: Fr. 1667 pro Leistungsgruppe – GB-Tool: Fr. 1486 pro Leistungsgruppe – SAP GRC: Fr. 130 pro Kontrolle – SAP RE-FX: 100% Immobilienamt – SAP PM: Fr. 7.16 pro Auftrag – SAP SD: Fr. 0.42 pro Belegposition – SAP MM: Fr. 2.05 pro Belegposition in der Tabelle «MATDOC» Fr. 3.80 pro Belegposition in der Tabelle «EKPO» – SAP SP: 100% Finanzverwaltung (Härtefallprogramm)
Der Betrieb und Support der Applikationen Personal- und Lohnad- ministration (SAP HCM), Zeit-, Leistungs- und Spesenerfassung Pro- Time, PULS Avanti, Avanti@MBA und eRecruitingKAPO (SAP PA- ER) wird gemäss folgenden Verrechnungsschlüsseln an die nutzenden Verwaltungseinheiten verrechnet: – SAP HCM: Fr. 5.4848 pro Lohnabrechnung – ProTime: Fr. 0.1054 pro Zeit-, Leistungs- und Spesenerfassung – PULS Avanti: 100% Volksschulamt – Avanti@MBA: 100% Mittelschul- und Berufsbildungsamt – SAP PA-ER: 100% Kantonspolizei Tabelle 11: Saldoveränderungen pro Planjahr infolge Verrechnung der Finanz- und Personalsysteme in Mio. Franken Personalsysteme Finanzsysteme Total Regierungsrat und Staatskanzlei –0,0 –0,0 –0,0 Direktion der Justiz und des Innern –0,1 –0,3 –0,3 Sicherheitsdirektion –0,0 –0,2 –0,3 Finanzdirektion –0,0 –0,2 –0,2 Volkswirtschaftsdirektion –0,1 0,1 –0,0 Gesundheitsdirektion 0,0 0,0 0,0 Bildungsdirektion 0,1 –0,0 0,1 Baudirektion –0,1 –0,2 –0,3 Konsolidierungskreise 2 und 3 –0,7 –0,1 –0,8 Total –1,0 –0,9 –1,8 (Rundungsdifferenzen)
Erläuterungen: Die Kosten steigen für die Finanzsysteme um 0,9 Mio. Franken und für die Personalsysteme um 1,0 Mio. Franken. Die Saldi der Leistungsgruppen verschlechtern sich im Umfang dieser Kos- tensteigerungen, soweit diese nicht auf Mengenausweitungen der einzel- nen Leistungsgruppen beruhen. Die Kostensteigerung der Finanzsysteme setzt sich aus der Erhöhung der Personalkosten um 1,14 Mio. Franken, einer Verringerung der externen Beratungsleistungen um 0,40 Mio. und einer Erhöhung der Betriebskosten um 0,12 Mio. Franken zusammen (vgl. RRB Nr. 1331/2022). Die Kostensteigerung der Personalsysteme erfolgt aufgrund des Rollouts des Zeit- und Leistungserfassungssystems in anwenderstarken Einheiten.
Der Verrechnungsschlüssel beruht auf dem Budget für den Betrieb und den Ist-Mengen 2022. Die Verrechnung an die nutzenden Verwal- tungseinheiten erfolgt im Auftrag der fachdomänenverantwortlichen Verwaltungseinheiten einheitlich durch das Amt für Informatik und ent- spricht für die Leistungsbezüger den Budgetwerten und für die fachdo- mänenverantwortlichen Verwaltungseinheiten den Ist-Werten. Diffe- renzen zum Budget werden durch die fachdomänenverantwortlichen Verwaltungseinheiten erläutert. F16. Die IKT-Verrechnung in der IKT-Grundversorgung wird gemäss Handbuch IKT-Verrechnung für alle Einheiten angewendet, die bis und mit 2023 auf den Digitalen Arbeitsplatz (DAP) umgestellt werden. Dies führt zu folgenden Saldoveränderungen pro Planjahr: Tabelle 12: Saldoveränderungen infolge der IKT-Verrechnung in der IKT-Grundversorgung in Mio. Franken Direktion der Justiz und des Innern –5,5 – davon Leistungsgruppe Nr. 2001, Generalsekretariat –5,5 Finanzdirektion 5,5 – davon Leistungsgruppe Nr. 4610, Amt für Informatik 5,5 Saldo 0,0
Erläuterungen: Jene Einheiten, die bereits auf den DAP umgestellt worden sind (Staatskanzlei, Finanzdirektion, Baudirektion, Finanzkon- trolle, Ombudsstelle), planen 2024–2027 mit der Anzahl DAP per 15. März 2023. Das Amt für Informatik übermittelt diesen Organisationseinheiten die Anzahl DAP. Den 2023 neu hinzukommenden Einheiten (gemäss aktuellem Einführungsplan: Direktion der Justiz und des Innern) wird eine Saldoverschlechterung in Höhe der Differenz zwischen der neuen und bisherigen IKT-Verrechnung gewährt. Der Saldo der Leistungs- gruppen Nr. 4610, Amt für Informatik, wird entsprechend angepasst. Die Volkswirtschaftsdirektion, die Gesundheitsdirektion, die Sicher- heitsdirektion und die Bildungsdirektion planen im KEF 2024–2027 für alle Planjahre ihre IKT-Grundversorgung mit der bisherigen IKT-Ver- rechnung. F17. Die im KEF 2023–2026 entfernten Saldi für unabwendbaren Mehrbedarf im IKT-Grundbedarf sind für 2024 wieder aufzunehmen. Dies führt 2024 zu Saldoveränderungen von insgesamt –10,6 Mio. Fran- ken. Das Amt für Informatik (Leistungsgruppe Nr. 4610) wird beauf- tragt, für die IKT-Verrechnung des Grundbedarfs Preise für «Light- Accounts» zu berechnen. Die Verrechnungspreise liegen auf Ende Ja- nuar 2024 für die Richtlinien zum KEF 2025–2028 vor.
Tabelle 13: IKT-Grundbedarf in Mio. Franken 2024 Regierungsrat und Staatskanzlei –0,1 Direktion der Justiz und des Innern –9,7 Finanzdirektion 2,2 Volkswirtschaftsdirektion –1,1 Baudirektion –1,5 Verwaltungsgericht –0,2 Baurekursgericht –0,1 Steuerrekursgericht –0,1 Total –10,6 (Rundungsdifferenzen)
Erläuterungen: Die Saldi von Staatskanzlei, Direktion der Justiz und des Innern, Finanzdirektion, Volkswirtschaftsdirektion und Baudirek- tion sowie Verwaltungsgericht, Baurekursgericht und Steuerrekursgericht sind im Umfang der im KEF 2023–2026 für 2024 veränderten Saldi an- zupassen. Die Volkswirtschaftsdirektion verändert den Übertrag aus dem Strassenfonds an das Tiefbauamt. Es besteht seitens Direktionen ein Be- darf an einer Verrechnung pro Account anstelle Verrechnung pro Arbeits- platz. Die Saldi sind im Umfang der Differenz zwischen dem bestehenden Verrechnungspreis und dem «Light-Account» im KEF 2025–2028 zu ver- ändern. F18. Die Zinsen auf dem Verwaltungsvermögen, den Sachanlagen des Finanzvermögens (ausgenommen jene der Legate und Stiftungen ohne Rechtspersönlichkeit) und den Verpflichtungen oder Vorschüssen der Fonds werden 2024–2027 zu 0,75% auf dem jeweiligen Bilanzwert ver- rechnet. Erläuterungen: Der interne Verrechnungszins wird vom Regierungs- rat gestützt auf § 27 Abs. 3 der Finanzcontrollingverordnung (LS 611.2) mit den Richtlinien zur Erarbeitung des KEF festgelegt.
3.5. Maximale Saldi der Erfolgsrechnung Die vorhergehenden Festlegungen führen für die Steuerungsgrösse «Saldo der Erfolgsrechnung» (§ 15 Gesetz über Controlling und Rech- nungslegung [CRG, LS 611]) zu folgenden maximalen Saldi. Die Finanz- direktion erstellt eine detaillierte Liste zur Nachverfolgung der Festle- gungen pro Leistungsgruppe, die in den Ersteingaben nicht zu über- schreiten sind.
Tabelle 14: Maximale Saldi der Erfolgsrechnung in Mio. Franken 2024 2025 2026 2027 Regierungsrat und Staatskanzlei –26,7 –26,4 –26,4 –26,4 Direktion der Justiz und des Innern –1098,9 –1143,5 –1144,7 –1148,1 Sicherheitsdirektion –1450,5 –1462,9 –1462,9 –1462,9 Finanzdirektion 8296,6 8306,8 8463,7 8616,2 Volkswirtschaftsdirektion –407,0 –404,5 –402,9 –402,9 Gesundheitsdirektion –2213,1 –2266,0 –2318,3 –2318,3 Bildungsdirektion –2969,8 –3020,3 –3067,4 –3092,8 Baudirektion –308,0 –312,2 –309,6 –309,6
Erläuterungen: Gemäss den allgemeinen Vorgaben in Kapitel 1 und im Sinne der Vermeidung von überhöhten Kreditresten gelten die maxi- malen Saldi als Höchstvorgabe und dürfen nicht pauschal ausgeschöpft werden. F19. Die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Finanzkontrolle, die Ombudsstelle, die Datenschutzbeauftragte, die Rechtspflege, die Zentral- bibliothek und die Spitäler werden eingeladen, ihren Saldo der Erfolgs- rechnung gegenüber der nachfolgenden Tabelle nicht zu verschlechtern. Für die weiteren zu konsolidierenden Organisationen ist dies eine Fest- legung. Die für die zu konsolidierenden Organisationen zuständigen Direktionen vertreten deren Eingaben im Regierungsrat. Tabelle 15: Maximale Saldi der Organisationen in den Konsolidie- rungskreisen 2 und 3 in Mio. Franken 2024 2025 2026 2027 Behörden Einladung –25,2 –25,3 –25,4 –25,4 Rechtspflege Einladung –196,5 –193,0 –190,9 –190,9 Zürcher Verkehrsverbund Festlegung 0,0 0,0 0,0 0,0 Forensisches Institut Zürich Festlegung 0,0 0,0 0,0 0,0 Universitätsspital Zürich Einladung 12,4 8,1 5,5 5,5 Kantonsspital Winterthur Einladung –8,4 –2,0 –5,9 –5,9 Psychiatrische Universitätsklinik Einladung 2,2 1,3 1,3 1,3 Zürich Integrierte Psychiatrie Winterthur – Einladung 0,7 0,7 0,7 0,7 Zürcher Unterland Universität Zürich Festlegung 0,0 0,0 0,0 0,0 Zentralbibliothek Einladung 0,0 0,0 0,0 0,0 Zürcher Hochschule für Angewandte Festlegung 0,0 0,0 0,0 0,0 Wissenschaften Zürcher Hochschule der Künste Festlegung 0,0 0,0 0,0 0,0 Pädagogische Hochschule Zürich Festlegung 0,0 0,0 0,0 0,0 Legate Einladung –2,9 –0,5 –0,2 –0,2
Erläuterungen: Die Saldi der Leistungsgruppen der Konsolidierungs- kreise 2 und 3 beeinflussen den mittelfristigen Ausgleich gemäss § 4 CRG gleichermassen, weshalb sie in der Planung des Regierungsrates zu berücksichtigen sind. Die jährlichen Wachstumsraten der Saldi der Leistungsgruppen (ohne Steuererträge, Zinsen und Beteiligungen, nationaler Finanzausgleich und kantonaler Finanzausgleich) gegenüber dem Vorjahr betragen 2024 5,8%, 2025 2,3%, 2026 1,8% und 2027 0,8% (Durchschnitt Planperiode 2,7%).
4. Festlegungen zur Investitionsrechnung
4.1. Ausgangslage: Höhe und Aufteilung der Investitionen 2024–2026 entsprechen die Investitionsausgaben als Ausgangslage dem KEF 2023–2026. Das Planjahr 2027 entspricht dem Planjahr 2026. Tabelle 16: Aggregierte Investitionsausgaben (nicht um interne Trans- aktionen bereinigt) in Mio. Franken 2024 2025 2026 2027 2024–27 Investitionsausgaben aggregiert –1398 –1499 –1442 –1442 –5781 Direktionen und Staatskanzlei –985 –1087 –1070 –1070 –4211 – davon Hochbau –446 –498 –485 –485 –1914 – Liegenschaften Verwaltungs –273 –273 –273 –273 –1091 vermögen – fondsfinanziert –14 –6 –3 –3 –26 – Universität Zürich –159 –219 –209 –209 –796 – davon Übrige –539 –589 –585 –585 –2298 – Strassen –148 –138 –138 –138 –562 – öffentlicher Verkehr 0 0 0 0 0 – restliche –391 –450 –447 –447 –1736 Konsolidierungskreise 2 und 3 –413 –412 –373 –373 –1570 Investitionseinnahmen aggregiert 166 152 210 210 739 Saldo Investitionsrechnung –1231 –1347 –1232 –1232 –5043 (Rundungsdifferenzen)
Tabelle 17: Investitionsausgaben pro Direktion in Mio. Franken 2024 2025 2026 2027 2024–27 Regierungsrat und Staatskanzlei 0 0 0 0 0 Direktion der Justiz und des Innern –12 –18 –4 –4 –39 Sicherheitsdirektion –37 –35 –32 –32 –136 Finanzdirektion –12 –15 –20 –20 –68 Volkswirtschaftsdirektion –122 –173 –206 –206 –707 Gesundheitsdirektion –5 –5 –5 –5 –19 Bildungsdirektion –218 –275 –258 –258 –1009 Baudirektion –579 –566 –544 –544 –2233 Investitionsausgaben aggregiert –985 –1087 –1070 –1070 –4211
Erläuterungen: Im Rahmen des Mietermodells erfolgt die Finanzie- rung der Hochbauinvestitionen zentral über die Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, mit Ausnahme der Leistungs- gruppe Nr. 3910, Sportfonds, der Leistungsgruppe Nr. 7050, Hochbau- investitionen Bildungsdirektion, der fondsfinanzierten Investitionen der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, und der Leistungsgruppe Nr. 8910, Natur- und Heimatschutzfonds.
4.2. Planung der Investitionsausgaben F20. Die Investitionsausgaben für Hochbauprojekte in der Leistungs- gruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, werden gemäss der Ausgangslage geplant. Tabelle 18: Hochbauinvestitionen Planwerte in Mio. Franken 2024 2025 2026 2027 2024–27 Planung Hochbauprojekte –466 –511 –503 –480 –1960 Planungsreduktion in % 41% 47% 46% 43% 44% Investitionsausgaben Hochbau –273 –273 –273 –273 –1092
Erläuterungen: Das Immobilienamt und das Hochbauamt haben die Planung der Hochbauprojekte in Zusammenarbeit mit den Direktionen aktualisiert. Daraus ergeben sich für die gesamte KEF-Periode theore- tische Investitionsausgaben von insgesamt 1960 Mio. Franken. Der Wahr- scheinlichkeit von Projektverzögerungen wird mit einer Planungskor- rektur von durchschnittlich 44% Rechnung getragen. F21. Die Direktionen und die Staatskanzlei aktualisieren die Investi- tionsausgaben auf der Grundlage einzureichender Projektlisten. Die Pro- jektlisten enthalten auch die langfristigen Investitionsplanungen bis 2035. F22. Die Leistungsgruppen der Konsolidierungskreise 2 und 3 werden beauftragt bzw. eingeladen, die Investitionsausgaben auf der Grundlage einzureichender Projektlisten zu aktualisieren und höchstens gemäss nachfolgender Tabelle zu planen. Die Projektlisten umfassen auch die langfristigen Investitionsplanungen bis 2035.
Tabelle 19: Investitionsausgaben der Leistungsgruppen der Konsoli- dierungskreise 2 und 3 in Mio. Franken 2024 2025 2026 2027 2024–27 Behörden Einladung 0 0 0 0 0 Rechtspflege Einladung –55 –50 –8 –8 –122 Zürcher Verkehrsverbund Festlegung –1 –1 –1 –1 –4 Forensisches Institut Zürich Festlegung –1 –1 –1 –1 –4 Universitätsspital Zürich Einladung –212 –219 –203 –203 –838 Kantonsspital Winterthur Einladung –32 –30 –42 –42 –146 Psychiatrische Universitäts- Einladung –21 –21 –29 –29 –100 klinik Zürich Integrierte Psychiatrie Winterthur – Einladung –7 –2 –2 –2 –13 Zürcher Unterland Universität Zürich Festlegung –48 –50 –52 –52 –202 Zentralbibliothek Einladung –6 –8 –3 –3 –20 Zürcher Hochschule für Festlegung –24 –24 –24 –24 –96 Angewandte Wissenschaften Zürcher Hochschule der Künste Festlegung –4 –4 –4 –4 –16 Pädagogische Hochschule Zürich Festlegung –2 –2 –2 –2 –9 Investitionsausgaben KK 2 und 3 –413 –412 –373 –373 –1570
Erläuterungen: Die Investitionsausgaben der Leistungsgruppen der Konsolidierungskreise 2 und 3 beeinflussen den Saldo der Finanzierungs- rechnung und somit die Entwicklung der Finanzverbindlichkeiten gleicher- massen wie diejenigen der übrigen Leistungsgruppen, weshalb sie in der Planung des Regierungsrates zu berücksichtigen sind.
5. Festlegungen zur Bilanz
5.1. Festlegungen zu den Fonds F23. Die Fonds weisen Ende 2027 einen positiven Bestand aus. Erläuterung: Ende 2027 muss ein positiver Fondsbestand vorhanden sein. Gemäss der im KEF verwendeten Vorzeichenkonvention bedeutet dies, dass der in den Leistungsgruppenblättern ausgewiesene Fondsbe- stand ein negatives Vorzeichen haben muss.
6. Ergebnis der Festlegungen Die vorangehenden Festlegungen führen 2024 zu einem Saldo der Erfolgsrechnung von –395 Mio. Franken bzw. –419 Mio. Franken im mit- telfristigen Ausgleich. Der mittelfristige Ausgleich 2020–2027 beträgt –299 Mio. Franken. 2024–2027 sind konsolidierte (d. h. um interne Trans- aktionen bereinigte) Investitionsausgaben von –5763 Mio. Franken vor- gesehen. Der Saldo der Finanzierungsrechnung (Selbstfinanzierung aus der Erfolgsrechnung abzüglich des Saldos der Investitionsrechnung) beträgt für die KEF-Periode insgesamt –3839 Mio. Franken; er zeigt die Veränderung der Netto-Finanzverbindlichkeiten (einschliesslich Rück- stellungen, ohne Veränderungen im Finanzvermögen). Der Selbstfinan- zierungsgrad liegt 2024 bei 26% und über die Periode des mittelfristigen Ausgleichs 2020–2027 bei 60%. Dies bedeutet, dass der Geldzufluss aus der Erfolgsrechnung nicht ausreicht, um die Nettoinvestitionen zu finan- zieren.
Tabelle 20: Übersicht Erfolgsrechnung, Investitionsrechnung, Finanzierungsrechnung nach Festlegungen in Mio. Franken R 2020 R 2021 R 2022 B 2023 P 2024 P 2025 P 2026 P 2027 Saldo Erfolgsrechnung nach KEF-Richtlinien 499 758 543 –73 –395 –540 –483 –360 Saldo Erfolgsrechnung im mittelfristigen Ausgleich 425 731 515 –97 –419 –564 –507 –384 Mittelfristiger Ausgleich 2020–2027 –299
Investitionsausgaben, aktualisiert –1334 –1475 –1141 –1250 –1393 –1493 –1438 –1438 Summe Investitionsausgaben 2024–2027 –5763
Saldo Finanzierungsrechnung, aktualisiert 80 157 313 –486 –914 –1143 –953 –829 Summe Saldo Finanzierungsrechnung 2024–2027 –3839 Selbstfinanzierungsgrad 107% 112% 132% 55% 26% 15% 23% 33% – 20 – Mittelfristiger Selbstfinanzierungsgrad 2020–2027 60% KEF-Selbstfinanzierungsgrad 2024–2027 24%
7. Festlegungen zu den Leistungsgruppen und zum Konsolidierungskreis F24. Die Einteilung der Leistungsgruppen und die Kreise der zu kon- solidierenden Einheiten verändern sich im Vergleich zum KEF 2023–2026 wie folgt: – In Umsetzung des Gesetzes über die Verselbstständigung der Kantons- apotheke (Vorlage 5481b) wird die Leistungsgruppe Nr. 6150, Kantons- apotheke, aufgehoben bzw. in die Leistungsgruppe Nr. 9510, Univer- sitätsspital Zürich, als eigenständiger Buchungskreis eingegliedert (Methode: Vollkonsolidierung). – Das Amt für Wirtschaft und Arbeit wird per 1. Januar 2024 in zwei neue Ämter übergeführt (RRB Nr. 312/2023). Die Leistungsgruppe Nr. 5300, Amt für Wirtschaft und Arbeit, wird aufgehoben. Die Leistungs- gruppen Nr. 5301, Amt für Wirtschaft, und Nr. 5302, Amt für Arbeit, werden neu geschaffen. Erläuterungen: Der Regierungsrat teilt die vom Kanton erbrachten Leistungen gemäss § 11 Abs. 1 CRG in Leistungsgruppen ein und legt gemäss § 54 Abs. 2 CRG den Kreis der zu konsolidierenden Einheiten gemäss den Bestimmungen und Kriterien von § 54 CRG und von § 28 der Rechnungslegungsverordnung (LS 611.1) fest. Änderungen der be- stehenden Struktur werden mit den KEF-Richtlinien beschlossen.
8. Festlegungen auf Antrag der Staatskanzlei F25. Die vom Regierungsrat angenommenen Erklärungen des Kan- tonsrates zum KEF werden umgesetzt. Zur überwiesenen Finanzmotion wird Bericht erstattet und Antrag gestellt. Erläuterungen: Im März 2023 wird der Regierungsrat den Bericht zu den Erklärungen zum KEF verabschieden. Darin hält er fest, welche der vom Kantonsrat überwiesenen Erklärungen zum KEF umgesetzt werden. Diese sind in den KEF 2024–2027 aufzunehmen. Der Kantonsrat hat im Rahmen der Debatte zum Budget 2023 die Finanzmotion KR-Nr. 451/2022 betreffend Arbeitsplatzfläche pro Person (Leistungsgruppe Nr. 8700) über- wiesen. Die zuständige Direktion bereitet dazu die Berichterstattung und den Antrag vor.
9. Zeitplan Der Regierungsrat legte mit Beschluss Nr. 635/2022 den Terminplan zur Erstellung des KEF 2024–2027 und des Budgets 2024 fest. Er ist ge- mäss § 17 CRG auf die Zustellung an den Kantonsrat am ersten Mittwoch des Monats September ausgerichtet. 29. März 2023 RRB Bericht des Regierungsrates zu den Erklä- rungen des Kantonsrates zum KEF 2023–2026 4. Mai 2023 KEF 2024–2027 eingegeben 4. Mai 2023 Rückmeldung Saldoverbesserung aufgrund Gesetzesänderung 17.–23. Mai 2023 Technische Budgetgespräche mit der Finanz verwaltung 7./8. Juni 2023 Regierungsratsklausur Überarbeitung KEF 2024–2027 14. Juni 2023 RRB Überarbeitung KEF 2024–2027 15.–20. Juni 2023 Budgetgespräche der Direktionsvorstehenden mit dem Finanzdirektor (nach Bedarf) 23. Juni 2023 Meldung zur Umsetzung des RRB Über arbeitung KEF 2024–2027 5. Juli 2023 RRB Festlegung Finanzen KEF 2024–2027 5. Juli 2023 Eingabe in SAP ERP abgeschlossen 7. Juli 2023 Bereinigter KEF 2024–2027 sowie Begrün dungen von Entwicklungen eingereicht 30. August 2023 RRB Festlegung KEF 2024–2027 und Budget- entwurf 2024 31. August 2023 Information der Finanzkommission über den KEF 2024–2027 und den Budgetentwurf 2024 1. September 2023 Medienorientierung und Aufschaltung KEF 2024–2027 und Budgetentwurf 2024 im Internet 8. September 2023 Nachträge zum Budgetentwurf 2024 eingereicht 27. September 2023 RRB Nachträge zum Budgetentwurf 2024 5. Oktober 2023 Information der Finanzkommission über die Nachträge zum Budgetentwurf
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Direktionen und die Staatskanzlei, der Zürcher Verkehrsverbund, das Forensische Institut Zürich, die Universität Zürich und die Fachhoch- schulen erarbeiten den Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2024–2027 und das Budget 2024 gemäss den Festlegungen F1 bis F25.
II. Die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Finanzkontrolle, die obersten kantonalen Gerichte, die Ombudsstelle, die Datenschutzbe- auftragte, die Zentralbibliothek, das Universitätsspital Zürich, die Psy- chiatrische Universitätsklinik Zürich, das Kantonsspital Winterthur und die Integrierte Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland werden ein- geladen, die Richtlinien zur Erarbeitung des KEF 2024–2027 und des Budgets 2024 sinngemäss umzusetzen.
III. Mitteilung an – die Geschäftsleitung und die Finanzkommission des Kantonsrates, – die Direktionen des Regierungsrates, – die Staatskanzlei, – die Verwaltungskommission der obersten kantonalen Gerichte, – die Finanzkontrolle, – die Ombudsstelle, – die Datenschutzbeauftragte, – das Forensische Institut Zürich – die Zentralbibliothek, – das Universitätsspital Zürich, – die Psychiatrische Universitätsklinik Zürich, – das Kantonsspital Winterthur, – die Integrierte Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli