Anfrage Christopher Vohdin, Zürich, betreffend Erneuerung Tramtrasse Bahnhof Wiedikon bis Triemli, Beantwortung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 406/2008
Sitzung vom 4. März 2009
329. Anfrage (Erneuerung Tramtrassee Bahnhof Wiedikon bis Triemli) Kantonsrat Christopher Vohdin, Zürich, hat am 15. Dezember 2008 fol- gende Anfrage eingereicht: Im Zuge der Eröffnung des Üetlibergtunnels sind in der Stadt Zürich verschiedene flankierende Massnahmen (FlaMa) vorgesehen. So werden die Seebahnstrasse und Schimmelstrasse neu im Gegenverkehr geführt und die Weststrasse als Quartierstrasse mit Tempo 30 abklassiert. Eben- falls soll die Schmiede Wiedikon für den Mobilisierten Individual Ver- kehr (MIV) gesperrt werden. Im Zuge dieser neuen Verkehrsführung wird auch das gesamte Tramtrassee zwischen Bahnhof Wiedikon und Endhaltestelle Triemli erneuert. Für den Abschnitt Talwiesen bis Triemli wird das heute begrünte Trassee neu durch einen Strassenbelag ersetzt. Dies, obwohl der Abschnitt erst vor wenigen Jahren erneuert wurde. Zur Begründung wird angegeben, die Überlandbusse aus dem Knonau- eramt könnten so unbehelligt vom MIV bis zur Endhaltestelle Bahnhof Wiedikon durchkommen. In diesem Zusammenhang ersuche ich den Regierungsrat, folgende Fragen zu beantworten:
Erwägungen
1. Weshalb müssen die Überlandbusse aus dem Knonaueramt bis zum Bahnhof Wiedikon fahren und können nicht an der VBZ-Endhalte- stelle Triemli gewendet werden?
2. Wie würde sich die Verlegung der Endhaltestelle der Überlandbusse ans Triemli für die bevorstehende Sanierung im besagten Bereich zeitlich und finanziell auswirken?
3. Wie stellt sich der Regierungsrat zur geplanten Sperrung der Schmie- de Wiedikon für den MIV?
4. Welche alternativen Szenarien stehen für die einzelnen Bauphasen und für das Gesamtprojekt zu Verfügung?
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Christopher Vohdin, Zürich, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Auf der Birmensdorferstrasse in Zürich verkehren auf dem Abschnitt Triemli bis Bahnhof Wiedikon die beiden städtischen Tramlinien 9 und 14 sowie fünf Regionalbuslinien von PostAuto Zürich. Es handelt sich um die Linien 215, 220, 235, 245 und 350, die das Knonaueramt mit der Stadt Zürich verbinden. Diese Linien dienen unter anderem dem Pendlerver- kehr, Schülerverkehr und Freizeitverkehr. Auf dem Gebiet der Stadt Zürich bedienen sie die Haltestellen Triemli, Schaufelbergstrasse, Gold- brunnenplatz und Bahnhof Wiedikon. Stadteinwärts steigt nur knapp die Hälfte der Fahrgäste dieser Bus- linien bei der Haltestelle Triemli aus. Der grössere Teil fährt direkt weiter Richtung Goldbrunnenplatz und Bahnhof Wiedikon. Die Endhaltestel- le Bahnhof Wiedikon stellt den Anschluss an das S-Bahn-Netz dar. Am Goldbrunnenplatz kann auf die Buslinie 32, Richtung Helvetiaplatz, um- gestiegen werden. Die Haltestelle Goldbrunnenplatz wird ausserdem von einem grossen Teil der Kantonsschülerinnen und Kantonsschüler aus dem Knonaueramt als Haltestelle für die Kantonsschule Wiedikon benutzt. Die betreffenden Regionalbuslinien verkehren in den Haupt- verkehrszeiten in einem dichten Takt und teilweise mit Beiwagen, damit die Nachfrage noch aufgefangen werden kann. Von den Fahrgästen, die stadtauswärts Richtung Knonaueramt fahren, steigt nur ein Drittel an der Haltestelle Triemli in die Busse ein. Rund zwei Drittel der Fahrgäste benützen die Haltestellen Bahnhof Wiedikon und Goldbrunnenplatz. Würden die fünf Regionalbuslinien aus dem Knonaueramt beim Triemli wenden, würde stadteinwärts mehr als der Hälfte und stadtaus- wärts rund zwei Dritteln der Fahrgäste ein zusätzlicher Umsteigevorgang aufgezwungen. Insbesondere in den ohnehin schon stark belasteten Hauptverkehrszeiten könnte dies angesichts der dichten Taktfolgen der Busse und der zusätzlichen Beiwagen zu Kapazitätsengpässen bei den Tramlinien führen. Beide Faktoren dürften sich angesichts der Bedeu- tung der Haltestellen Goldbrunnenplatz und Bahnhof Wiedikon negativ auf die Kundenzufriedenheit und damit die Benutzung des öffentlichen Verkehrs auswirken. Hinzu kommt, dass an der Haltestelle Triemli neben den beiden Tramlinien und den fünf Regionalbuslinien zusätzlich die beiden städti- schen Buslinien 72 und 80 verkehren. Da der Platz in der Wendeschlaufe
beschränkt ist, können heute für die Regionalbusse keine eigenen Haltekanten und für die Buslinie 80 keine zielreinen Haltekanten (d. h. eigene Haltekante je Fahrziel) angeboten werden. Somit können unter den heutigen Gegebenheiten beim Triemli in den Hauptverkehrszeiten keine Endhaltestellen für Regionalbusse verwirklicht werden. Zudem ist fraglich, ob die Einrichtung von Endhaltestellen für die Regionalbus- linien am Triemli überhaupt machbar wäre. Der für den Ausbau not- wendige Platz müsste wohl von der angrenzenden Verkehrsfläche des motorisierten Individualverkehrs zur Verfügung gestellt werden, ohne dass dabei die Leistungsfähigkeit des Knotens Triemli vermindert wer- den dürfte. Ausserdem müssten bei einem umfassenden Umbau des Knotens Triemli die gesamten Gleisanlagen aus dem Jahr 2003 bereits wieder ersetzt werden. Mit Beschluss vom 23. Februar 2009 betreffend Grundsätze über die mittel- und langfristige Entwicklung von Angebot und Tarif im öffent- lichen Personenverkehr hat der Kantonsrat festgelegt, dass die Auf- wertung nachfragestarker Buskorridore in Städten und Agglomera- tionsräumen durch behinderungsfreie Fahrt und Eigentrassierung konsequent vorangetrieben wird (Vorlage 4591a). Die vorgesehene Führung der Regionalbuslinien aus dem Knonaueramt auf dem Tram- trassee in der Stadt Zürich im Bereich der Birmensdorferstrasse ent- spricht diesem Beschluss. Heute werden die Regionalbusse im Abschnitt Triemli bis Gutstrasse und Zweier- bis Seebahnstrasse auf den Fahrspu- ren des motorisierten Individualverkehrs geführt, was insbesondere während Spitzenzeiten zu gegenseitigen Behinderungen und Verspä- tungen auf den Regionalbuslinien führen kann. Dank der Umsetzung des Projekts Birmensdorferstrasse werden die Regionalbusse vom motorisierten Individualverkehr entflochten und auf einem eigenen Trassee des öffentlichen Verkehrs zusammen mit dem Tram in der Strassenmitte geführt. Durch eine Feinabstimmung der Fahrpläne der Regionalbuslinien und der VBZ-Tramlinien sollen gegenseitige Behin- derungen ausgeschlossen werden. Dadurch können auch die Betriebs- stabilität und damit die Pünktlichkeit der Busse verbessert werden. Zu Frage 2: Eine Verlegung der Endhaltestellen der Regionalbuslinien an die Haltestelle Triemli wäre für die Kundinnen und Kunden des öffent- lichen Verkehrs mit zahlreichen Nachteilen verbunden und die Lösung stünde im Widerspruch zum erwähnten Beschluss des Kantonsrates. Sie ist zudem unter den heutigen Rahmenbedingungen schon aus verkehrs- technischen und baulichen Überlegungen nicht machbar und die Mach- barkeit einer künftigen baulichen Lösung ist fraglich. Aufgrund dieser Voraussetzungen wurden zeitliche und finanzielle Auswirkungen einer
solchen Lösung auf das Projekt Birmensdorferstrasse nicht näher un- tersucht. Immerhin dürfte ein Ausbau des Knotens Triemli, sofern er machbar wäre, mit hohen Aufwendungen verbunden sein, nicht zuletzt wegen des erwähnten Ersatzes der Gleisanlagen aus dem Jahr 2003. Zu Frage 3: Im Betriebs- und Gestaltungskonzept der Stadt Zürich ist die Sper- rung der Haltestelle Schmiede Wiedikon für den motorisierten Indivi- dualverkehr vorgesehen. Diese Sperrung wird durch den Regierungsrat im Zeitpunkt der Genehmigung des Projekts behandelt. Die verkehrs- technischen Berechnungen der Stadt Zürich bestätigen die Machbar- keit der neu vorgesehenen Verkehrsführung. Dabei ist zu berücksichtigen, dass durch die flankierenden Massnahmen zur Westumfahrung eine Verkehrsentlastung in diesem Bereich zu erwarten ist. Zu Frage 4: Gemäss §§ 43 ff. des Strassengesetzes vom 27. September 1981 (LS 722.1) werden die Strassen mit überkommunaler Bedeutung von den Städten Zürich und Winterthur auf ihren Gebieten selber geplant, gebaut und unterhalten. Die Planung des Projekts und die Entwicklung von Sze- narien sind somit Sache der Stadt Zürich. Die Stadt Zürich plant, das Projekt Birmensdorferstrasse in drei Abschnitten zu verwirklichen. Abschnitt 1 umfasst den Bereich Bahnhof Wiedikon bis Aemtlerstrasse und Zweierstrasse, Abschnitt 2 Aemtler- bis Talwiesenstrasse und Abschnitt 3 Talwiesenstrasse bis Triemli. Auch wenn das Projekt Birmens- dorferstrasse nicht Bestandteil der Flankierenden Massnahmen West- umfahrung ist, sind Zeitpunkt und Ablauf der Bauarbeiten aufgrund der Schnittstelle beim Knoten Seebahn-/Birmensdorferstrasse mit den Flankierenden Massnahmen Westumfahrung zu koordinieren. Da der Gleisersatz am neuen Verkehrsknoten Seebahn-/Birmensdorferstrasse im März 2010 erfolgt, sind die Bauarbeiten des Projekts Birmensdorfer- strasse auf diesen Zeitpunkt abzustimmen, was den Handlungsspiel- raum für Alternativen entsprechend einschränken dürfte.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi