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Anfrage Sarah Akanji, Winterthur, betreffend Rassismus und Antisemitismus in Schulen, Beantwortung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 12/2021

Sitzung vom 31. März 2021

329. Anfrage (Rassismus und Antisemitismus in Schulen) Kantonsrätin Sarah Akanji, Winterthur, hat am 18. Januar 2021 folgende Anfrage eingereicht: In Wiesendangen ist eine Schülerin über längere Zeit rassistisch/anti- semitisch bedrängt und angegriffen worden. Die Schulbehörde sowie die Lehrpersonen hatten Kenntnis von den Vorfällen (Magazin vom 16.01. 2021). Offensichtlich waren die Interventionen alles andere als erfolgreich, sahen sich doch die Schülerin und ihre Eltern gezwungen, notfallmässig eine Lösung ausserhalb von Wiesendangen zu suchen. Das ist unerträg- lich und wirft Fragen auf. Aussagen von Behörden- und Gemeindevertretern in der angesproche- nen Reportage geben Anlass zur Annahme, dass der Antisemitismus, die psychologische Belastung der Schülerin und auch die damit einherge- hende Gefahr für sie nicht ernst genug genommen worden sind. Auch die Aufsichtsbeschwerde der Eltern bei der Zürcher Bildungsdirektion und die Anzeige gegen die Schule blieben folgenlos. Dass eine Schülerin in einer Zürcher Volksschule offensichtlich nicht effizient vor Antisemitis- mus und psychischen wie auch physischen Angriffen geschützt werden konnte, ist unerträglich und wirft folgende Fragen an den Regierungsrat auf:

Erwägungen

1. Wer ist grundsätzlich für den Schutz von Schülerinnen und Schülern verantwortlich bei rassistischen, antisemitischen oder anders moti- vierten psychischen oder physischen Angriffen? Welche Aufgaben kommen den Lehrpersonen, den Schulleitungen, den Schulsozialar- beitenden, der Schulpflege und den schulpsychologischen Diensten zu?

2. Welche Massnahmen stehen den Schulen zur Verfügung, wenn rassis- tische oder Mobbing-Vorfälle bekannt werden, damit die betroffene Person in der Schule geschützt wird? Welche Unterstützung bietet die Bildungsdirektion den betroffenen Schulen?

3. Inwiefern hatte die Kantonspolizei Kenntnis von dem Vorfall? Wie hat sie bei Kenntnisnahme reagiert? Wann wird die Kantonspolizei in Ras- sismus-Vorfälle an Schulen involviert? Wie verfährt die Kantonspoli- zei, wenn sie Kenntnisse eines rassistischen Vorfalls hat?

4. Wie viele rassistische und Mobbing-Vorfälle in Zürcher Schulen sind der Bildungsdirektion bekannt? Werden rassistische Vorfälle in Schu- len dokumentiert?

5. Wie wurde bei anderen rassistischen Vorfällen in Schulen gehandelt?

6. Welche zusätzlichen Massnahmen gedenkt die Bildungsdirektion zu ergreifen, damit betroffene Personen in Zukunft besser geschützt wer- den können?

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Sarah Akanji, Winterthur, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Gemäss § 50 Abs. 1 des Volksschulgesetzes vom 7. Februar 2005 (LS 412. 100) orientiert sich der Schulbetrieb am Wohl der Schülerinnen und Schüler. Das gesamte schulische Umfeld ist so gestaltet, dass sich ein Kind aufgehoben, verstanden und ernstgenommen fühlt und sich ohne phy- sische, psychische oder mentale Beeinträchtigung entfalten kann. Das Ziel der Schule ist, präventiv auf die Schülerinnen und Schüler einzuwirken, damit es gar nicht zu Angriffen kommt. Grundsätzlich sind alle an der Schule beteiligten Personen aufgefordert, Verantwortung für ein gewalt- freies Klima zu übernehmen. Ein positives und gewaltfreies Schulklima ist die Grundlage für das erfolgreiche Lernen. Ein regelmässiger Aus- tausch zwischen Lehrpersonen, Schulleitung, Schulsozialarbeitenden und weiteren Betreuungspersonen bietet die Möglichkeit, beobachtete Ver- haltensauffälligkeiten von Schülerinnen und Schülern intern zu bespre- chen. Sofern notwendig, werden geeignete Massnahmen getroffen, um darauf zu reagieren. Dabei ist möglichst frühzeitig das Gespräch mit den Eltern beziehungsweise den Erziehungsberechtigten zu suchen. Das Zu- sammenspiel von Lehrpersonen, Schulsozialarbeit, Schulpsychologischem Dienst, Schulleitungen und Eltern ist dabei zentral. Massnahmen zur Ge- waltprävention an Schulen sind umso wirksamer, je mehr die Eltern diese unterstützen. Die Möglichkeiten der Schule, bei ausserschulischen Vor- kommnissen einzugreifen, sind indessen beschränkt. Zu Frage 2: Die Bildungsdirektion bietet den Schulen verschiedene Unterstüt- zungsmassnahmen. Auf der Webseite der Bildungsdirektion finden sich Informationen zur Gewaltprävention und weitere Hinweise auf entspre- chende Fachstellen (zh.ch/schulpraevention). Schulen wie auch Betroffene können sich an die genannten Fachstellen, die Schulsozialarbeit oder auch an den Beauftragten der Bildungsdirektion für Gewalt im schulischen Umfeld wenden. Angebote im Bereich Rassismus- und Antisemitismus- prävention für Schulen macht zudem das National Coalition Building In- stitute NCBI (www.ncbi.ch), mit dem die Bildungsdirektion punktuell zusammenarbeitet.

Zu Frage 3: Die Kantonspolizei Zürich erhielt im August 2018 Kenntnis über Vor- fälle an der Schule Wiesendangen. Bei den geschilderten Vorkommnissen ging es um Drohungen, Ehrverletzungen und Tätlichkeiten, die sich im Vorjahr ereignet haben sollen. Die Fristen für entsprechende Strafanträge waren damals bereits abgelaufen. Aus der Befragung der betroffenen Schülerin ergaben sich – nach Rücksprache mit der Jugendanwaltschaft Winterthur – keine Hinweise auf strafbares Verhalten von Mitschülerin- nen und Mitschülern, namentlich in Form von Rassismus und Antisemi- tismus. Im Zusammenhang mit dem Verhalten der Verantwortlichen der Schule Wiesendangen orientierte die Kantonspolizei in der Folge die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland. Die daraufhin eröffnete Strafuntersuchung wurde mittlerweile rechtskräftig eingestellt. Allgemein ist die Kantonspolizei mit ihren beiden Diensten «Kinder-/ Jugendinstruktion» und «Jugendintervention» an den Schulen sehr prä- sent. Dabei besteht eine enge Vernetzung mit der Lehrerschaft, weiteren Schulorganen und den Jugendinstitutionen. Es herrscht Einigkeit unter allen Akteuren, dass Rassismus und Antisemitismus an Schulen in keiner Weise toleriert werden. Hat die Kantonspolizei Kenntnis über entspre- chende Anzeichen oder Hinweise, leitet sie konsequent die notwendigen Schritte zur Prävention (z. B. durch sogenannte Gefährderansprachen oder Klasseninterventionen) bzw. – in Zusammenarbeit mit der Jugend- anwaltschaft – zur Strafverfolgung ein. Nach Bedarf werden auch wei- tere spezialisierte Fachstellen beigezogen. Zu Frage 4: Die Bildungsdirektion führt keine Statistik über Mobbingfälle an den Schulen. Ob Schulen dies dokumentieren, ist der Bildungsdirektion nicht bekannt. Im Rahmen der Rechtsberatung des Volksschulamts und der Behandlung von Aufsichtsbeschwerden wird Mobbing vereinzelt the- matisiert – bisher ohne rassistisch motivierten Bezug. Zu Frage 5: Der Bildungsdirektion sind keine solchen Vorfälle bekannt. Es ist auch nicht bekannt, ob solche Vorfälle von den Schulen dokumentiert werden. Zu Frage 6: Gewaltprävention ist ein wichtiges Anliegen der Bildungsdirektion. Im Auftrag der Bildungsdirektion wird im Rahmen des Forschungspro- jekts «Bedarfsabklärung Gewaltprävention und -intervention an Schu- len» untersucht, wie stark Schulen im Kanton Zürich mit der Gewaltpro- blematik konfrontiert sind und welchen zusätzlichen Unterstützungs-

bedarf sie haben. Informationen zum Projekt sind auf der Webseite der Pädagogischen Hochschule Zürich zu finden (phzh.ch/de/Forschung/ Schule/Projekte/bedarfsabklarung-gewaltpravention-und--intervention-­ an-schulen/#).

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli

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