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Bericht des Regierungsrates zu den Erklärungen des Kantonsrates zum KEF 2026–2029

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. März 2026

329. Bericht des Regierungsrates zu den Erklärungen

Erwägungen

des Kantonsrates zum KEF 2026–2029 Gemäss § 48 Abs. 2 des Kantonsratsgesetzes (KRG, LS 171.1) kann der Kantonsrat anlässlich der Beratung des Budgets Erklärungen zum Kon- solidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) beschliessen. Mit dem Beschluss über eine Erklärung verlangt der Kantonsrat vom Regierungs- rat eine Änderung des KEF (§ 48 Abs. 3 KRG). Der Regierungsrat setzt die beschlossenen Erklärungen im nächsten KEF um (§ 49 Abs. 1 KRG). Lehnt der Regierungsrat die Umsetzung ab, so erstattet er dem Kan- tonsrat innert vier Monaten nach dessen Beschlussfassung Bericht (§ 49 Abs. 2 KRG). An seinen Sitzungen vom 8./9. und 15. Dezember 2025 überwies der Kantonsrat folgende Erklärung zum KEF 2026–2029: Nr. Titel Direktion Erstunterzeichner/in 9 Stadtbahnverlängerung Giessen– VD Daniel Sommer, Andreas Hasler, Dübendorf–Dietlikon Benjamin Walder und Judith (Leistungsgruppe Nr. 5920) Stofer Diese KEF-Erklärung wird nicht umgesetzt.

Dispositiv

Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:

I. Zu der vom Kantonsrat am 8./9. und 15. Dezember 2025 überwie- senen KEF-Erklärung wird wie folgt Stellung genommen: Die KEF-Erklärung Nr. 9 wird aus den folgenden Gründen nicht um- gesetzt: Nr. 9 Stadtbahnverlängerung Giessen–Dübendorf–Dietlikon (Leistungsgruppe Nr. 5920, Verkehrsfonds) Antrag von Daniel Sommer, Affoltern a. A., Andreas Hasler, Illnau- Effretikon, Benjamin Walder, Wetzikon, und Judith Stofer, Dübendorf Bei der Stadtbahnverlängerung Giessen–Dübendorf–Dietlikon sind die nachfolgenden Beträge einzusetzen: Jahr Ist Soll

Stellungnahme des Regierungsrates Mit der Überweisung der KEF-Erklärung hat der Kantonsrat zum Ausdruck gebracht, dass er dem Projekt Stadtbahnverlängerung Gies- sen–Dübendorf–Dietlikon eine hohe Priorität zumisst und die Umset- zung beschleunigen will. Der Regierungsrat kann diese Priorisierung mit Blick auf die Bedeutung dieser Stadtbahnverlängerung für die Re- gion und für die Erschliessung des Innovationsparks nachvollziehen. Das Projekt ist indessen planerisch noch nicht so weit fortgeschritten, dass für die Planjahre 2027 bis 2029 Jahresbeträge von je 4,2 Mio. Fran- ken benötigt werden. Eine realistischere Annahme für die Planjahre P27–P29 ist der Betrag von 2,2 Mio. Franken pro Jahr. Da KEF-Erklä- rungen vom Regierungsrat nicht abgeändert werden können, lehnt der Regierungsrat die Umsetzung ab. Er stellt jedoch in Aussicht, dass im KEF 2027–2030 jährliche Beträge von 2,2 Mio. Franken für die Projek- tierung der Stadtbahnverlängerung Giessen–Dübendorf–Dietlikon auf- genommen werden. Im Hinblick auf die Realisierung erwartet der Re- gierungsrat, dass sich die Standortgemeinden in angemessenem Umfang an der Finanzierung der Stadtbahn beteiligen. Der Regierungsrat lehnt die Umsetzung dieser Erklärung zum KEF ab.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Direktionen des Regierungsrates und die Staatskanzlei.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli

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