Bericht des Regierungsrates zu den Erklärungen des Kantonsrates zum KEF 2024-2027
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 27. März 2024
333. Bericht des Regierungsrates zu den Erklärungen
Erwägungen
des Kantonsrates zum KEF 2024–2027 Gemäss § 48 Abs. 2 des Kantonsratsgesetzes (KRG, LS 171.1) kann der Kantonsrat anlässlich der Beratung des Budgets Erklärungen zum Kon- solidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) beschliessen. Mit dem Beschluss über eine Erklärung verlangt der Kantonsrat vom Regierungs- rat eine Änderung des KEF (§ 48 Abs. 3 KRG). Der Regierungsrat setzt die beschlossenen Erklärungen im nächsten KEF um (§ 49 Abs. 1 KRG). Lehnt der Regierungsrat die Umsetzung ab, erstattet er dem Kantonsrat innert vier Monaten nach dessen Beschlussfassung Bericht (§ 49 Abs. 2 KRG). An seinen Sitzungen vom 11./12. Dezember 2023 überwies der Kan- tonsrat folgende Erklärungen zum KEF 2024–2027: Nr. Titel Direktion Erstunterzeichner/in 1 Streichung KEF/Budget-Indikator SK Christian Pfaller, Bassersdorf (Leistungsgruppe Nr. 1000) 2 Zum AFI ausgelagerte Stellen ausweisen JI Sonja Gehrig, Urdorf, und und neue Stellen im GS JI befristen und Beat Hauser, Rafz entsprechend korrigieren (Leistungs gruppe Nr. 2201) 9 Saldoverbesserung KEF 2025–2028 FD Karl Heinz Meyer, Neerach, (Leistungsgruppe Nrn. alle) Beat Habegger, Zürich, und Farid Zeroual, Adliswil 10 Personalbremse (Leistungsgruppe FD Beat Habegger, Zürich, Nrn. alle des Konsolidierungskreises 1) Elisabeth Pflugshaupt, Gossau, und Farid Zeroual, Adliswil 13 Personalaufwand vs. Bewilligungs VD Ueli Bamert, Zürich, und erteilung Taxigesetz (Leistungsgruppe Paul von Euw, Bauma Nr. 5205) 26 W19 Anteil erneuerbarer Energie und BD David Galeuchet, Bülach Abwärme an der Wärmeversorgung (Leistungsgruppe Nr. 8500) Mit der Umsetzung der KEF-Erklärung Nr. 26 hat sich der Regierungs- rat einverstanden erklärt (RRB Nr. 1410/2023). Zusätzlich werden auch die KEF-Erklärungen Nrn. 1 und 13 umgesetzt. Die übrigen überwiese- nen KEF-Erklärungen werden nicht umgesetzt.
Dispositiv
Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:
I. Zu den vom Kantonsrat am 11./12. Dezember 2023 überwiesenen KEF-Erklärungen wird wie folgt Stellung genommen: Der Regierungsrat setzt die KEF-Erklärungen Nrn. 1, 13 und 26 um. Die KEF-Erklärungen Nrn. 2, 9 und 10 werden aus den folgenden Grün- den nicht umgesetzt: Nr. 2 Zum AFI ausgelagerte Stellen ausweisen und neue Stellen im GS JI befristen und entsprechend korrigieren (Leistungsgruppe Nr. 2201) Antrag von Sonja Gehrig, Urdorf, und Beat Hauser, Rafz Aufwandverbesserung Erfolgsrechnung: P25: Aufwandverbesserung 1.6 Mio. Stellungnahme des Regierungsrates Ein Vergleich mit der Rechnung 2022 ist nicht zielführend. Im Ge- schäftsjahr 2022 konnten nicht alle bewilligten Stellen besetzt werden (Budget 2022: 85,6 Stellen, Rechnung 2022: 75,6 Stellen). Für das Budget 2023 wurden 90,9 Stellen (einschliesslich sieben Ausbildungsstellen) be- willigt, wovon Ende Juli 86,5 besetzt waren. Der Beschäftigungsumfang, der im KEF ausgewiesen wird, umfasst Angestellte ohne übriges Personal (d. h. ohne Praktikantinnen und Prak- tikanten sowie Lernende). Im Planungszeitraum 2024–2027 greift die Umsetzung von RRB Nr. 1331/2022 mit 7,5 zusätzlichen Stellen für die Digitalisierung. Die in der KEF-Erklärung erwähnten 12,7 Stellen betreffen die Direktion der Justiz und des Innern nicht. Es handelt sich um zusätzliche Stellen für das Amt für Informatik gemäss RRB Nr. 419/2023. Die von der Direktion der Justiz und des Innern ins Amt für Informa- tik zu überführenden Stellen sind im KEF 2024–2027 wie folgt aufge- führt: 2024 2025 2026 2027 Leistungsgruppe Nr. 2201 98,9 94,9 83,9 83,9 Generalsekretariat Personal (Beschäftigungsumfang) Veränderungen: Leistungsgruppe Nr. 2201, Generalsekretariat –4 –11 Leistungsgruppe Nr. 4610, Amt für Informatik +4 +11
Nachstehende Grafik zeigt beispielhaft das Aufgabenportfolio der Hauptabteilung Digital Solutions der Direktion der Justiz und des Innern. Die Komplexität nimmt auch bei den Fachapplikationen tendenziell zu. Auch die Ansprüche verschiedenster Bevölkerungsgruppen an digitale Dienstleistungen nehmen zu. Beispiele hierfür sind: – Justitia 4.0: Plattform für elektronischen Rechtsverkehr – egovpartner: Der Service Public im Kanton Zürich soll rasch und durch- gehend digitalisiert werden. Der Regierungsrat und viele Gemeinden und Städte haben sich im Rahmen der Zusammenarbeitsorganisation egovpartner auf dieses Ziel geeinigt.
Digital Solutions – eine Analyse unserer Services JI DigiSol Servicesportfolio Analyse
RedCap POSPart RosNet eLearning TTS ServiceNow Syrona DigData KEP CORUS iCafe RPA R Absidion Pentera CR Business GS Gever GAZ Gever ARC GIS LogiMen JIRA / Confluence
Technologie Olmero HRA Business Inkasso PEP Scope Juris Adamas
TrueConf EM
Weblaw RIS 1 RIS 2 Iris JI Dolmetscher
GK Gleichstellung VitoDent VitoMed
Mediennetz Kartenverwaltung GK Integration LERF
Funktionalität
Im Bereich der Digitalisierung führen die Stellen insbesondere zu einem Qualitätswachstum und zur Eröffnung digitaler Kanäle für die Einwohnerinnen und Einwohner. Der vermehrte Softwareeinsatz, die im Vergleich zu früher komplexeren Programme und die stark gestiegenen Anforderungen an die Compliance führen jedoch auch dazu, dass eine deutlich intensivere Betreuung der eingesetzten Software organisiert werden muss. Dazu gibt es in einem modernen und weiterhin wachsen- den Kanton keine Alternative. Ebenfalls aus einer allgemeinen Sicht zu bedenken ist, dass die digitalen Kanäle die eigentliche Fallbearbeitung für sich noch nicht einfacher machen. Der Regierungsrat lehnt die Umsetzung dieser Erklärung zum KEF ab.
Nr. 9 Saldoverbesserung KEF 2025–2028 (Leistungsgruppe Nrn. alle) Antrag von Karl Heinz Meyer, Neerach, Beat Habegger, Zürich, und Farid Zeroual, Adliswil Der Regierungsrat verbessert im KEF 2025–2028 (bzw. KEF 2026–2029 im Fall einer Umwandlung in eine Finanzmotion) den Saldo der Erfolgs- rechnung insgesamt um mindestens 250 Mio. pro Jahr im Vergleich zum KEF 2024–2027. Der Entscheid, welche Leistungsgruppen verbessert werden, bestimmt der Regierungsrat. Stellungnahme des Regierungsrates Der Regierungsrat beurteilt im Planungsprozess die Ausgangslage, die finanziellen Rahmenbedingungen und den Handlungsspielraum des Staatshaushalts. Dabei werden Kenngrössen wie der mittelfristige Aus- gleich der Erfolgsrechnung, der Selbstfinanzierungsgrad und die Netto- schulden berücksichtigt. Ist der mittelfristige Ausgleich gefährdet, prüft der Regierungsrat die Ausgabenbedürfnisse erneut auf ihre sachliche und zeitliche Dringlichkeit. Er erstattet dem Kantonsrat Bericht und bean- tragt ihm Massnahmen zur dauerhaften Senkung der Ausgaben, insbe- sondere die Änderung von gesetzlichen Verpflichtungen (vgl. § 4 Abs. 2 Gesetz über Controlling und Rechnungslegung [LS 611]). Die vorliegend geforderte Saldoverbesserung von 250 Mio. Franken pro Jahr ist im Lichte der bereits vorgenommenen Kürzungen zu hoch angesetzt. Der Regierungsrat wird mit einer weiterhin straffen Haus- haltsführung die Zielsetzung des mittelfristigen Ausgleichs des Finanz- haushalts verfolgen. Der Regierungsrat lehnt die Umsetzung dieser Erklärung zum KEF ab. Nr. 10 Personalbremse (Leistungsgruppe Nrn. alle des Konsolidierungskreises 1) Antrag von Beat Habegger, Zürich, Elisabeth Pflugshaupt, Gossau, und Farid Zeroual, Adliswil Der Regierungsrat ist aufgefordert, im Regierungsratsbeschluss zu den Richtlinien zum Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan und zum Budget verbindliche Vorgaben zur Begrenzung des Personalwachstums einzustellen. Der Zuwachs ist im Budget 2025 und den nachfolgenden Planperioden für die Direktionen und die Staatskanzlei auf den Durch- schnitt des Bevölkerungswachstums der letzten fünf Jahre im Kanton Zürich zu begrenzen.
Stellungnahme des Regierungsrates Die Aufgaben der kantonalen Verwaltung entwickeln sich in vielen Bereichen nicht linear zum Bevölkerungswachstum, da die Ursache für den Anstieg nicht ausschliesslich im Bevölkerungswachstum liegt. So erklärt sich die Steigerung einerseits mit einer starken Zunahme im Bereich Bildung, die rund 360 Vollzeitäquivalente (VZÄ) beträgt. Diese ist hauptsächlich auf die überproportional steigenden Schüler- und Stu- dierendenzahlen zurückzuführen. Anderseits gibt es einen Anstieg des Stellenbedarfs im Bereich Justiz und Polizei (Betrieb Gefängnisse und Vollzug sowie Sicherheitsbeauf- tragte Flughafenpolizei [= saldoneutral, da die Kosten vollumfänglich von der Flughafen AG übernommen werden]) mit insgesamt rund 310 VZÄ, davon 42 befristet. Die dritte grosse Steigerung ergibt sich durch das vielfältige Thema Digitalisierung, digitale Transformation, Informatiksicherheit, digitaler Arbeitsplatz usw., worauf nochmal rund 170 VZÄ zurückzuführen sind. Die Digitalisierung und digitale Transformation der Verwaltung ist ein Vorhaben, das erforderlich ist, um einerseits den Service public zu opti- mieren. Zu erwähnen ist hier beispielsweise der Digitale Wandel an den Schulen der Sekundarstufe II, der die Ausbildung der Mittel- sowie der Berufsfachschülerinnen und -schüler auf die Anforderungen der Wirt- schaft und Gesellschaft ausrichtet. Anderseits kann der Bevölkerung und den Unternehmen mit modernen digitalen Mitteln der Zugang zu öffent- lichen Dienstleistungen vereinfacht und die verwaltungsinternen Pro- zesse beschleunigt und optimiert werden. Digitale Angebote in einer effizienten Verwaltung bedingen aber auch, dass diese Prozesse sicher und ohne Einflussnahme Dritter funktionie- ren. Aus diesem Grund hat der Regierungsrat die Umsetzung der Cyber- sicherheitsstrategie in Auftrag gegeben. IKT-Sicherheit bedingt, dass die Verwaltung selbst über Expertinnen und Experten verfügt, welche die Prozesse überwachen und sicherstellen. Weitere befristete und unbefristete Stellen erklären sich durch die Um- setzung einer Vielzahl von neuen gesetzlichen Vorgaben wie der OECD- Mindestbesteuerung, des Gesetzes über den Personentransport mit Ta- xis und Limousinen, des neuen Kinder- und Jugendheimgesetzes oder des Gesetzes über den selbstbestimmten Leistungsbezug durch Menschen mit Behinderung, um nur ein paar Beispiele zu nennen. Die Leistungserbringung der kantonalen Verwaltung und der damit verbundene Stellenbedarf ist stark durch exogene Faktoren und Bedürf- nisse sowie Anforderungen aus der Bevölkerung und des Kantonsrates gesteuert. Eine feste Anbindung des Stellenwachstums an den Durch- schnitt des Bevölkerungswachstums käme dem Bedürfnis nach höherer
Effizienz nicht nach und würde daher in einzelnen Bereichen mittelfris- tig zu einer veralteten Leistungserbringung und somit zu einer Unzu- friedenheit der Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger füh- ren. Der Aufbau entsprechender Infrastruktur beansprucht zusätzlich personelle Mittel, um innerhalb der vorliegenden Rahmenbedingungen (Grösse, Komplexität, rechtliche Grundlagen) geeignete Lösungen zu bauen und diese auch zu betreiben. Ein quantitatives Wachstum wie auch die Verbesserung der technischen Expertise bei nicht IT-Funktionen ist unumgänglich, damit entsprechende Systeme breit abgestützt den Arbeits- alltag optimieren können. Aufgrund von Änderungen der gesetzlichen Grundlagen kommen re- gelmässig neue Aufgaben hinzu. Bei deren Vollzug prüft der Regierungs- rat immer zuerst, ob neue Stellen erforderlich sind, und er evaluiert Kom- pensationsmöglichkeiten in anderen Leistungsbereichen. Im Zentrum steht dabei letztlich immer der Nutzen für die Wirtschaft und die Bevöl- kerung. Um die Planung und Steuerung der personellen Mittel weiter optimie- ren zu können, hat der Regierungsrat im Rahmen des Haushaltsvollzugs 2024 (vgl. RRB Nr. 45/2024) beschlossen, die Stellenpläne der Direktio- nen und der Staatskanzlei zentral digital zu erfassen. Er hat die Finanz- direktion mit der Umsetzung dieser Aufgabe im Rahmen des Projekts Zentrale Erfassung des Stellenplans betraut. Mit dieser Massnahme soll die Transparenz im Personalbereich verbessert und ein umfassender Ver- gleich zwischen Plan und Ist ermöglicht werden. Der Regierungsrat lehnt die Umsetzung dieser Erklärung zum KEF ab.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Direktionen des Regierungsrates und die Staatskanzlei.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli