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Anfrage Thomas Forrer, Erlenbach, betreffend Massives Insektensterben – auch im Kanton Zürich?, Beantwortung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 22/2018

Sitzung vom 11. April 2018

341. Anfrage (Massives Insektensterben – auch im Kanton Zürich?) Kantonsrat Thomas Forrer, Erlenbach, hat am 22. Januar 2018 folgende Anfrage eingereicht: Eine deutsche Langzeitstudie1 hat im Oktober 2017 erstmals bestätigt, was seit längerem befürchtet worden ist: Der Bestand der Insekten ist dra- matisch zurückgegangen. In den verschiedenartigen Naturschutzgebieten, die in der Studie untersucht worden sind, hat die Biomasse der Fluginsek- ten zwischen 1989 bis 2016 durchgehend um rund 75% abgenommen, und man muss damit rechnen, dass ohne verstärkte Gegenmassnahmen sich diese negative Entwicklung kontinuierlich fortsetzt – auch ausserhalb der Naturschutzgebiete. Dieser Befund ist alarmierend. Insekten machen den grössten Teil der tierischen Biomasse aus und sind ein integraler Bestandteil unserer Öko- systeme. Insekten sorgen für die Bestäubung eines Grossteils der einhei- mischen Pflanzen und Nutzpflanzen. Sie tragen wesentlich zur Humus- bildung und zur natürlichen Fruchtbarkeit unserer Böden bei. Sie bilden ein unverzichtbares Glied innerhalb der Nahrungsketten, und bei einer intakten Insektenwelt werden auch die Schädlinge in Grenzen gehalten. Auch wenn Insekten bisweilen lästig erscheinen mögen: Sie sind ein oft unsichtbarer, aber grundlegender Faktor für unsere Nahrungsmittelpro- duktion und für das Funktionieren unserer ökologischen Systeme. Als Gründe für das Insektensterben werden der Klimawandel und die Verknappung der artgerechten Lebensräume genannt. Die erwähnte Stu- die erachtet diese Gründe jedoch nicht für hinreichend: Es ist davon aus- zugehen, dass der verstärkte Einsatz von Pestiziden und die intensive Dün- gung des Ackerlandes das Insektensterben am stärksten beschleunigen. Das Gebiet des Kantons Zürich ist dicht besiedelt und wird landschaft- lich intensiv genutzt: Es ist damit zu rechnen, dass der Insektenbestand auch im Kanton Zürich deutlich abgenommen hat.

1 Hallmann; Sorg; Jongejans et al. (2017): More than 75 percent decline over 27 years in total

flying insect bio-mass in protected areas, in: PLoS ONE 12(10), URL: http://doi.org/ 10.1371/journal.pone.0185809

Deshalb bitte ich die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Welches Ausmass hat das Insektensterben im Kanton Zürich in den letz- ten zwei Jahrzehnten angenommen? Welche Kenntnisse liegen der Re- gierung über die Entwicklung der Artenvielfalt und der Individuen- menge der Insekten vor?

2. Wie hat sich der Insektenbestand in den Naturschutzgebieten im Kan- ton entwickelt?

3. Welche Gruppen von Insektenarten sind besonders von einem Rück- gang betroffen?

4. Gibt es ein Monitoring des Insektenvorkommens im Kanton Zürich?

5. Wie beurteilt die Regierung die Entwicklung des Insektenbestandes?

6. Welchen Handlungsbedarf sieht die Regierung? Und mit welchen Mass- nahmen lässt sich die negative Entwicklung aufhalten?

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Thomas Forrer, Erlenbach, wird wie folgt beantwortet:

Die Insekten machen weltweit rund zwei Drittel der gesamten Arten- vielfalt aus und bilden einen grossen Teil des Gewichts der tierischen Bio- masse. Sie kommen in allen Lebensraumtypen vor, bilden einen wichti- gen Bestandteil der Nahrungskette und erfüllen viele essenzielle Öko- systemleistungen. Viele Insekten sind Spezialisten und ernähren sich ausschliesslich von bestimmten Pflanzenarten oder legen ihre Eier auf solchen ab. Sie reagieren deshalb besonders empfindlich auf die zuneh- mende ökologische Verarmung der Landschaft. Veränderungen in der Fauna sind auch eine Folge der dichten Besiedlung des Kantons Zürich. Zu Frage 1: Die Datenlage zum Vorkommen von Insektenarten und insbesondere zu Individuenmengen ist für den Kanton Zürich (wie auch für die ganze Schweiz) sehr lückenhaft. Die Hauptgründe dafür sind, dass entsprechende umfassende Erhebungen aufwendig und die Mittel für die Naturschutz- arbeit beschränkt sind, dass es für gewisse Insektenartengruppen kaum spezialisierte Fachleute gibt und dass die angewandte, naturschutzrele- vante Forschung an den Hochschulen in jüngerer Zeit laufend abgebaut wurde, sodass in diesem Bereich kaum mehr wissenschaftliche Untersu- chungen erfolgen. Zudem ist die Erfassung von Individuenmengen metho- disch sehr schwierig: Die Insekten müssen in vielen Fällen sehr spezifisch angelockt und in Fallen getötet werden. Für solche Untersuchungen ist Zurückhaltung geboten.

Verhältnismässig gut untersucht sind die Makroinvertebraten (von blos- sem Auge sichtbare wirbellose Kleinlebewesen) in Fliessgewässern. Für diese Artengruppe betreibt das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft seit 1995 ein Untersuchungsprogramm zur Zustandsbewertung der Ge- wässerqualität (Bioindikation). Das Vorgehen entspricht allerdings nicht einer systematischen Arteninventarisierung, wie sie bei Naturschutzfra- gen üblich ist. So werden zum Beispiel manche Insektengruppen nur auf Familien- oder Gattungsniveau bestimmt. Die Auswahl der Probestel- len richtet sich zudem nicht nach einer möglichst vollständigen Erfassung der Fauna, sondern dient vor allem dem Erkennen von Problemstellen (z. B. unterhalb von Kläranlagen). Zwischen 1995 und 2002 wurden ins- gesamt 125 Stellen, zwischen 2004 und 2011 zusätzlich 30 weitere Stellen beprobt. Im Vergleich der beiden Perioden konnte an vielen Stellen eine Verbesserung der Makroinvertebratenfauna festgestellt werden. Allerdings zeigten die Makroinvertebraten im Zeitraum 2004–2011 nur in 43% der 155 untersuchten Probestellen einen guten bis sehr guten ökologischen Zustand an. In den übrigen 57% führte eine ungenügende Struktur des Lebensraums und/oder eine beeinträchtigte Wasserqualität zu Defiziten in der Artenvielfalt. Viele Wasserorganismen reagieren sehr empfindlich auf Mikroverunreinigungen, insbesondere auf Pestizide. In 43% aller un­ tersuchten Gewässer war die Kleintierfauna durch Pestizide mässig bis sehr stark beeinträchtigt. Hohe Pestizidbelastungen traten sowohl in land- wirtschaftlich genutzten Gegenden als auch in dicht besiedelten Gebie- ten auf. Unterhalb von Abwasserreinigungsanlagen ist die Kleintierfauna deutlich häufiger durch Pestizide beeinträchtigt als oberhalb. Gegenwär- tig laufen die Auswertungen für die Untersuchungsperiode 2012–2017. Die Ergebnisse werden in der zweiten Jahreshälfte 2018 publiziert. Auch für die Tagfalter gibt es eine Datenreihe, die gewisse Aussagen zur Bestandesentwicklung dieser Artengruppe in den letzten Jahrzehn- ten zulässt: 2011/2012 wurde für rund einen Viertel der Zürcher Gemein- den die Inventarisierung von 1990–1992 mit der gleichen Methodik wie- derholt. Die beiden Kartierungen erfassten insgesamt fast gleich viele Arten. 15 Arten wurden 2011/2012 in den Vergleichsobjekten häufiger an- getroffen, 25 Arten haben dagegen abgenommen. In zehn Gemeinden haben die Vergleichsobjekte Arten eingebüsst, während sie nur in vier Gemeinden Arten gewonnen haben. Es wurden also deutlich mehr Fal- terarten seltener als häufiger. Die Abnahme betraf in erster Linie Arten mit spezialisierten ökologischen Ansprüchen und Arten mit einer Lebens- raumbindung an Feuchtgebiete. Häufiger wurden vor allem bereits häu- fige Arten in trockenen und ruderalen Lebensräumen und mit weniger hohen Habitatansprüchen. Zur Individuenmenge gibt es keine Angaben. Diese Banalisierung der Artenvielfalt, das heisst die Ausbreitung der Ge-

neralisten auf Kosten der Spezialisten, betrifft nicht nur die Tagfalter und führt dazu, dass sich zwei zufällig ausgewählte Orte im Kanton in ihren Artengemeinschaften immer stärker gleichen. Daneben bestehen für die Artengruppen der Libellen und Heuschre- cken einzelne Datenreihen für ausgewählte Naturschutzgebiete sowie für einzelne prioritäre Insektenarten Angaben zu Erfolgskontrollen von Mass- nahmen. Allgemeingültige Aussagen lassen sich daraus nicht ableiten. Für die Mehrheit der Insektengruppen sind gar keine Daten vorhanden. Aufgrund der lückenhaften Datenlage sind zum Insektensterben im Kan- ton Zürich in den letzten zwei Jahrzehnten keine gesicherten Aussagen möglich. Weil die zitierte Studie offensichtlich ein grösserflächiges Phänomen abbildet und weil für den Kanton Zürich nicht von grundsätz- lich anderen Rahmenbedingungen auszugehen ist, erscheint der Schluss allerdings nicht abwegig, dass die Insektenbiomasse im Kanton Zürich im gleichen Zeitraum in einem ähnlichen Ausmass abgenommen hat wie in der zitierten Studie. Zu Frage 2: Es gibt zurzeit keine Programme, die sich mit der allgemeinen Bestan­ desentwicklung von Insekten in Naturschutzgebieten befassen. Bestandes- überwachungen werden fallweise bei hochgradig gefährdeten, prioritären Arten vorgenommen. Allerdings ist auch hier eine nur annäherungsweise genaue Bestandeserfassung von einzelnen Insektenarten methodisch sehr schwierig, da die Tiere nicht getötet werden sollen. Bei der Untersuchung der Makroinvertebraten in Fliessgewässern wird nicht unterschieden, ob die Gewässer durch Naturschutzgebiete fliessen oder nicht. Es kann daher keine Aussage zum Zustand speziell in Natur- schutzgebieten gemacht werden. Die für die Analyse der Bestandesent- wicklung der Tagfalter zwischen 1990–1992 und 2011/2012 verwendeten Vergleichsobjekte betreffen grossmehrheitliche Naturschutzgebiete im Feld. Die entsprechenden Resultate bilden demnach hauptsächlich die Ver- hältnisse in geschützten Gebieten im Offenland ab. Für Naturschutzflä- chen im Wald existieren nahezu keine Daten zu Insektenvorkommen. Zu Frage 3: Aus ökologischer Sicht ist davon auszugehen, dass grundsätzlich nicht einzelne Gruppen von Insektenarten besonders von einem Rückgang be- troffen sind, sondern Arten mit bestimmten Charakteristiken innerhalb der einzelnen Gruppen. Auf der Ebene der Biomasse ist anzunehmen, dass der grösste Teil da­ von von den häufigen, eher unspezialisierten Insektenarten gebildet wird. Der festgestellte starke Rückgang gemäss der zitierten Studie spiegelt dem- nach mit grosser Wahrscheinlichkeit einen Rückgang vor allem auch der häufigen Arten. Der Befund ist deshalb besonders besorgniserregend.

Was die Ebene der Artenzahlen betrifft, sind vor allem die sensiblen, anspruchsvollen und spezialisierten Arten der verschiedenen Gruppen von einem Rückgang betroffen. Die Ergebnisse der Tagfaltererhebungen zwischen 1990–1992 und 2011/2012 widerspiegeln diese Entwicklung (vgl. Beantwortung der Frage 1). Ähnliche Hinweise liegen auch für die Gruppe der Libellen und Heuschrecken sowie für weitere Gruppen vor. Daten zum Vorkommen von Wasserorganismen der drei Ordnungen der Stein-, Köcher- und Eintagsfliegen bilden die gleiche Tendenz ab. Ty- pischerweise sind in einem intakten Gewässer alle drei Ordnungen mit mehreren Arten vertreten. Bei Beeinträchtigung der Wasserqualität oder der Lebensraumstruktur verschwinden die sensiblen Arten und werden durch wenige robustere Arten ersetzt. Steinfliegen gelten als besonders empfindlich für Beeinträchtigungen der Wasserqualität und der Lebens- raumstruktur. Sie gehören zu den ersten Arten, die beim Auftreten von Belastungen verschwinden. Entsprechend zeigt die Verbreitungskarte der Steinfliegen im Kanton Zürich eine auffällige, grosse Lücke in den Ein- zugsgebieten von Glatt und Furtbach. Eine vielfältigere Steinfliegenfauna findet sich im Kanton Zürich im Gebiet des Tösstals und der Sihl. Ein systematisches Abbild des Bestandesrückgangs der einzelnen Ar- ten geben die Roten Listen. Sie bestehen für die Ebene der Schweiz. Sämt- liche Arten, die einen Gefährdungsstatus aufweisen, haben in den letzten rund zehn Jahren einen Bestandesrückgang erfahren. Bei Arten mit dem Gefährdungsstatus «vom Aussterben bedroht» beträgt dieser zwischen 80% und 90%, beim Gefährdungsstatus «stark gefährdet» zwischen 50% und 70% und beim Gefährdungsstatus «verletzlich» zwischen 30% und 50%. Bei allen 13 Insektengruppen, für die es Rote Listen gibt, weist mehr als die Hälfte der Arten einen Gefährdungsstatus «verletzlich» oder hö- her auf. Zu Frage 4: Im Kanton Zürich gibt es kein systematisches Monitoring der Insek- tenvorkommen. Die Hauptgründe dafür sind in der Beantwortung der Frage 1 aufgeführt. Auf schweizerischer Ebene wird die biologische Vielfalt seit 2001 mit dem Biodiversitätsmonitoring Schweiz (BDM) im Auftrag des Bundes- amtes für Umwelt überwacht. Das BDM umfasst 33 Indikatoren. Diese Kennzahlen repräsentieren wichtige und gut messbare Teilbereiche der Biodiversität. Das Programm erhebt auch die Artenvielfalt von einigen ausgewählten Tier- und Pflanzenartengruppen in der ganzen Schweiz. Darunter befinden sich die Insektengruppen der Tagfalter und der Ge- wässerinsekten. Für den Kanton Zürich ergeben sich für diese Gruppen keine zusätzlichen Erkenntnisse. Auch im BDM wird die Individuenmenge nicht systematisch erfasst.

Zu Frage 5: Der Rückgang der Insekten stellt einerseits einen grossen Verlust an Bio- diversität dar. Dies ist umso schwerwiegender, als Insekten direkt oder indirekt Nahrungsgrundlage für eine grosse Zahl von Wirbeltieren dar- stellen und viele Pflanzenarten auf die Insektenbestäubung angewiesen sind. Eine vielfältige Biodiversität ist aber eine unwiederbringliche Res- source für heutige und kommenden Generationen. Anderseits ist der Rück- gang der Insekten auch mit ökonomischen Risiken verbunden, die sich durch eine deutliche Minderung der von Insekten erbrachten Ökosystem- leistungen ergeben können, aus denen Menschen einen grossen Nutzen ziehen. Besonders hervorzuheben sind hierbei Leistungen bei der Bestäu- bung von Nutzpflanzen, bei der Humusbildung und beim Erhalt der Bo- denfruchtbarkeit. Vor diesem Hintergrund ist der Zustand der Biodiversität und beson- ders des Insektenbestandes als unbefriedigend einzustufen. Verschiedene Massnahmen sind bereits eingeleitet, um diesem Trend entgegenzuwir- ken; es sind aber verstärkte Anstrengungen nötig. Zu Frage 6: Die Gründe für den starken Insektenrückgang sind noch nicht ab- schliessend geklärt. In der zitierten Studie konnten witterungsbedingte Variationen, Klimawandel und landschaftliche Veränderungen den star- ken Rückgang nicht erklären. Es ist davon auszugehen, dass es sich um ein multifaktorielles Problem handelt. Wesentliche Faktoren sind mit gros- ser Wahrscheinlichkeit unter anderem Habitatverluste, ein vermindertes Nahrungsangebot, die Landnutzungsintensivierung, der Einsatz von Pes- tiziden und die zunehmende Landschaftsfragmentierung. Die Hauptmassnahme zur Förderung der Biodiversität im Kanton Zü- rich stellt die Umsetzung des Naturschutz-Gesamtkonzepts (NSGK) dar. Mit Beschluss Nr. 240/2017 nahm der Regierungsrat vom Bericht «Natur- schutz-Gesamtkonzept: Bilanz 2015 und weitere Umsetzung» (im Folgen- den: Bericht) Kenntnis. Dieser Bericht weist aus, dass die Ziele des NSGK (RRB Nr. 3801/1995) zur Hälfte erreicht sind. Die Zunahme des Ziel- erreichungsgrades habe sich allerdings in der zweiten Umsetzungsphase (2005–2015) gegenüber der ersten Periode (1995–2005) verlangsamt. Die bisherigen Anstrengungen reichten für den langfristigen Erhalt der be- drohten Arten und Lebensräume noch nicht aus. Die Naturschutzarbeit soll noch mehr auf Schwerpunkte ausgerichtet werden, um mit den vor- handenen Mitteln eine möglichst grosse Wirkung zu erzielen. Dabei soll sich das Thema Qualität als klare Priorität durch alle Aspekte der künf- tigen Biodiversitätsförderung im Kanton Zürich ziehen. Ziel ist der Auf- bau einer funktionsfähigen ökologischen Infrastruktur, die alle charak-

teristischen und bedeutenden Arten und Lebensräume mit genügender Quantität, Qualität und Vernetzung in ihrer Funktions- und Regenera- tionsfähigkeit langfristig sichert. Im Bereich der Gewässer haben die Kantone gemäss dem Bundesge- setz vom 24. Januar 1991 über den Schutz der Gewässer (SR 814.20; GschG) den Auftrag, für die Revitalisierung der Gewässer zu sorgen (Art. 38a GschG) sowie den Raumbedarf der oberirdischen Gewässer (Gewässer- raum) festzulegen (Art. 36a GschG). Beide Massnahmen haben zum Ziel, die Gewässer als Lebensraum für Tiere und Pflanzen aufzuwerten. Der Kanton Zürich hat seine strategische Planung zu Gewässerrevitalisierung erstellt. Demnach werden Revitalisierungen in jenen Gewässern oder Ge- wässerabschnitten umgesetzt, wo am meisten ökologischer Mehrwert ge- schaffen werden kann. Die Gewässerraumausscheidung ist für das Sied- lungsgebiet im Gang. Neben spezifischen Fördermassnahmen für die Biodiversität ist die Aus- gestaltung der Landnutzung im Sinn der Nachhaltigkeit zentral. Dies be- trifft im Kanton Zürich vor allem die Sektoren Landwirtschaft, Forstwirt- schaft, Jagd und Fischerei, Verkehr und Raumplanung. In allen Bereichen bestehen zahlreiche Handlungsfelder. Beispielhaft seien auf Ebene des Bundes die Direktzahlungsverordnung mit Beiträgen für Leistungen zu- gunsten der Biodiversität in der Landwirtschaft, der «Aktionsplan zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmit- teln», die Waldpolitik 2020 oder die Bemühungen der Raumplanung zur Verminderung des Kulturlandverlustes und zur Verhinderung der weite- ren Fragmentierung der Landschaft genannt. Bei Regelungen auf Bun- desebene nimmt der Kanton Zürich durch Einsitz in den entsprechen- den Gremien und im Rahmen von Vernehmlassungen Einfluss. Auch auf kantonaler Ebene bestehen zahlreiche Instrumente, welche die nachhal- tige Landnutzung unterstützen, so zum Beispiel der Waldentwicklungs- plan, der Massnahmenplan Wasser, der Massnahmenplan invasive gebiets- fremde Organismen oder der Massnahmenplan Luftreinhaltung (Ver- ringerung von Stickstoffimmissionen in empfindliche Ökosysteme). Auch auf kantonaler Ebene nimmt die Raumplanung mit ihrer Koordinations- funktion eine besondere Rolle ein. Auch übergeordnete Entwicklungen wie der Klimawandel und über- mässige Nährstoffeinträge (Eutrophierung) beeinflussen die Entwicklung der Biodiversität massgeblich und langfristig. In einer vorausschauenden Planung sind Handlungsoptionen für den Umgang mit diesen Gefähr- dungen zu entwickeln. Dies erfordert eine ganzheitliche Betrachtungs- weise und ein koordiniertes, sektorenübergreifendes Handeln.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli

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