Wirtschaftsschule KV Zürich, Grundbildung 2023 - 2027, Kostenanteil, Zusicherung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 22. März 2023
344. Wirtschaftsschule KV Zürich, Berufsfachschul- und Berufs- maturitätsunterricht 2023–2027 (Kostenanteil, Zusicherung)
Erwägungen
A. Ausgangslage Die Wirtschaftsschule KV Zürich wird vom Kaufmännischen Ver- band Zürich geführt. Sie erteilt im Auftrag des Kantons Berufsfachschul- und Berufsmaturitätsunterricht im Beruf Kauffrau/Kaufmann mit eid- genössischem Fähigkeitszeugnis. Die Wirtschaftsschule KV Zürich wurde vom Regierungsrat letztmals mit Beschluss Nr. 1490/2022 vom 1. Sep- tember 2023 bis zum 31. August 2027 als beitragsberechtigt anerkannt. Nach der Zusicherung der Kostenanteile wird das Mittelschul- und Berufsbildungsamt für die Zeitperiode vom 1. September 2023 bis zum 31. August 2027 gestützt auf § 35 des Einführungsgesetzes zum Bundes- gesetz über die Berufsbildung vom 14. Januar 2008 (EG BBG, LS 413.31) bzw. § 2 der Verordnung über die Finanzierung von Leistungen der Be- rufsbildung vom 24. November 2010 (VFin BBG, LS 413.312) mit der Wirt- schaftsschule KV Zürich eine Leistungsvereinbarung abschliessen. Für den Berufsfachschul- und Berufsmaturitätsunterricht sind der Wirtschafts- schule KV Zürich für die Dauer der Leistungsvereinbarung Staatsbei- träge zuzusichern.
B. Kostenanteile für die berufliche Grundbildung Gestützt auf § 10 EG BBG kann der Kanton Dritte beauftragen, in seinem Auftrag Berufsfachschul- und Berufsmaturitätsunterricht durch- zuführen. Für diesen Unterricht trägt er die ungedeckten anrechenbaren Aufwendungen (§ 36 Abs. 1 EG BBG). Die Einzelheiten werden in der Leistungsvereinbarung geregelt (vgl. § 35 EG BBG bzw. § 2 VFin BBG). Es handelt sich um Kostenanteile im Sinne von § 2 des Staatsbeitragsge- setzes vom 1. April 1990 (LS 132.2). Die Höhe des Staatsbeitrages ist abhängig von der Anzahl der Lernen- den. Diese kann nicht genau vorausgesagt werden. Da es um den Bereich der beruflichen Grundbildung und dabei um den obligatorischen und kostenlosen Unterricht geht, ist eine Mengenbegrenzung nicht möglich. Die Budgeteingabe der Wirtschaftsschule KV Zürich mit ungedeckten anrechenbaren Aufwendungen im Jahr 2023 für den Berufsfachschul- und Berufsmaturitätsunterricht beträgt Fr. 38 842 000 und geht von 3812 Lernenden aus. Unter Berücksichtigung einer Reserve von 5% für Schwankungen der Anzahl der Lernenden ist der Wirtschaftsschule KV
Zürich pro Kalenderjahr ein Beitrag von Fr. 40 784 000 zuzusichern. Für die Periode vom 1. September 2023 bis zum 31. August 2027 ist ein Staats- beitrag von höchstens Fr. 163 136 000 auszurichten. Staatsbeiträge sind gemäss § 12 des Staatsbeitragsgesetzes zweckge- bunden. Bei einer Einstellung der Subventionierung eines Angebots sind verbleibende Reserven dem Kanton zurückzubezahlen. Zudem können Beiträge zurückgefordert werden, wenn sie zweckwidrig verwendet oder durch falsche Tatsachen oder das Verschweigen wesentlicher Tatsachen erwirkt wurden (§ 13 VFin BBG).
C. Finanzielles Die Finanzierung der Kosten der als beitragsberechtigt anerkannten Angebote der Grundbildung der Wirtschaftsschule KV Zürich ist befristet bis Ende Schuljahr 2026/27 (31. August 2027) und erfolgt zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbildung. Ausgaben für die berufliche Grundbildung im Sinne von § 36 EG BBG sind nach § 2 des Staatsbeitragsgesetzes Kostenanteile und somit gebundene Aus- gaben. Für die Zusicherung der Beiträge an den Berufsfachschul- und Berufsmaturitätsunterricht ist der Regierungsrat zuständig (vgl. § 36 lit. b Gesetz über Controlling und Rechnungslegung vom 9. Januar 2006 [LS 611]). Die Beiträge sind im Budget 2023 sowie in den Planjahren 2024 bis 2026 des Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplans 2023–2026 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Wirtschaftsschule KV Zürich wird an die ungedeckten anrechen- baren Aufwendungen von Fr. 163 136 000 des Berufsfachschul- und Be- rufsmaturitätsunterrichts für die Zeitperiode vom 1. September 2023 bis zum 31. August 2027 ein Kostenanteil von 100%, höchstens Fr. 163 136 000, als einmalige gebundene Ausgabe zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbildung, zugesichert.
II. Die Auszahlung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des jeweiligen Budgetkredites durch den Kantonsrat.
III. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu be- zeichnen und soweit möglich beizulegen.
IV. Mitteilung an die Wirtschaftsschule KV Zürich, Limmatstrasse 310, 8037 Zürich (E), den Kaufmännischen Verband Zürich, Pelikanstrasse 18, 8001 Zürich (E), sowie an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli