Postulat KR-Nr. 287/2013 betreffend Förderung der Berufsmaturität, Bericht und Antrag an den Kantonsrat
Antrag des Regierungsrates vom 12. April 2017 KR-Nr. 287/2013 Beschluss des Kantonsrates zum Postulat KR-Nr. 287/2013 betreffend Förderung der Berufsmaturität (vom . . . . . . . . . . . .)
Der Kantonsrat, nach Einsichtnahme in den Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 12. April 2017, beschliesst: I. Das Postulat KR-Nr. 287/2013 betreffend Förderung der Berufs- maturität wird als erledigt abgeschrieben. II. Mitteilung an den Regierungsrat.
Der Kantonsrat hat dem Regierungsrat am 21. September 2015 folgendes von den Kantonsräten Markus Späth-Walter, Feuerthalen, Werner Scherrer, Bülach, und Ralf Margreiter, Zürich, am 23. Septem- ber 2013 eingereichtes Postulat zur Berichterstattung und Antragstel- lung überwiesen: Der Regierungsrat wird gebeten, Massnahmen zu ergreifen, um den Zugang zur Berufsmaturität für geeignete und motivierte Jugend- liche zu fördern. Gezielt sollte dabei dem Trend begegnet werden, dass der Anteil der lehrbegleitenden Berufsmaturität I (BM I) abnimmt und immer mehr junge Erwachsene die Berufsmaturität erst nach Abschluss der Lehre in Angriff nehmen wollen bzw. können (BM II). Auch die hohen Abbruchquoten bei der BM I-Ausbildung sollten dabei kritisch analysiert und mit geeigneten Massnahmen reduziert werden. Wir for- dern den Regierungsrat auf, gestützt auf Art. 4 des Berufsgesetzes über die Berufsbildung (BBG) «Entwicklung der Berufsbildung» Pilotver- suche zu initiieren, mit dem Ziel die Berufsmaturität zu modularisieren (teilweise lehrbegleitend, teilweise im Anschluss an die Lehre) und zu flexibilisieren (zusätzliche Einstiegsmöglichkeiten in die BM-Ausbil- dung).
Dabei soll auch eine Verwendung des Berufsbildungsfonds für die Finanzierung von Projekten und Kampagnen zugunsten der Berufs- maturität und/oder für die Entlastung jener Lehrbetriebe in Betracht gezogen werden, welche wesentlich zur Förderung der Berufsmaturität beitragen.
Bericht des Regierungsrates:
1. Ausgangslage
Bereits in der Legislatur 2011–2015 war es ein Ziel des Regierungs- rates, die Anzahl der Ausbildungsplätze und Bildungsabschlüsse zu erhöhen. Eine Massnahme zur Zielerreichung war, die duale Berufs- bildung zu stärken und den Weg über die Berufs- und die Fachmaturi- täten sowie die Handelsmittelschulen zu fördern. In diesem Zusam- menhang wurden 2014 folgende Handlungsfelder zur Stärkung der Berufsmaturität festgelegt: Kommunikation, Modelle der schulischen Umsetzung, Verpflichtung zur Berufsmaturität sowie Übergang Sekun- darstufe I/Berufsmaturitätsschule. In der Legislatur 2015–2019 ist es ein ausdrückliches Ziel des Regierungsrates, die Attraktivität der Berufs- maturität (BM) zu erhöhen.
2. Entwicklung der Berufsmaturität
Die Anzahl der Abschlüsse in der lehrbegleitenden Berufsmaturität (BM 1) im Kanton Zürich stagniert seit Jahren bzw. hat von 2012 bis 2015 sogar um 7% abgenommen, während gesamtschweizerisch bis 2014 eine deutliche Zunahme festzustellen ist (vgl. Tabelle 1). Dagegen hat die Anzahl der Abschlüsse der Berufsmaturität nach der beruflichen Grundbildung (BM 2) im gleichen Zeitraum im Kanton um mehr als 40% zugenommen, was im Vergleich zur nationalen Zunahme der BM-2-Abschlüsse eine stärkere Zunahme bedeutet (vgl. Tabelle 2).
Tabelle 1: BM-1-Zeugnisse nach Wohnkanton; 2009–2015 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Δ% 2009–15
ZH 1141 1134 1175 1252 1190 1163 1164 +2 CH 6511 6816 7003 7340 7345 7621 7418 +14 Quelle: Gesamtschau Angebote der Berufsmaturität im Kanton Zürich 2015 (econcept), Bundesamt für Statistik
Tabelle 2: BM-2-Zeugnisse nach Wohnkanton; 2009–2015 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Δ% 2009–15
ZH 803 870 888 1008 1100 1162 1145 +43 CH 4913 5366 5490 6109 6435 6551 6570 +34 Quelle: Gesamtschau Angebote der Berufsmaturität im Kanton Zürich 2015 (econcept), Bundesamt für Statistik
Die BM-Quote entspricht dem Anteil Personen, die ein BM-Zeugnis erworben haben, gemessen an der 21-jährigen ständigen Wohnbevölke- rung der Schweiz. 2015 betrug sie im Kanton Zürich 15,8%, national lag dieser Wert bei 14,5% (Quelle: Bundesamt für Statistik, Statistischer Atlas der Schweiz). Der BM-Anteil bezeichnet die Anzahl BM-Zeugnisse (BM 1 und BM 2) gemessen an den eidgenössischen Fähigkeitszeugnissen (EFZ). 2015 lag der Zürcher BM-Anteil von 21,2% knapp unter dem nationalen Wert von 22,1% (Quelle: Bundesamt für Statistik, Statistischer Atlas der Schweiz). Die Anzahl der Neueintritte in die BM 1 liegt seit 2013 bei rund 1400. Diese Zahlen bestätigen, dass die Stagnation bei der BM 1 anhält (Quelle: Mittelschul- und Berufsbildungsamt, beruhend auf Erhebungen bei den Berufsfachschulen).
3. Massnahmen zur Förderung der Berufsmaturität
An einer gesamtschweizerischen Zusammenkunft der Berufsbildung im März 2014 verständigten sich die Verbundpartner aus Bildung, Poli- tik und Wirtschaft über Schwerpunkte zur Stärkung der Berufsbildung. Einer dieser Schwerpunkte betraf das Thema «Berufsmaturität und Fachhochschulzugang». Danach soll insbesondere die BM 1 gestärkt werden, damit sie für leistungsstarke Jugendliche attraktiv bleibt und ihr Potenzial für den Werk- und Denkplatz Schweiz ausgeschöpft wer- den kann.
Die jährliche kantonale Konferenz Berufsbildung der Bildungs- direktion und der Volkswirtschaftsdirektion, die im November 2014 gemeinsam mit den Zürcher Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisa- tionen sowie den Vertretungen der Berufsfachschulen, der Fachhoch- schulen und der Mittelschulen durchgeführt wurde, befasste sich eben- falls mit der Stärkung der Berufsmaturität. In diesem Zusammenhang wurden folgende Massnahmen befürwortet: – Jugendliche und deren Eltern bzw. Bezugspersonen sind durch die Berufsberatung und die Lehrpersonen der Sekundarstufe I für die Attraktivität der BM 1 und die sich daraus ergebenden Laufbahn- möglichkeiten zu sensibilisieren. – Die Spitzenverbände sind bereit, mit ihren Organisationen der Ar- beitswelt (OdA) eine Verpflichtung (Commitment) für die Berufs- maturität, insbesondere für die BM 1, zu erwirken. – Lehrbetriebe sind durch die Branchenverbände bzw. die OdA über die Attraktivität der BM 1 und deren Potenzial zu informieren. – Alternative Ausbildungsmodelle, wie beispielsweise modularer, block- weiser Unterricht und flexibler Eintritt in die BM 1 während des ersten Ausbildungssemesters, sind zu prüfen. In der Folge sind auf gesamtschweizerischer und kantonaler Ebene verschiedene Massnahmen ergriffen oder eingeleitet worden.
3.1 Kommunikation und Information
In Zusammenarbeit zwischen dem Mittelschul- und Berufsbildungs- amt (MBA), dem Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB) sowie dem Laufbahnzentrum der Stadt Zürich (LBZ) sind die Veranstaltungen und Kommunikationsmittel von AJB und LBZ dahingehend angepasst wor- den, dass das Thema Berufsmaturität immer in die Kommunikations- massnahmen einbezogen wird. Als Beispiel dient hier die Informations- veranstaltung des AJB «Stufenübertritt und Berufswege», die sich an die Eltern von Primarschülerinnen und -schülern richtet (5./6. Klasse) und in die Informationen über die Berufsmaturität integriert werden. Ziel ist es, jene Personen anzusprechen, die den Berufswahlprozess beeinflussen, also Eltern, Berufsberatende sowie Lehrpersonen der Sekundarstufe I. Daneben organisieren das LBZ und verschiedene Berufsinformationszentren in Zusammenarbeit mit dem MBA bzw. mit Berufsfachschulen Informationsanlässe für Eltern und Jugendliche zur Berufsmaturität. Zudem stellen die Berufsfachschulen ihre Angebote an Informationsveranstaltungen vor.
An der jährlich im November stattfindenden Berufsmesse des Kantonalen Gewerbeverbandes (KGV) stellt das MBA in Zusammen- arbeit mit den Rektorinnen und Rektoren der Mittelschulen und der Berufsfachschulen an einem Stand die verschiedenen Maturitäten vor, so auch die Berufsmaturität. 2016 konnten am Stand des MBA insge- samt rund 1750 Informationsgespräche geführt und damit Jugendliche in ihrem Berufswahlprozess unterstützt werden. Darüber hinaus waren 2016 während der ganzen Berufsmesse an besonders gekennzeichneten Ständen Lernende der BM 1 anwesend, die den Besucherinnen und Besuchern die BM 1 aus der Sicht der Absolventinnen und Absolventen schildern konnten. Im September 2016 beantragte das MBA bei der Schweizerischen Berufsbildungsämterkonferenz eine Anpassung des nationalen Lehr- stellennachweises (LENA). LENA soll mittels eines Suchfilters darüber Auskunft erteilen, ob und in welchem Lehrbetrieb die berufliche Grund- bildung mit BM 1 absolviert werden kann. Das Schweizerische Dienst- leistungszentrum Berufsbildung (SDBB) soll mit der Umsetzung be- auftragt werden.
3.2 Verpflichtung zur Berufsmaturität
Das MBA, der KGV, die Vereinigung Zürcherischer Arbeitgeber- Organisationen, die Zürcher Gesellschaft für Personalmanagement und die Zürcher Fachhochschulen haben Ende 2015 eine Absichtserklärung 2015 bis 2020 unterzeichnet, in der sie sich verpflichten, Massnahmen zur Förderung der Berufsmaturität zu ergreifen und schulisch starke Jugendliche in der Berufsbildung besser zu unterstützen. Insbesondere wollen sie die BM 1 in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich stär- ken.
3.3 Engagement der Organisationen der Arbeitswelt
Der KGV hat im Nachgang zur Konferenz Berufsbildung 2014 ver- schiedene kommunikative Massnahmen zur Stärkung der BM einge- leitet. Unter anderem hat der KGV im Oktober 2015 in Zusammenarbeit mit der Bildungsdirektion sowie den Präsidien und Geschäftsführenden seiner Branchen- und Berufsverbände eine Veranstaltung zur Stärkung der Berufsmaturität durchgeführt.
3.4 Modelle der schulischen Umsetzung
Ein wichtiger Einflussfaktor für die Förderung der BM 1 ist die Entwicklung zusätzlicher Modelle der schulischen Umsetzung der Be- rufsmaturität. Mit Modellen, die eine gewisse Entkoppelung des BM- Unterrichts von der Dauer des EFZ aufweisen, können verschiedene Ziele erreicht werden. Erstens: Für Jugendliche, welche die Berufs- maturität parallel zur beruflichen Grundbildung als zu anspruchsvoll beurteilen, verringert die Verteilung der Lerninhalte auf einen länge- ren Zeitraum die Belastung und sie entscheiden sich dann eher für eine Berufsmaturität während der Lehre. Zweitens: Die Lerninhalte können auf einen längeren Zeitraum verteilt werden, was die Abwesenheit vom Lehrbetrieb verringert bzw. die Zahl der Ausbildungstage im Betrieb erhöht. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) führte bis Ende Januar 2017 eine Anhörung zur Flexibilisierung der schulischen Umsetzung der Berufsmaturität durch. Das SBFI stützt sich dabei auf den Bericht der Eidgenössischen Berufsmaturitätskommis- sion, die mit Eckwerten neue Spielräume für die Umsetzung des BM- Unterrichts erreichen möchte. Die wichtigsten Eckwerte sind: – Vermittlung bis zur Hälfte der BM-Lektionen vor Lehrbeginn – Vermittlung bis zu einem Drittel der BM-Lektionen bis ein Jahr nach Lehrende – BM-Start im 2. Lehrjahr auch bei dreijährigen Lehren – BM-Abschluss frühestens ein Jahr vor Lehrende Die Flexibilisierungsschritte zielen in die richtige Richtung und werden vom Kanton grundsätzlich unterstützt. Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung neuer BM-Modelle ist jedoch eine Zusammen- arbeit der Schulen mit den Organisationen der Arbeitswelt. Im Kanton werden zurzeit folgende besondere Schulmodelle ein- gesetzt bzw. geprüft: – Mit dem Bundesgesetz vom 13. Dezember 2002 über die Berufs- bildung (LS 412.10) wurde die Handelsmittelschule gemäss Art. 6 Bst. c und d der Berufsbildungsverordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101) als schulisch organisierte Grundbildung mit betrieb- licher Praxis umschrieben. Die Ausbildung schliesst mit einem EFZ Kauffrau/Kaufmann und einer Berufsmaturität ab. Das Modell wird seit 2011/12 geführt und die ersten Abschlüsse wurden 2015 erteilt. Der Eintritt in die Ausbildung ist bereits nach der zweiten Klasse der Sekundarschule und somit vor Abschluss der obligatorischen Schulpflicht möglich.
– Seit dem Schuljahr 2015/16 wird als Pilotprojekt eine Klasse Lebens- mitteltechnologen/innen mit BM im Blockunterricht geführt. Dieses Modell ermöglicht die Vereinbarkeit der beruflichen Grundbildung Lebensmitteltechnologen/innen EFZ mit der Berufsmaturität, in- dem sowohl der berufskundliche Unterricht als auch der Berufs- maturitätsunterricht als Blockunterricht organisiert wird. Eine Attraktivitätssteigerung für die Ausbildung im Betrieb wird zudem dadurch erreicht, dass rund ein Drittel des Berufsmaturitätsunterrichts nach Abschluss der beruflichen Grundbildung absolviert wird. – Ab Schuljahr 2017/18 wird ein Ausbildungsmodell für dreijährige Lehren aus dem gewerblich-industriellen Ausbildungsfeld angebo- ten werden, bei dem der BM-Unterricht auf vier Jahre verteilt wird; die Absolventinnen und Absolventen besuchen also nach Erwerb des EFZ während eines Jahres den Berufsmaturitätsunterricht.
3.5 Übergang Sekundarstufe I/Berufsmaturitätsschule
Die Übertrittsverfahren an die Maturitätsschulen (Berufsmaturitäts- schule, Kurzgymnasium, Handelsmittelschule, Informatikmittelschule, Fachmittelschule) sind im Kanton Zürich nicht aufeinander abgestimmt. Am 9. November 2015 beschloss der Bildungsrat, in einem Vorprojekt die Grundlagen für ein neues Übertrittsverfahren und neue Aufnahme- bedingungen zu erarbeiten. Am 14. November 2016 legte er für die wei- tere Arbeit Eckwerte in verschiedenen Themenbereichen wie Prüfungs- termin, Prüfungsform, Prüfungsfächer, Einbezug der Vorleistungen und Bestehensnorm fest. Es ist geplant, das neue Übertrittsverfahren auf das Schuljahr 2019/20 einzuführen.
4. Abbruchquoten Berufsmaturität während der Lehre
Die Erfahrungen in den letzten Jahren haben gezeigt, dass die Ab- bruchquote während der BM-Ausbildung einer näheren Betrachtung bedarf. Tabelle 3 zeigt die Erfolgsquoten und die Abbruchquoten der Bildungsgänge BM 1 im Kanton Zürich zwischen 2011 und 2016.
Tabelle 3: Eintritte BM 1, Abbrüche und Abschlüsse im Vergleich, 2011–2016 (Gesamtwerte) Eintritt Anzahl in % des Prüfung Erfolg in % Erfolgsquote ins 1. Kandida- Anfangs- bestanden aller Kandi- in % des Lehrjahr ten/innen bestandes (Anzahl) daten/innen Anfangs- bestandes
kaufmännische 3754 3164 84,3 2891 91,4 77,0 Richtung technische 3573 2564 71,8 2418 94,3 67,7 Richtung gesundheitlich- 811 664 81,9 644 97,0 79,4 soziale Richtung gestalterische 679 596 87,8 575 96,5 84,7 Richtung gewerbliche 297 245 82,5 237 96,7 79,8 Richtung naturwissenschaft- 62 50 80,6 48 96,0 77,4 liche Richtung Total 9176 7283 79,4 6813 93,5 74,2 Quelle: Prüfungsberichte der kantonalen Berufsmaturitätskommission 2011–2016
Die Ergebnisse einer Umfrage bei den Anbietenden von Bildungs- gängen der Berufsmaturität zeigen, dass mehr als die Hälfte der Ab- brüche im ersten Schuljahr des Bildungsgangs erfolgt. Rund 80% der Abbrüche sind durch die schulischen Leistungen bedingt. In solchen Fällen erfolgt der Abbruch, weil entweder die Promotionsvoraussetzun- gen nicht erfüllt werden oder weil aufgrund des schulischen Leistungs- niveaus vorherzusehen ist, dass die Promotionsvoraussetzungen im kommenden Semester nicht erfüllt werden. Ein gleichzeitiger Abbruch des BM-Unterrichts und der beruflichen Grundbildung erfolgt bei weniger als 10% der Abbrüche; die meisten BM-Abbrecherinnen und -abbrecher setzen also ihre berufliche Grundbildung ohne lehrbegleitende BM fort. Die BM-Schulen haben die Problematik erkannt. An verschiedenen Schulen werden bereits Stützkurse, Aufgabenhilfe, Lernateliers und weitere Unterstützungsmassnahmen für BM-Schülerinnen und -Schüler angeboten. Die Bildungsdirektion trägt dieser Thematik mit dem Rahmenkonzept «Beratung-Förderung-Begleitung» vom 27. März 2015, das die BM mit einschliesst, Rechnung. Das Rahmenkonzept bietet die Grundlage für die Entwicklung von Förderangeboten an den Schulen, die auch BM-Schülerinnen und -Schüler unterstützen können. Zurzeit erarbeiten die Berufsfachschulen ihre besonderen Schulkonzepte.
5. Antrag
Gestützt auf diesen Bericht beantragt der Regierungsrat dem Kan- tonsrat, das Postulat KR-Nr. 287/2013 als erledigt abzuschreiben.
Im Namen des Regierungsrates Der Präsident: Der Staatsschreiber: Mario Fehr Beat Husi