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Neuordnung der ausserparlamentarischen Kommissionen im Rahmen der Überprüfung 2025, Vernehmlassung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. April 2026

369. Neuordnung der ausserparlamentarischen Kommissionen

Erwägungen

im Rahmen der Überprüfung 2025 (Vernehmlassung) Die Bundeskanzlei hat am 28. Januar 2026 das Vernehmlassungsver- fahren zur Neuordnung der ausserparlamentarischen Kommissionen im Rahmen der Überprüfung 2025 eröffnet. Die Mitglieder der ausserparlamentarischen Kommissionen werden vom Bundesrat für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt (Art. 57c Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz [RVOG, SR 172.010] und Art. 8e Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung [RVOV, SR 172.010.1]). Die Amtsdauer entspricht der Legislaturperio- de des Nationalrates (Art. 8g RVOV). Nach Ablauf jeder Legislatur- periode erfolgt somit eine Gesamterneuerung. Der Bundesrat hat die betroffenen Kommissionen am 22. November 2023 für die Amtsperiode 2024–2027 gesamthaft neu bestellt. Gestützt auf Art. 57d RVOG werden die ausserparlamentarischen Kommissionen anlässlich der Gesamt- erneuerungswahlen auf ihre Notwendigkeit, ihre Aufgaben und ihre Zusammensetzung hin überprüft. Diese Überprüfung umfasst sowohl die beratenden Kommissionen als auch die Behördenkommissionen mit Entscheidbefugnissen. Die Koordination dieser Überprüfung durch die Departemente und der Gesamterneuerung obliegt der Bundeskanzlei Die Vernehmlassungsvorlage sieht die Auflösung von neun ausser- parlamentarischen Kommissionen, die vollständige Neugestaltung der Akkreditierungskommission, die Verkleinerung der Zahl der Mitglieder der Medizinalberufekommission und die Fusion von neun Kommis­ sionen zu drei vor. Dies erfordert eine Änderung von 16 Gesetzen und 16 Verordnungen.

Dispositiv

Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an die Schweizerische Bundeskanzlei, Bundeshaus West, 3003 Bern (Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an recht@bk.admin.ch): Mit Schreiben vom 28. Januar 2026 haben Sie uns eingeladen, zur Neuordnung der ausserparlamentarischen Kommissionen im Rahmen der Überprüfung 2025 Stellung zu nehmen. Wir danken Ihnen für diese Gelegenheit und äussern uns wie folgt:

A. Schweizerischer Wissenschaftsrat Der Schweizerische Wissenschaftsrat (SWR) ist ein für die Schweiz typisches Milizgremium und erbringt wertvolle Beratungsleistungen. Es ist wichtig, dass politische Entscheide evidenzbasiert, das heisst auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen, getroffen werden. Aus dieser Perspektive erfüllt der SWR eine zentrale Funktion für die Verwaltung und Politik zur Förderung von Bildung, Forschung und In- novation und sollte deshalb erhalten bleiben. Allerdings gibt es Bedarf, den SWR in wesentlichen Bereichen neu aufzustellen. So sind die Kernaufgaben des SWR wie z. B. die Durch- führung von Evaluationen auf eine modernere Grundlage zu stellen. Als mögliches Vorbild dazu können die Governance des European Re- search Council sowie andere führende Organisationen im Wissenschafts- umfeld dienen. Ferner sind die Aufgaben zwischen dem SWR, den Akademien der Wissenschaften Schweiz, dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, dem Schweizerischen Akkreditie- rungsrat sowie den kantonalen Aufsichtsgremien besser abzustimmen bzw. abzugrenzen. Unter Berücksichtigung dieser Punkte beantragen wir, den SWR nicht aufzulösen. Dementsprechend sollen auch das Hochschulförde- rungs- und -koordinationsgesetz (SR 414.20) und das Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und der Innovation (SR 420.1) nicht ge- ändert werden.

B. Medizinalberufekommission Mit der geplanten Verkleinerung der Medizinalberufekommission (MEBEKO) soll auf die Vertretung des Bundes sowie auf eine der drei Vertretungen der Humanmedizin und auf eine Vertretung der Kantone (Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren) in der MEBEKO verzichtet werden. Die geplante Neuordnung beurtei- len wir grundsätzlich als unproblematisch, weshalb wir dieser zustim- men. Es ist jedoch darauf zu achten, dass die Verkleinerung der Mit- gliederzahl nicht zu weiteren Verzögerungen bei der Bearbeitungs- dauer von Anerkennungsgesuchen führt.

C. Prüfungskommission der universitären Medizinalberufe Die bestehenden fünf Kommissionen sollen zu einer grossen Kom- mission zusammengelegt werden, wodurch die Anzahl der Kommissio- nen verringert wird. Innerhalb dieser neuen Gesamtkommission soll es Subkommissionen geben, die (wie bisher) für die jeweiligen Medizinal- berufe zuständig sind. Gegen die Zusammenlegung haben wir keine Einwände.

D. Eidgenössische Kommission für ABC-Schutz Die Eidgenössische Kommission für ABC-Schutz (KomABC) ist ein beratendes Fachgremium im Bereich des Schutzes der schweizerischen Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen vor atomaren, biologischen und chemischen Risiken sowie Bedrohungen. Die Bundesverwaltung bezieht zusätzliches Wissen aus der KomABC. Ein Wissensverlust in diesem Themenbereich wäre insbesondere aufgrund der gegenwärtigen geopolitischen Sicherheitslage und den damit verbundenen laufenden Projekten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (BABS), wie etwa dem Nationalen Aktionsplan KATAMED, bedeutsam. Ereignisse, die gemäss der Risikoeinschätzung des BABS eine hohe Relevanz haben (z. B. bewaffneter Konflikt oder Pandemie), umfassen allesamt Teil­ risiken, welche dem Bereich ABC zugeordnet werden. Die Wahrschein- lichkeit, dass zumindest einzelne davon in Zukunft beurteilt wer- den müssen, ist gross. Die Einsparung von Fr. 78 600 pro Jahr steht in keinem Verhältnis zu möglichen Konsequenzen einer Abschaffung der KomABC. Im Gegenteil sollte die Kommission gestärkt und insbeson- dere der Austausch des BABS mit den in der Kommission vertretenen Expertinnen und Experten intensiviert werden. Zudem ist es fraglich, ob tatsächlich finanzielle Einsparungen erfolgen können, wenn das BABS sich konsiliarisch auf externe Expertinnen und Experten berufen muss. Unklar bleibt ebenso, wie die Vernetzung mit Kantonen und Ge- meinden sowie Einsatzorganisationen und der Privatwirtschaft ohne Kommission in diesem sehr spezifischen Bereich in Zukunft sicherge- stellt werden soll. Wir beantragen deshalb, auf die Auf lösung der KomABC zu ver­ zichten.

E. Eidgenössische Kommission für die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge Wir begrüssen, dass die Vertretung der Ausgleichskassen bzw. IV- Stellen in der Eidgenössischen Kommission für die Alters-, Hinterlas- senen- und Invalidenvorsorge neu ausdrücklich im Gesetz erwähnt wird.

F. Eidgenössische Kommission für Telematik im Bereich Rettung und Sicherheit Es ist zentral, dass die Kommunikationssysteme operativ aufeinander abgestimmt sind und auch in einem Krisenfall funktionieren. Die Eid- genössische Kommission für Telematik im Bereich Rettung und Sicher- heit (KomTmBORS) gewährleistet das Einbringen von breitem Exper- tenwissen aus der Praxis und das kritische Hinterfragen bei Telekom-

munikationsprojekten. Ob mit deren Auflösung tatsächlich Kosten eingespart werden können, ohne wichtigen Wissenstransfer einzubüssen, ist fraglich. Wir beantragen deshalb, auf die Auflösung der KomTmBORS zu verzichten.

G. Rat für Raumordnung Der Rat für Raumordnung berät den Bundesrat und die Bundesstel- len, die für Regionalpolitik und Raumentwicklung zuständig sind, in Grundsatzfragen der räumlichen Entwicklung. Dabei beurteilt er räum- liche Trends im Hinblick auf die Konzeption und die Weiterentwicklung der raumrelevanten Politiken. Die Baudirektion des Kantons Zürich hatte bislang kaum Berührungspunkte mit dem Rat. Wir gehen davon aus, dass die Aufhebung keinen direkten Einfluss auf die kantonale Raumplanung hat und sind deshalb mit der Aufhebung einverstanden. Wir möchten dennoch erwähnen, dass aus unserer Sicht der mit Exper- tinnen und Experten aus verschiedenen Regionen besetzte Rat für Raumordnung einen wichtigen Beitrag zur Diskussion über die zukünf- tige Raumentwicklung auf Bundesebene leistet.

H. Eidgenössische Kommission für Pandemievorbereitung Die Eidgenössische Kommission für Pandemievorbereitung (EKP) ist ein etabliertes und vernetztes Expertengremium, welches verschie- dene Fachbereiche, Sprachregionen und Erfahrungen der Pandemie- vorbereitung vereint. Sie ist fachlich breit abgestützt und geht über die spezialisierten Cluster hinaus. Ebenso hat die EKP die Lehren aus der Covid-19-Pandemie systematisch aufgearbeitet und in die Weiterent- wicklung des Nationalen Pandemieplans integriert. Letzterer würde durch die Auflösung der EKP ohne institutionelle Trägerschaft sein und Gefahr laufen, rasch an Aktualität und Wirksamkeit zu verlieren. Die Pandemievorbereitung ist keine abgeschlossene, einmalige Aufgabe, sondern ein kontinuierlicher Prozess. Eine Auflösung der EKP hätte zudem zur Folge, dass der notwendige fachliche Begleitprozess zum Pandemieplan über individuelle Mandate, externe Gutachten oder neue Arbeitsgruppen neu aufgebaut und koordiniert werden müsste. Es ist daher fraglich, ob die vom Bund erwarteten Kosteneinsparungen von Fr. 25 000 pro Jahr und 0,3 Vollzeitstellen wirklich erreicht werden kön- nen. Die Vorteile einer Auflösung der Kommission sind nicht ersicht- lich. Wir beantragen deshalb, auf die Auflösung der EKP zu verzichten.

II. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Staatskanzlei.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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