Lexipedia

Gemeindewesen, Zweckverband Gemeinsame Quellwasserversorgung Marthalen-Benken, neue Statuten, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. April 2018

374. Gemeindewesen (Zweckverband Gemeinsame Quellwasser­ versorgung Marthalen-Benken)

Erwägungen

1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV) und § 73 Abs. 1 des Ge- meindegesetzes vom 20. April 2015 (GG) können sich Gemeinden zur ge- meinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbän- den zusammenschliessen. Die Statuten bedürfen der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 92 Abs. 4 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkrafttre- ten der Statuten setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 80 Abs. 2 GG). Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.

2. Die Politischen Gemeinden Benken und Marthalen bilden seit 1991 einen Zweckverband für den Betrieb und den Unterhalt von Quellwasser- fassungen mit den dazugehörenden Zuleitungen für die angeschlossenen Gemeinden (RRB Nr. 2127/1991). Die Verbandsgemeinden beschlossen, die Verbandsstatuten einer Totalrevision zu unterziehen. Die Gemeinde- versammlungen der Verbandsgemeinden stimmten den totalrevidierten Statuten am 30. November bzw. 4. Dezember 2017 zu. Der Bezirksrat Andelfingen hat bestätigt, dass gegen die Gemeindebeschlüsse keine Rechtsmittel eingelegt wurden. Die neuen Statuten des Zweckverbands Gemeinsame Quellwasserversorgung Marthalen-Benken enthalten An- passungen an das Gemeindegesetz vom 20. April 2015, insbesondere die Einführung eines eigenen Haushalts. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttre- tens ersetzen sie die bis dahin geltenden Statuten vom 11. November 2009. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Baudirektion

Dispositiv

beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Statuten des Zweckverbands Gemeinsame Quellwasserversor- gung Marthalen-Benken werden genehmigt.

II. Mitteilung an – den Verbandsvorstand Zweckverband Gemeinsame Quellwasser- versorgung Marthalen-Benken, Gemeindeverwaltung Marthalen, Underdorf 2, Postfach, 8460 Marthalen, – die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden – Benken, Gemeindeverwaltung, Landstrasse 1, 8463 Benken ZH, – Marthalen, Gemeindeverwaltung, Underdorf 2, 8460 Marthalen, – den Bezirksrat Andelfingen, Schlossgasse 14, Postfach, 8450 Andelfingen, – die Baudirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Gemeindewesen, Zweckverband Gemeinsame Quellwasserversorgung Marthalen-Benken, neue Statuten, Genehmigung | Lexipedia | Lexipedia