Forstschutz, Prävention und Bekämpfung von Borkenkäferschäden, zusätzliche Subvention, neue Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 17. April 2019
377. Forstschutz (Prävention und Bekämpfung von Borkenkäfer-
Erwägungen
schäden, zusätzliche Subvention) Am 3. Januar 2018 verursachte der Sturm «Burglind» erhebliche Wald- schäden im ganzen Kanton Zürich. Insgesamt fielen wegen des Sturms rund 125 000 m³ Holz an. Dies entspricht rund 30% einer normalen jähr- lichen Holznutzung. Die vom Sturm geschädigten Fichten boten ideale Vermehrungsbedingungen für den Borkenkäfer. Die Gefahr, dass der Borkenkäfer auch auf gesunde Bestände übergreift, stieg im Laufe des Jahres 2018 witterungsbedingt stark an. Die Situation erforderte wirk- same Sofortmassnahmen, um die weitere Ausbreitung des Käfers zu ver- hindern. Befallene Fichten mussten gefällt und das Holz an Ort und Stelle entrindet, gehackt oder an Orte transportiert werden, von denen aus eine weitere Ausbreitung des Käfers unwahrscheinlich ist. Die Baudirektion unterstützte die Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer bei solchen Massnahmen finanziell und hat mit Verfügung vom 19. September 2018 Subventionen von Fr. 900 000 zugesichert. Der ausgerichtete Betrag be- lief sich auf insgesamt Fr. 963 000. Der extreme und unvorhersehbare Witterungsverlauf im Herbst 2018 (drittwärmster Herbst seit Messbeginn) begünstigte die Vermehrung des Borkenkäfers zusätzlich, was zur Entwicklung einer dritten Käfergene- ration führte. Weitere Fichtenbestände wurden befallen, und es muss auf- grund der grossen Ausgangspopulation des Borkenkäfers in diesem und in den kommenden Jahren mit weiteren, grösseren Waldschäden gerech- net werden. Ausgehend von der Situation im Jahr 2018 und den gemach- ten Erfahrungen nach dem Sturm «Lothar» bzw. dem nachfolgenden Hitzesommer 2003 sind in den nächsten drei Jahren (2019 bis 2021) in- tensive Forstschutzmassnahmen erforderlich. Damit diese zeitgerecht und wirksam durchgeführt werden, ist weiterhin eine finanzielle Unter- stützung der Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer notwendig. Damit soll die weitere Ausbreitung und das Übergreifen des Käfers auf bisher nicht befallene Waldbestände verhindert werden. Es rechtfertigt sich, diese Unterstützung wie bereits 2018 zu gewähren. Unterstützt wer- den die zusätzlichen Aufwendungen für Zwischentransport, Entrinden und Hacken zu einem pauschalen Ansatz von Fr. 12/m³ Schadholz. Dafür
ist, gestützt auf § 24 Abs. 2 des Kantonalen Waldgesetzes vom 7. Juni 1998 (LS 921.1) in Verbindung mit § 3 Abs. 3 des Staatsbeitragsgesetzes vom 1. April 1990 (LS 132.2) eine zusätzliche Subvention von Fr. 2 030 000 als neue Ausgabe zuzusichern. Dieser Betrag ist aus den Erfahrungen in den Jahren nach dem er- wähnten Ereignis im Jahr 2003 hergeleitet. Es muss mit einem ähnlichen Auftreten von Folgeschäden gerechnet werden. Da der Fichtenanteil im Zürcher Wald heute etwas geringer ist als vor 15 Jahren, dürften die Folge- schäden insgesamt leicht geringer ausfallen als damals. Für 2019 und 2020 ergibt sich ein Bedarf von je 70% der im Ereignisjahr 2018 ausgerichte- ten Subvention, für 2021 ein solcher von rund 30%. Der 2018 angewen- dete Pauschalansatz betrug Fr. 10/m³ Schadholz. Er soll auf Fr. 12/m³ und somit auf das Niveau der umliegenden Kantone, die analoge Unter- stützungsmassnahmen treffen, angehoben werden. Die Gesamtsumme zur Bewältigung der Prävention und Bekämpfung von Borkenkäferschäden beläuft sich damit auf Fr. 2 930 000 (Fr. 1 967 000 plus Fr. 900 000 [mit Verfügung vom 19. September 2018 bewilligt] plus Fr. 63 000). Unter Vorbehalt des Abschlusses der laufenden Verhandlungen zu den NFA-Programmvereinbarungen kann mit einem Bundesbeitrag von rund Fr. 300 000 gerechnet werden. Der Betrag von Fr. 1 967 000 ist in der Leistungsgruppe Nr. 8800, Amt für Landschaft und Natur, wie folgt eingestellt: – Budget 2019: Fr. 808 000 – Planjahr 2020 des KEF 2019–2022: Fr. 808 000 – Planjahr 2021 des KEF 2019–2022: Fr. 351 000 Der Betrag von Fr. 963 000 ist in der Rechnung 2018 verbucht worden. Die Beiträge werden im Buchungskreis 8830, Abteilung Wald, Sachkon- ten 3632 0 80000, Beiträge Gemeinden Walderhaltung, und 3637 0 80030, Beiträge private Haushalte Walderhaltung, Projektnummer 88X-310-18- 002, verbucht.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Bekämpfung des Borkenkäfers in den Jahren 2018 bis 2021 wird zur Subvention gemäss Verfügung der Baudirektion vom 19. Sep- tember 2018 eine zusätzliche Subvention von Fr. 2 030 000 als neue Aus- gabe zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8800, Amt für Landschaft und Natur, bewilligt. Die gesamte Subvention beträgt Fr. 2 930 000.
II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli