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Lebenszyklus Digitaler Arbeitsplatz, jährlich wiederkehrende gebundene Ausgabe, Vergabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. April 2026

377. Lebenszyklus Digitaler Arbeitsplatz (gebundene Ausgabe, Vergabe)

Erwägungen

1. Ausgangslage Der Regierungsrat hat mit Beschluss Nr. 383/2018 eine neue kanto- nale IKT-Strategie festgelegt und die Finanzdirektion mit deren Um- setzung beauftragt. Ein zentrales Element dieser Strategie ist der Digi- tale Arbeitsplatz (DAP). Im Rahmen der Umsetzung des IKT-Programms waren Investitions- und Betriebskosten der künftigen Lösungen nicht Teil der bewilligten Ausgabe (RRB Nr. 625/2019, Erwägung 7.3). Die Beschaffung von Hard- ware und Dienstleistungen für das Projekt für die Einführung des DAP wurden anschliessend mit RRB Nrn. 492/2020 und 895/2024 bewilligt. Ziel dieses Vorhabens war es, sowohl die Arbeitsweise der Mitarbei- tenden als auch den zukünftigen Betrieb durch das Amt für Informatik (AFI) effizient, zukunftsfähig und standardisiert zu gestalten. Der DAP wurde im ersten Quartal 2025 erfolgreich ausgerollt und ist seitdem in allen Organisationseinheiten in Betrieb. Damit der Betrieb stabil und sicher bleibt, sind weitere Schritte notwendig. Die beim IKT-Arbeits- platz eingesetzte Hardware hat eine begrenzte Lebensdauer und unter- liegt einem natürlichen Erneuerungszyklus. Die Geräte erreichen das Ende ihres Lebenszyklus und müssen ersetzt werden. Die Abraxas In- formatik AG übernimmt im Rahmen des Hardware-Lebenszyklus des DAP dieselbe Rolle wie bereits bei der Einführung und dem ersten Rollout des DAP. Die Prozesse werden dabei laufend optimiert und der Austausch der Hardware erfolgt mit möglichst geringen betrieblichen Auswirkungen sowie effizient und koordiniert. Die bestehenden Be- triebs-, Betreuungs- und Supportstrukturen bleiben unverändert be- stehen. Für die Organisationseinheiten sowie für die Nutzerinnen und Nutzer ergeben sich keine Änderungen in der Leistungserbringung oder der Supportprozesse.

2. Lebenszyklus des DAP Die Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung sind auf funktionie- rende Arbeitsmittel angewiesen. Der Lebenszyklus des DAP beträgt fünf Jahre. Die eingesetzten Arbeitsplatzgeräte, inbesondere Laptops, Monitore und Peripheriegeräte, erreichen nach dieser Nutzungsdauer das Ende ihres wirtschaftlichen und technischen Lebenszyklus und müssen ersetzt werden. Der rollierende Erneuerungszyklus für alle Arbeitsplatzgeräte führ zu einem jährlichen wiederkehrenden Mittel- bedarf von 3,7 Mio. Franken. Dieser ist erfolrderlich, um einen stabilen, sicheren und zeitgemässen Betrieb des DAPdauerhaft sicherzustellen.

3. Mittelbedarf Der Mittelbedarf deckt den Lebenszyklus der DAP-Hardware ab. Der fortwährende Erneuerungszyklus der eingesetzten Geräte bedingt wiederkehrende Mittel. Tabelle 1: Jährlicher Mittelbedarf Hardwarelebenszyklus DAP in Franken Wiederkehrender Mittelbedarf ab 2027 3 700 000 davon zulasten der Investitionsrechnung 3 700 000 Total wiederkehrende Ausgabesumme 3 700 000 Kapitalfolgekosten für die zusätzlichen Investitionen (ohne Reserven) 767 750 Abschreibungen Hardware, Nutzungsdauer fünf Jahre 740 000 Kalkulatorische Zinsen 0,75% 27 750 Für den Hardwarelebenszyklus des DAP ist eine jährliche wieder- kehrende Ausgabe von 3,7 Mio. Franken zulasten der Investitionsrech- nung der Leistungsgruppe Nr. 4610, Amt für Informatik, zu bewilligen. Es handelt sich um eine gebundene Ausgabe (§ 37 Abs. 2 lit. a Gesetz über Controlling und Rechnungslegung [LS 611]). Die Ausgaben sind für die gesetzlich vorgeschriebenen Verwaltungsaufgaben zwingend er- forderlich: Der natürliche Lebenszyklus der Geräte und die Anforde- rungen an einen zeitgemässen und sicheren Betrieb des IKT-Arbeits- platzen bedingen die Investitionen. Der Mittelbedarf in der Investitionsrechnung ist im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF), Planjahre 2027–2029, eingestellt. Die Mittel für das Jahr 2030 werden im KEF 2027–2030 eingeplant.

4. Interne Verrechnung Die Kosten der Leistungen der IKT-Grundversorgung für den Be- trieb des DAP und der Basis- und Standardapplikationen, die verrech- net werden, werden vom AFI gemäss RRB Nr. 1233/2020 und dem IKT- Verrechnungshandbuch festgelegt.

5. Vergabe an die Abraxas AG Mit RRB Nr. 492/2020 erhielt die Abraxas Informatik AG, Zürich den Zuschlag für die Erbringung von Grundleistungen der Variante 1 «DAP On-Premise» und den Bezug von Projektleistungen für die Ein- führung des DAP in der kantonalen Verwaltung zu Fr. 46 167 000 bzw. zu Fr. 50 784 000 (einschliesslich 10% Reserven). Im Anschluss daran schloss der Kanton Zürich, vertreten durch das AFI, am 25. Juni 2020 mit der Abraxas Informatik AG einen Rahmenvertrag über die Erbrin- gung von Leistungen in der IKT-Grundversorgung DAP für den Kauf von Hardware und den Bezug von Projektleistungen für die Einführung des DAP in der kantonalen Verwaltung auf unbestimmte Zeit ab. Ein Wechsel der Lieferantin und Hauptverantwortlichen im komple- xen DAP-Betrieb würde erhebliche Schwierigkeiten bereiten und sub­ stanzielle Mehrkosten sowie Verzögerungen mit sich bringen, da der sogenannte «DAP On-Premises» als Gesamtleistung erbracht werden muss. Deshalb kommt nur eine freihändige Vergabe gestützt auf Art. 21 Abs. 2 lit. e der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Be- schaffungswesen (LS 720.1) in Betracht und es ist die Abraxas Informa- tik AG weiterhin mit der Leistungserbringung zu beauftragen. Die Leistung «Hardware-Lebenszyklus des Digitalen Arbeitsplatzes» ist eine Investition und wird gemäss Angebot vom 5. September 2025 zu einem Nettopreis von Fr. 11 100 000 sowie zusätzlichen Reserven für Un- vorhergesehenes von Fr. 1 100 000 und unter Einbezug der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 8,1%, insgesamt zu Fr. 13 199 010, an die Abraxas Informatik AG vergeben.

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für den Hardware-Lebenszyklus des digitalen Arbeitsplatzes wird ab 2027 eine jährlich wiederkehrende gebundene Ausgabe von Fr. 3 700 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 4610, Amt für Informatik, bewilligt.

II. Die Ausgabenbewilligung wird alle drei Jahre abgerechnet.

III. Die Leistung «Hardware-Lebenszyklus des digitalen Arbeitsplat- zes» wird gemäss Angebot vom 5. September 2025 zu Fr. 13 199 010 an die Abraxas Informatik AG, Zürich, vergeben.

IV. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung des Zuschlags auf simap.ch nicht öffentlich.

V. Mitteilung an die Finanzdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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