Strassen, Hinwil, Affeltrangerstrasse, Überführung, Instandsetzung. zusätzlich gebundene Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 20. April 2016
380. Strassen (Hinwil, Affeltrangerstrasse, Objekt Nr. 117-006,
Erwägungen
Überführung Affeltrangerstrasse, Instandsetzung, zusätzliche Ausgabe) 2013 wurde eine detaillierte Überprüfung der 117-006 Überführung Affel- trangerstrasse durchgeführt. Die Prüfungen haben ergeben, dass sich das Bauwerk gesamthaft betrachtet in einem ungenügenden bis schadhaften Zustand befindet. Die statische Überprüfung des Tragwerks ergab eine unzureichende Tragfähigkeit der Fahrbahnplatte. Deshalb wurde ein Mass- nahmenprojekt ausgearbeitet. Die Instandsetzung des Bauwerks erfor- dert im Wesentlichen folgende Massnahmen: – Verringerung der Auflasten mittels Materialersatz des Strassenunter- baus; – Anpassung der Spurgeometrie des Einlenkers und Ersatz der Leit- schranken zur Entschärfung des lokalen Unfallschwerpunktes; – lokale Betoninstandsetzung der Widerlager, Flügelmauern und der Kon- solköpfe. Mit Baudirektionsverfügung Nr. 0627/2016 wurde für die Instandset- zung der Überführung Affeltrangerstrasse eine Ausgabe von Fr. 936 000 bewilligt. Der Betrag der Baumeisterarbeiten wurde im Kostenvoranschlag zu niedrig eingeschätzt. Nach der durchgeführten Baumeistersubmission im offenen Verfahren wurde festgestellt, dass der Kostenvoranschlag des Massnahmenprojekts bei den Bauarbeiten in den Positionen für die Be- lagsarbeiten erheblich zu tief veranschlagt wurde. Ebenso entstehen Mehr- aufwendungen in den Nebenarbeiten aufgrund von umfangreichen tem- porären Baustellenmarkierungsarbeiten. Dieser Sachverhalt verursacht Mehrkosten von Fr. 414 000. Die Gesamtkosten sind gemäss angepasstem Kostenvoranschlag vom 1. April 2016 wie folgt veranschlagt: (in Franken) Bewilligte Zusätzliche Gesamte Ausgaben Ausgaben Ausgabensumme Bauarbeiten 807 000 383 000 1 190 000 Nebenarbeiten 44 000 31 000 75 000 Technische Arbeiten 85 000 85 000 Total 936 000 414 000 1 350 000 Für die Mehrkosten von Fr. 414 000 ist eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b CRG gebundene zusätzliche Ausgabe zulasten der Erfolgsrechnung, Konto Nr. 8400.31410 80050, Staatsstrassen Baulicher Unterhalt, Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, zu bewilligen.
In der erwähnten Ausgabenbewilligung ist die mit Verfügung der Bau- direktion Nr. 0627/2016 bewilligte Ausgabe von Fr. 936 000 enthalten. Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt Nr. 117-006, Projekt- Nr. 84B-11121-30, Gemeinde Hinwil, Überführung Affeltrangerstrasse, aufzunehmen. Der Betrag ist im Budget 2016 enthalten.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Instandsetzung des Objekts Nr. 117-006, Überführung Affel- trangerstrasse, Gemeinde Hinwil, wird zur Ausgabenbewilligung gemäss Verfügung der Baudirektion Nr. 0627/2016 von insgesamt Fr. 936 000 eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 414 000 zulasten der Erfolgsrech- nung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 1 350 000.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreis- indexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 1. April 2016)
III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi