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Strassen, Stadt Zürich Marie-Heim-Vögtlin-Weg, Projektgenehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 22. April 2020

386. Strassen (Zürich, Marie-Heim-Vögtlin-Weg, kommunal)

Erwägungen

Das Tiefbauamt der Stadt Zürich reichte mit Schreiben vom 2. März 2020 das Projekt für den Ausbau des Rad-/Gehwegs auf dem Marie-Heim- Vögtlin-Weg, im Abschnitt Hohensteinweg bis Paul-Clairmont-Strasse, in Zürich (Projekt Nr. 14 086) zur Genehmigung durch den Regierungs- rat im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) ein. Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechenbarkeit an die Baupauschale. Der Marie-Heim-Vögtlin-Weg ist kommunal klassiert. Über den ge- samten Projektperimeter verläuft eine regionale Radroute. Im Abschnitt Hohensteinweg bis Bahnübergang Döltschihalde verläuft ein regionaler Fussweg. Diese Rad- und Fussrouten gelten als überkommunale Verbin- dungen im Sinne von § 43 StrG in Verbindung mit § 1 StrG. Das Projekt sieht vor, den Marie-Heim-Vögtlin-Weg, im Abschnitt Ho- hensteinweg bis Paul-Clairmont-Strasse, zu einem Fuss- und Radweg zu verbreitern, wobei die Radfahrenden sowie die Fussgängerinnen und Fussgänger baulich voneinander getrennt geführt werden sollen. Dadurch sollen die heutigen Konflikte zwischen den Verkehrsteilnehmenden stark verringert werden. Der Baubeginn ist für das Frühjahr 2020 geplant. Das Amt für Verkehr hat zum vorliegenden Projekt im Rahmen der Begehrensäusserung vom 14. Mai 2019 Stellung genommen. Die darin an- gebrachten Begehren wurden im Projektperimeter berücksichtigt. Das Auf‌lageverfahren nach § 16 StrG wurde ordnungsgemäss durch- geführt und das Projekt wurde vom 3. Mai bis 3. Juni 2019 aufgelegt. Inner- halb der Auf‌lagefrist ging eine Einsprache ein, die später zurückgezogen wurde. Mit Stadtratsbeschluss Nr. 869 vom 25. September 2019 wurde die Einsprache als erledigt abgeschrieben und das Projekt festgesetzt. Der Objektkredit wurde mit Stadtratsbeschluss Nr. 149 vom 26. Februar 2020 bewilligt. Beide Beschlüsse sind rechtskräftig. Einer Genehmigung steht nichts entgegen. Die Gesamtkosten für den Ausbau des Rad-/Gehwegs auf dem Marie-­ Heim-Vögtlin-Weg, im Abschnitt Hohensteinweg bis Paul-Clairmont-­ Strasse, betragen voraussichtlich rund Fr. 2 813 900 (einschliesslich Verwal- tungskosten Werke). Die Aufwendungen zulasten der Baupauschale be- laufen sich gemäss einer provisorischen Ermittlung auf rund Fr. 940 000.

Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Ver- bindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) denjenigen Betrag festsetzen, den die Stadt Zürich der Abrechnung über die Baupauschale gemäss § 46 StrG belasten kann.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Projekt für den Ausbau des Rad-/Gehwegs auf dem Marie-Heim-­ Vögtlin-Weg, im Abschnitt Hohensteinweg bis Paul-Clairmont-Strasse, in der Stadt Zürich wird im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes genehmigt.

II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Tiefbauamt, Postfach, 8021 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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