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Berufsbildungsschule Winterthur, Hauptgebäude, Instandsetzung Flachdach, gebundene und neue Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 22. April 2020

393. Berufsbildungsschule Winterthur, Hauptgebäude, Instandsetzung

Erwägungen

Flachdach (neue und gebundene Ausgabe)

Ausgangslage Die Flachbedachung des Hauptgebäudes der Berufsbildungsschule Winterthur stammt aus dem Jahr 1975 und wurde mehrmals repariert und ergänzt. Aufgebaut auf dem Flachdach ist ein Dachaufbau, in dem sich heute eine Dachhalle befindet. Das Flachdach des Hauptgebäudes ist begehbar und dient den Schülerinnen und Schülern als Pausenfläche. Das Vordach des Dachaufbaus und ein freistehender Unterstand mit Glas- dach bieten Schutz bei Regen und Schnee. Im November 2016 trat im Bereich der Türschwellen auf dem Flach- dach Wasser in das Gebäudeinnere ein. Bei den im Anschluss erfolgten Sondierungsöffnungen und weiteren Abklärungen stellte sich heraus, dass die Flachdachabdichtung ihre Lebensdauer von 40 Jahren erreicht hat und vollständig saniert werden muss.

Projekt Die Sondierungsöffnungen auf dem Flachdach brachten zutage, dass die Wärmedämmung aus Steinwolle nass war. Auch auf der Dampfbremse befand sich Wasser. Die aus einer zweilagigen bituminösen Abdichtung bestehende Flachdachabdichtung muss daher ausgewechselt werden. Der Bodenbelag auf der Attikaterrasse wurde mit Zementplatten erstellt. Die Fugen dieser Platten sind zum Teil vermoost. Das Wasser kann dadurch nur sehr schlecht und verzögert abfliessen. Im Bereich einzelner Tür- schwellen weist der Plattenbelag und die Flachdachabdichtung ein Ge- fälle hin zur Türschwelle auf. Eine Stauhöhe ist nicht vorhanden. Bei Starkregen staut sich das Wasser und kann in das Innere des Gebäudes gelangen. Das Flachdach des Hauptgebäudes sowie des Dachaufbaus sollen sa- niert und wärmetechnisch verbessert werden. Dazu ist das Flachdach bis auf den Gefällsüberzug zurückzubauen und mit den technisch neusten Dachbelagsmaterialien neu zu decken.

Auf der Dachterrasse befinden sich an verschiedenen Orten insgesamt zehn Entlüftungsrohre der Abwasserleitungen, die aus dem Dach ragen. Die Rohre müssen vor Beschädigungen geschützt werden. In Anlehnung an die ursprüngliche Ausstattung der Dachterrasse mit grossen, heute nicht mehr vorhandenen Pflanzentrögen sollen begrünte Sitzinseln für die Schülerinnen und Schüler eingerichtet werden. Durch das Platzieren der begrünten Inseln um die Rohre herum werden diese geschützt, auf dem Dach integriert und gleichzeitig kaschiert. Die Dachhalle im Dachaufbau wird für Pausen einschliesslich der Aus- gabe von Pausenverpflegung, Schülerarbeit und Veranstaltungen genutzt. Der Glasabschluss zum Treppenhaus entspricht nicht mehr den gelten- den Brandschutznormen und muss ersetzt werden. Die Ausgabe von Pau- senverpflegung findet heute im Fluchtwegbereich statt, was nicht erlaubt ist. Ebenfalls nicht erlaubt ist das Aufstellen von Mobiliar, was die Nutz- barkeit der Halle einschränkt. Die Halle ist zudem Bestandteil des Flucht- weges von der Dachterrasse. Daher dürfen sich gemäss feuerpolizeilichen Auf‌lagen in der Dachhalle und auf der Dachterrasse höchstens 50 Perso- nen aufhalten. Tatsächlich halten sich dort jedoch regelmässig weit mehr Personen als zugelassen auf. Nach der Sanierung beträgt die höchstzu- lässige Anzahl Personen 250. Damit kann der Dachaufbau öfter und bes- ser genutzt werden und die Gefahr von vorschriftswidrigen Situationen wird minimiert. Auf der sanierten Dachfläche des Dachaufbaus ist im Rahmen der In- standsetzung des Flachdaches die Installation einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) geplant. Der Regierungsrat erstattet dem Kantonsrat mit Beschluss Nr. 736/2017 Bericht in Erfüllung des Postulats KR-­Nr. 348/ 2014 betreffend Kostendeckende Solar-Stromproduktion auf kantona- len Liegenschaften. Der Regierungsrat hielt in seinem Bericht fest, dass aufgrund der günstigen Rahmenbedingungen künftig bei allen kantona- len Bauvorhaben die Erstellung einer PV-Anlage standardmässig geprüft und – sofern eine solche Anlage wirtschaftlich ist – vorgenommen wird. Auf der sanierten Dachfläche des Dachaufbaus ist daher im Rahmen der Instandsetzung eine PV-Anlage zu installieren. Die Anlage ist so kon- zipiert, dass die erzeugte Energie direkt im Gebäude verbraucht wird. Eine Wirtschaftlichkeitsprüfung der Energiebüro AG hat ergeben, dass die geplante Anlage auf 420 m² einen jährlichen Solarstromertrag von 28,5 MWh ergibt und innerhalb von 22 Jahren amortisiert werden kann. Die Wirtschaftlichkeit ist somit gegeben.

Finanzielles Die Kosten für die Flachdachsanierung der Berufsbildungsschule Win- terthur belaufen sich gemäss Kostenvoranschlag vom 1. Oktober 2019 auf Fr. 1 410 000. Der Kostenvoranschlag weist eine Genauigkeit von +10% aus und setzt sich wie folgt zusammen (Kostenstand 1. Oktober 2019, Zür- cher Index der Wohnbaupreise: 1. April 2019, Basis 1939, 1046,3 Punkte): Tabelle 1: Baukostenplan (BKP) BKP-Nr. Arbeitsgattung Kosten in Franken 0 Grundstück – 1 Vorbereitungsarbeiten 3 500 2 Gebäude 1 221 500 3 Betriebseinrichtungen 11 000 4 Umgebung – 5 Baunebenkosten 9 500 6 Reserve 130 500 9 Ausstattung 34 000 Total (einschliesslich 7,7% MWSt) 1 410 000 Tabelle 2: Aufteilung in gebundene und neue Ausgaben Budgetierung Gebundene Neue Total Ausgabe Ausgabe in Franken in Franken in Franken Investitionsrechnung Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, Buchungskreis Nr. 8750, Hochbauten Baudirektion Konto Nr. 5041 0 00000 1 243 000 1 243 000 Hochbauten Sanierung Bestand Konto Nr. 5041 0 00000 133 000 133 000 Hochbauten Neubau Erfolgsrechnung 34 000 34 000 Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbildung Total 1 243 000 167 000 1 410 000 In den Gesamtkosten von Fr. 1 410 000 sind die mit Verfügung der Bil- dungsdirektion vom 20. November 2018 bewilligten Projektierungskos- ten von Fr. 75 000 enthalten. Die Verfügung ist bezüglich der Ausgabe auf- zuheben. Die Sanierung des Flachdaches ist zur zeitgemässen Ausstattung und Erhaltung der Bausubstanz notwendig. Die Flachdachsanierung darf in Erfüllung des Postulats KR-Nr. 348/2014 nicht ohne die Installation einer PV-Anlage vorgenommen werden. Die Kosten von Fr. 1 243 000 sind da- her gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rech-

nungslegung (CRG, LS 611) als gebundene Ausgabe zulasten der Leis- tungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, durch den Regierungsrat zu bewilligen. Für die Installation der PV-Anlage ist eine neue Ausgabe gemäss § 37 Abs. 1 CRG von Fr. 133 000 zulasten der Leis- tungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, sowie für das Mobiliar eine neue Ausgabe von Fr. 34 000 zulasten der Leistungs- gruppe Nr. 7306, Berufsbildung, zu bewilligen. Diese Ausgabe könnte gestützt auf § 30 Abs. 2 und 3 und § 39 lit. a der Finanzcontrollingverordnung (LS 611.2) durch die jeweilige Direktion bewilligt werden. Da sich die hier zu bewilligenden Ausgabenbestandteile gegenseitig bedingen, ist es zweckmässig, wenn der Regierungsrat so- gleich über die Ausgaben in der Kompetenz der Direktion beschliesst. Die gesamte zur Verfügung stehende Summe beträgt somit Fr. 1 410 000. Die Kapitalfolgekosten betragen jährlich Fr. 52 232. Es sind keine personellen und betrieblichen Folgekosten zu erwarten. Tabelle 3: Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Kostenanteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten/Jahr (in Franken) (Bauteilgruppe) in Franken in % Jahre Abschreibung kalk. Zinsen Total Hochbauten Rohbau 1 80 033 5,68 80 1 000 600 1 600 Hochbauten Rohbau 2 707 592 50,18 40 17 690 5 307 22 997 Hochbauten Ausbau 414 993 29,43 30 13 833 3 112 16 945 Hochbauten Installationen 174 040 12,34 30 5 801 1 305 7 106 Hochbauten Ausstattung 33 343 2,36 10 3 334 250 3 584 Total 1 410 000 100 41 658 10 574 52 232 Für das Bauprojekt sind in der Investitionsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, im Budget 2020 Fr. 1 250 000 eingestellt. Der Restbetrag wird innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegen- schaften Verwaltungsvermögen, kompensiert.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion und der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Flachdachsanierung der Berufsbildungsschule Winterthur werden eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 243 000 und eine neue Ausgabe von Fr. 167 000, insgesamt Fr. 1 410 000, bewilligt. Davon gehen Fr. 1 376 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegen- schaften Verwaltungsvermögen, und Fr. 34 000 zulasten der Erfolgsrech- nung der Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbildung.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Indexes der Wohn- baupreise gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2019)

III. Der mit Verfügung der Bildungsdirektion bewilligte Projektie- rungskredit von Fr. 75 000 wird aufgehoben.

IV. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Bildungsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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