Strassen, Dietikon, 618 Mutschellenstrasse, SBB Überführung, Sanierung und Neukonzeptionierung BSA-Anlagen, gebundene Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 22. April 2020
398. Dietikon, 618 Mutschellenstrasse, SBB-Überführung, Sanierung und Neukonzeptionierung Betriebs- und Sicherheits- anlagen (Ausgabenbewilligung)
Erwägungen
A. Ausgangslage und Projekt Die Mutschellenstrasse liegt direkt an der Kantonsgrenze zwischen Zürich und Aargau. Die Hauptverkehrsstrasse Nr. 618, die zum Strassen- netz des Kantons Zürich gehört, liegt in der Stadt Dietikon. Die SBB- Überführung wurde 1971 gebaut und unterquert die SBB-Gleise bzw. den Rangierbahnhof Limmattal. Während der bisherigen Betriebszeit wurden mit Ausnahme der Beleuchtung, der Tunnelverkehrsregelungs- anlage und des Einbaus einer dynamischen Stauwarnanlage keine grösse- ren Instandhaltungsarbeiten an der SBB-Überführung vorgenommen. Die restlichen Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen (BSA) sind am Ende ihrer Lebensdauer angelangt und dringend sanierungsbedürftig. Eben- falls ist das Bauwerk wasserdurchlässig und muss abgedichtet werden. Das Tiefbauamt hat deshalb 2015 eine umfangreiche Zustandserfassung (Be- lag, Entwässerungssystem, BSA) der SBB-Überführung durchgeführt. Gestützt auf diese Grundlagen wurde das Bauprojekt für die Instand- setzung der SBB-Überführung Mutschellenstrasse ausgearbeitet.
B. Finanzierung und Ausgabenbewilligung Die Gesamtkosten sind gemäss Kostenvoranschlag vom 20. März 2020 wie folgt veranschlagt: in Franken Bauarbeiten 9 548 000 Nebenarbeiten 216 000 Technische Arbeiten 1 898 000 Total 11 662 000 Für die Sanierung der SBB-Überführung ist eine Ausgabe von Fr. 11 662 000 zulasten der Erfolgs- und der Investitionsrechnung, Leis- tungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, zu bewilligen. Es handelt sich um eine gebundene Ausgabe im Sinne von § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611).
In der Staatsbuchhaltung ist der Gesamtbetrag von Fr. 11 662 000 auf die einzelnen Projektbestandteile mit folgendem Kostenteiler zu ver- buchen: Budgetierung Gebundene Ausgaben Neue Ausgaben Total in Franken in Franken in Franken Erfolgsrechnung Konto 8400.31410 80050 42,2% 4 923 000 4 923 000 Staatsstrassen Baulicher Unterhalt Investitionsrechnung Konto 8400.50120 00000 57,8% 6 739 000 6 739 000 Verkehrseinrichtungen (federführend) Total 100% 11 662 000 11 662 000 Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt Nr. 84E-50061, Dieti- kon, Mutschellenstrasse, SBB-Überführung Mutschellenstrasse, aufzu- nehmen. Der Betrag ist im Budget 2020 enthalten sowie im Konsolidier- ten Entwicklungs- und Finanzplan 2020–2023 eingestellt. In der vorliegenden Ausgabenbewilligung sind die mit Verfügungen des Tiefbauamts Nrn. 1433/2017 und 2429/2018 bewilligten Ausgaben von insgesamt Fr. 500 000 enthalten. Diese Verfügungen sind bezüglich der Ausgaben aufzuheben. Das Vorhaben verursacht jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 387 500. Diese berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Baukosten Zinsen (1,5%) Abschreibungssatz Betrag Fr. Fr. Fr. Verkehrseinrichtungen 6 739 000 50 500 5,0% 337 000 Zwischentotal 50 500 337 000 Total 6 739 000 387 500
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für das Projekt an der Mutschellenstrasse, SBB-Überführung Mut- schellenstrasse, Sanierung und Neukonzeptionierung der Betriebs- und Sicherheitsanlagen, Projekt Nr. 84E-50064, Dietikon, wird eine gebun- dene Ausgabe von Fr. 11 662 000 zulasten der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt. Davon gehen Fr. 6 739 000 zulasten der Investi- tionsrechnung und Fr. 4 923 000 zulasten der Erfolgsrechnung.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreis- indexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand Oktober 2019)
III. Die Verfügungen des Tiefbauamts Nrn. 1433/2017 und 2429/2018 werden aufgehoben.
IV. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli