Deaktivierung der SwissCovid-App, Verordnung für eine Aufhebung der VPS, VBV und weiterer Bestimmungen, Schreiben an das EDI
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 11. März 2022
403. Deaktivierung der SwissCovid-App, Verordnung über eine
Erwägungen
Suspendierung des Proximity-Tracing-Systems für das Coronavirus Sars-CoV-2 (Konsultation) Mit Mitteilung vom 7. März 2022 wurden die Kantone vom Eidgenössi- schen Departement des Innern zu einer Konsultation zur Verordnung über eine Suspendierung des Proximity-Tracing-Systems für das Corona- virus Sars-CoV-2 und des Systems zur Benachrichtigung über eine mög- liche Ansteckung mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 an Veranstaltungen eingeladen. Mit der vom Bundesrat am 16. Februar 2022 beschlossenen Aufhebung der Isolationspflicht per 31. März 2022 sind die Voraussetzungen für eine wirksame Weiterführung der SwissCovid-App nicht mehr gegeben, da gleichzeitig mit der Aufhebung der Isolationspflicht das Contact Tracing reduziert wird. Die SwissCovid-App soll deshalb vorübergehend deak- tiviert werden. Die Deaktivierung der SwissCovid-App soll mit einem Aufhebungs- erlass erfolgen. Der Aufhebungserlass umfasst unter anderem die Auf- hebung der einschlägigen Verordnungen, die Deaktivierung der vom Bund betriebenen Systeme und die Aufforderung an die Nutzerinnen und Nut- zer der SwissCovid-App, sie zu löschen, sowie die vollständige Vernich- tung der auf den Systemen des Bundes befindlichen Benutzerdaten. Voll- ständig anonymisierte Daten können aber weiterhin zu Statistikzwecken verwendet werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an das Eidgenössische Departement des Innern, 3003 Bern (auch via Umfragetool): Mit Schreiben vom 7. März 2022 haben Sie uns zur Konsultation zur Verordnung über eine Suspendierung des Proximity-Tracing-Systems für das Coronavirus Sars-CoV-2 und des Systems zur Benachrichtigung über eine mögliche Ansteckung mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 an Veranstaltungen eingeladen. Wir beantworten Ihre Frage gerne wie folgt: Befürwortet der Kanton eine Deaktivierung der SwissCovid-App per 1. April 2022? Ja.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates, die Gesundheits- direktorenkonferenz (office@gdk-cds.ch) sowie an die Gesundheitsdirek- tion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli