Gemeindewesen, Zweckverband Abwasserreinigungsanlage Gossau/Grüningen, neue Statuten, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 16. Mai 2018
405. Gemeindewesen (Zweckverband Abwasserreinigungsanlage Gossau/Grüningen)
Erwägungen
1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV) und § 73 Abs. 1 des Ge- meindegesetzes vom 20. April 2015 (GG) können sich Gemeinden zur gemeinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckver- bänden zusammenschliessen. Die Statuten bedürfen der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 92 Abs. 4 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkraft- treten der Statuten setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 80 Abs. 2 GG). Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.
2. Die Politischen Gemeinden Gossau und Grüningen bilden seit 1972 einen Zweckverband für den Bau und Betrieb einer gemeinsamen Abwas- serreinigungsanlage (RRB Nr. 1242/1972). Die Verbandsgemeinden be- schlossen, die Verbandsstatuten einer Totalrevision zu unterziehen. Die Gemeindeversammlungen der Verbandsgemeinden stimmten den total- revidierten Statuten am 20. November bzw. 1. Dezember 2017 zu. Der Be- zirksrat Hinwil hat bestätigt, dass gegen die Gemeindebeschlüsse keine Rechtsmittel eingelegt wurden. Die neuen Statuten des Zweckverbands Abwasserreinigungsanlage Gossau/Grüningen enthalten Anpassungen an das Gemeindegesetz vom 20. April 2015, insbesondere die Einführung eines eigenen Haushalts. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens ersetzen sie die bis dahin geltenden Statuten vom 30. November 2009 / 4. Dezember 2009. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Baudirektion
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Statuten des Zweckverbands Abwasserreinigungsanlage Gossau/ Grüningen werden genehmigt.
II. Mitteilung an – den Verbandsvorstand Zweckverband Abwasserreinigungsanlage Gossau/Grüningen, Gemeindeverwaltung Gossau, Berghofstrasse 4, 8625 Gossau ZH, – die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden – Gossau, Gemeindeverwaltung, Berghofstrasse 4, 8625 Gossau ZH, – Grüningen, Gemeindeverwaltung, Stedtligass 12, 8627 Grüningen, – den Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, – die Baudirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli