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Ökologische Aufwertung Gebiet "Boden" in Winkel, Ausgabe, Vergabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. April 2023

414. Ökologische Aufwertung Gebiet «Boden» in Winkel (Ausgabe und Vergabe)

Erwägungen

A. Ausgangslage Das im Ortsteil Niederrüti in Winkel gelegene Projektgebiet «Boden» mit der Parzelle Kat.-Nr. 2792 ist im Eigentum des Kantons Zürich. Die Parzelle befindet sich über einer ehemaligen Deponie und besteht zu einem Grossteil aus Wiesland, das ein grosses Potenzial zur Wiederher- stellung einer hochwertigen Magerwiese hat. Das Projektgebiet liegt nahe den trockenen bis feuchten Magerwiesen in der Winkler Allmend (Waf- fenplatz und Flughafen, Objekt Nr. 846 im Inventar der Flachmoore von nationaler Bedeutung; Bachenbülacher Allmend/Waffenplatz, Objekt Nr. ZH47 im Inventar der Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeu- tung), dem Trockenstandort am Rundhöcker Brueder bei Bachenbülach (Objekt Nr. 3878 im Inventar der Trockenwiesen und -weiden von natio- naler Bedeutung) sowie einer 2020 fertiggestellten Regenerationsfläche für Magerwiesen in Winkel, Seehalden (Kat.-Nrn. 2865, 1335, 1336, 3014, 946, 3018, 3019, 1060 und 451). Als hochwertiger Magerstandort leistet die Fläche somit als Trittstein einen wertvollen Beitrag zur ökologischen Infrastruktur für spezialisierte Magerwiesenarten.

B. Massnahmen Gemäss Art. 18 des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimat- schutz (NHG, SR 451) ist dem Aussterben einheimischer Tier- und Pflanzenarten durch die Erhaltung genügend grosser Lebensräume (Biotope) und andere geeignete Massnahmen entgegenzuwirken. Nach Art. 18b Abs. 2 NHG sorgen die Kantone in intensiv genutzten Gebieten inner- und ausserhalb von Siedlungen für den ökologischen Ausgleich. Dieser bezweckt gemäss Art. 15 Abs. 1 der Natur- und Heimatschutz- verordnung (SR 451.1) insbesondere, isolierte Biotope miteinander zu verbinden, nötigenfalls auch durch die Neuschaffung von Biotopen, die Artenvielfalt zu fördern, eine möglichst naturnahe und schonende Bo- dennutzung zu erreichen, Natur in den Siedlungsraum einzubinden und das Landschaftsbild zu beleben. Der ökologische Ausgleich ist auch eine Funktion der Landwirtschaftszone (Art. 16 Abs. 1 Raumplanungsgesetz [SR 700]). In Anlehnung an diese Bestimmung hält das kantonale Recht gestützt auf § 203 Abs. 1 lit. g des Planungs- und Baugesetzes (PBG,

LS 700.1) in Verbindung mit § 13 Abs. 2 der Kantonalen Natur- und Heimatschutzverordnung (LS 702.11) in entsprechender Weise fest, dass Flächen als Naturschutzobjekte bezeichnet werden können, die dem ökologischen Ausgleich durch Vernetzung oder Wiederherstellung von Biotopen und Landschaften dienen sollen. Magerwiesen sind besonders artenreiche Lebensräume und beherber- gen eine grosse Anzahl seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten. In der Vergangenheit haben sie in der hiesigen Landschaft sehr stark ab- genommen. Die Wiederherstellung und Neuschaffung von trockenen Ma- gerwiesen und -weiden ist deshalb ein Schwerpunkt in dem vom Regie- rungsrat festgesetzten Naturschutz-Gesamtkonzept des Kantons Zürich (RRB Nr. 3801/1995). Dabei gilt es insbesondere, qualitativ hochwertige Magerwiesen zu fördern, d. h. besonders artenreiche Wiesenbestände auf nährstoffarmen Standorten. Aufgrund der früheren Nutzung ist das Auf- wertungsziel auf der anthropogen veränderten Fläche mit extensiver Bewirtschaftung und Pflegeoptimierung in absehbarer Zeit nicht erreich- bar. Um die Etablierung einer hochwertigen, artenreichen Magerwiese zu ermöglichen, soll auf einer Fläche von rund 1,5 ha der nährstoffreiche Oberboden abgetragen werden. Beim Abtrag von Ober- und Unterboden kann im Teilgebiet «Boden» (und allenfalls am unteren Rand der «Büel- halde») stellenweise verschmutztes Untergrundmaterial der Deponie (Fremdstoffe sichtbar) zum Vorschein kommen. An solchen Stellen ist eine Überdeckung mit unverschmutztem, nährstoffarmem Aushub vor- gesehen. Die Begrünung der Flächen soll durch Schnittgut aus arten- reichen Magerwiesen der näheren Umgebung erfolgen. Das Projekt ist gemäss dem «Naturschutz-Gesamtkonzept: Bilanz 2015 und weitere Umsetzung» (vgl. RRB Nr. 240/2017) Teil des Schwerpunktes B, Trockene Magerwiesen und -weiden wiederherstellen und neu schaf- fen. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der NFA-Programmvereinba- rung betreffend Natur und Landschaft 2020–2024 zwischen dem Bundes- amt für Umwelt und dem Kanton Zürich und wird vom Bund im Rahmen der Globalsubventionen mit einem Beitrag von 40% unterstützt.

C. Kosten Die ökologische Aufwertung «Boden» in Winkel kann gestützt auf § 204 PGB in Verbindung mit § 2 lit. c des Natur- und Heimatschutz- fondsgesetzes (NHFG, LS 702.21) mit Mitteln des Natur- und Heimat- schutzfonds finanziert werden. Andere Finanzierungsquellen stehen für das Vorhaben nicht zur Verfügung. Gestützt auf § 37 Abs. 1 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) ist dafür eine Ausgabe von 1,94 Mio. Franken zu bewilligen. Dies erfolgt unter Aufhebung der Aus- gabenbewilligung Nr. 89A-0233-01 vom 19. Juli 2021 sowie von deren Er-

höhungen vom 7. September 2021 und 4. Mai 2022 des Amtes für Land- schaft und Natur betreffend die Vorleistungen der Projektierung. Ge- mäss § 4 NHFG liegt die Zuständigkeit für die Beschlussfassung über die Verwendung der Fondsmittel beim Regierungsrat. Die Zusammen- setzung der Kosten ergibt sich aus der nachstehenden Tabelle. Mit der Ausgabenbewilligung Nr. 89A-0233-01 vom 19. Juli 2021 sowie deren Erhöhungen vom 7. September 2021 und 4. Mai 2022 wurden für die Ausarbeitung des Bauprojekts gesamthaft Fr. 70 000 verfügt. Davon wurden bis Ende 2022 bereits Fr. 60 000 in Rechnung gestellt. Die Re- serve ist mit 18% der Gesamtkosten erhöht angesetzt, weil ein Risiko für Zusatzkosten besteht, da sich die Parzelle über einer Erddeponie befindet. Arbeiten Kosten in Mio. Franken Ausarbeitung Bauprojekt 0,07 Bauarbeiten (einschliesslich Nebenkosten) 0,74 Kompensation Fruchtfolgeflächen (11 000 m2) 0,65 Bauleitung, Baubegleitung 0,08 Begrünung, Entwicklungspflege, Neophytenbekämpfung 0,09 Verschiedene Kleinaufträge 0,01 Reserve (18%) 0,30 Gesamtkosten 1,94

D. Budgetdeckung Der bereits verrechnete Ausgabenbetrag von Fr. 60 000 war im Bud- get 2021 und 2022 in der Leistungsgruppe Nr. 8910, Natur- und Heimat- schutzfonds, eingestellt. Von den übrigen 1,88 Mio. Franken sind 1,87 Mio. Franken in der Leis- tungsgruppe Nr. 8910, Natur- und Heimatschutzfonds, eingestellt, davon 1,03 Mio. Franken im Budget 2023, Fr. 740 000 im Planjahr 2024 sowie Fr. 80 000 im Planjahr 2025 und Fr. 20 000 im Planjahr 2026 des Konsoli- dierten Entwicklungs- und Finanzplans (KEF) 2023–2026. Die restlichen Fr. 10 000 sind in der Leistungsgruppe Nr. 8910, Natur- und Heimat- schutzfonds, im Planjahr 2027 des KEF 2024–2027 einzustellen. Es resultieren jährliche Folgekosten von rund Fr. 4000 für die Betreu- ung der Fläche durch Naturschutzbeauftragte sowie von rund Fr. 300 als Naturschutzbeitrag für die Pflege der Fläche gemäss Beitragsreglement der Fachstelle Naturschutz bzw. der Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft (SR 910.13). Die weiteren jährlichen Kosten für die Pflege (Beiträge Qualitätsstufe I und II und Vernetzungsbeitrag) werden über Direktzahlungen vom Bund finanziert.

E. Submission Für die Ausführung der Tiefbauarbeiten wurde ein offenes Vergabe- verfahren im Staatsvertragsbereich durchgeführt. Es gingen drei Ange- bote von 0,74 Mio. Franken bis 0,78 Mio. Franken ein. Aufgrund der Prü- fung der Eignungs- und Zuschlagskriterien sind die Leistungen gemäss Angebot vom 6. Oktober 2022 an die Gadola Bau AG, Nänikon, zu ver- geben. Die Offertsumme von Fr. 739 867 kann sich für Regiearbeiten und Unvorhergesehenes um Fr. 300 000 auf Fr. 1 039 867 erhöhen.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die ökologische Aufwertung «Boden» in Winkel wird eine Aus- gabe von Fr. 1 940 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8910, Natur- und Heimatschutzfonds, bewilligt.

II. Die Tiefbauarbeiten im Rahmen des Aufwertungsprojekts werden gemäss Angebot vom 6. Oktober 2022 zu Fr. 739 867 an die Gadola Bau AG, Nänikon, vergeben. Die Vergabesumme kann sich für Regiearbeiten und Unvorhergesehenes auf Fr. 1 039 867 erhöhen.

III. Die Verfügung Nr. 89A-0233-01 vom 19. Juli 2021 sowie deren Aus- gabenerhöhungen vom 7. September 2021 und 4. Mai 2022 des Amtes für Landschaft und Natur werden bezüglich der Ausgabenbewilligung für die Vorleistungen der Projektierung aufgehoben.

IV. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung des Zuschlags auf simap.ch nicht öffentlich.

V. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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