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Gesetz über die politischen Rechte, Änderung vom 30. November 2020, Quorum für Sitzverteilung, Inkraftsetzung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 21. April 2021

416. Gesetz über die politischen Rechte (Änderung vom 30. November

Erwägungen

2020; Quorum für Sitzverteilung), Inkraftsetzung Der Kantonsrat beschloss am 30. November 2020 eine Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte vom 1. September 2003 (LS 161, ABl 2020-12-04). Mit Verfügung vom 9. Februar 2021 stellte die Direktion der Justiz und des Innern fest, dass gegen diesen Beschluss kein Referen- dum ergriffen wurde (ABl 2021-02-12). Diese Verfügung ist rechtskräftig. Die Umsetzung des mit der Gesetzesänderung beschlossenen neuen Quorums für die Sitzverteilung erfordert eine technische Anpassung der kantonalen Wahl- und Abstimmungssoftware WABSTI. Um sicherzu- stellen, dass diese Anpassung rechtzeitig für die kommunalen Erneue- rungswahlen der Amtsdauer 2022–2026 vollzogen werden kann, ist die Gesetzesänderung auf den 1. Juli 2021 in Kraft zu setzen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Änderung vom 30. November 2020 des Gesetzes über die politi- schen Rechte (Quorum für Sitzverteilung) wird auf den 1. Juli 2021 in Kraft gesetzt. Wird ein Rechtsmittel ergriffen, wird über die Inkraftsetzung erneut entschieden.

II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentli- chung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Be- schwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

III. Veröffentlichung dieses Beschlusses und der Begründung im Amts- blatt sowie von Dispositiv I Satz 1 in der Gesetzessammlung.

IV. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die obersten kantonalen Gerichte sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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