Strassen, Zürich, Hammer-, Neumünster-, Zollikerstrasse, Höschgasse, Projektgenehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 16. April 2025
421. Strassen (Zürich, Hammer-, Neumünster- und Zollikerstrasse,
Erwägungen
Höschgasse, Projektgenehmigung) Das Tiefbauamt der Stadt Zürich reichte mit Schreiben vom 17. Dezem- ber 2024 das Projekt an der Hammer-, Neumünster- und Zolliker- strasse sowie der Höschgasse (Bau Nr. 07 055) zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) ein. Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anre- chenbarkeit an die Baupauschale. Die Höschgasse (RVS 30057) sowie die Hammer- (RVS 30057) und die Neumünsterstrasse (RVS 30057.1) sind als regionale Verbindungs- strassen klassiert. Die Zollikerstrasse ist zwischen der Höschgasse und Neumünsterstrasse ebenfalls regional (RVS 30057.1), ansonsten jedoch kommunal klassiert. Entlang der Höschgasse verläuft eine regional klas- sierte Veloroute. Der Burgweg, der die Zollikerstrasse quert und an die Höschgasse anschliesst, ist als regionaler Fuss- und Wanderweg klassiert. Diese Verbindungen gelten als überkommunal im Sinne von § 43 StrG, weshalb das Projekt der Genehmigung durch den Regierungsrat unter- liegt (§ 45 Abs. 3 StrG). Der Knoten Zollikerstrasse/Höschgasse wird heute durch eine Licht- signalanlage gesteuert. Mit dem Projekt wird der Knoten zu einem Krei- sel umgebaut. Die drei Haltekanten der Bushaltestelle «Botanischer Garten» werden als nicht überholbare Fahrbahnhaltestellen und hin- dernisfrei ausgebaut. Auf der Höschgasse und der Zollikerstrasse wer- den auf kurzen Abschnitten Velostreifen ergänzt. Das Amt für Mobilität hat zum vorliegenden Projekt im Rahmen der Begehrensäusserung vom 4. Februar 2019 Stellung genommen. Das for- mulierte Begehren konnte im Projektverlauf bereinigt werden. Das Pro- jekt führt nicht zu einer Verminderung der Leistungsfähigkeit der über- kommunalen Verbindungen. Insofern ist das Vorhaben mit Art. 104 Abs. 2bis der Kantonsverfassung (LS 101) vereinbar. Die Mitwirkungs- und Auflageverfahren gemäss §§ 13 und 16 StrG wurden durchgeführt. Das Projekt wurde vom 29. April bis zum 30. Mai 2022 öffentlich aufgelegt, gleichzeitig wurden die neuen Verkehrsvor- schriften ausgeschrieben. Gegen das Projekt ist eine Einsprache einge- gangen. Der Stadtrat von Zürich hat mit Beschluss Nr. 458 vom 1. März 2023 über die Einsprache entschieden und das Projekt festgesetzt. Da-
gegen erhob die Einsprecherin einen Rekurs. Im Zuge von ausserge- richtlichen Vergleichsgesprächen wurde das Projekt angepasst und mit Stadtratsbeschluss Nr. 1110 vom 10. April 2024 festgesetzt. Der Beschluss ist rechtskräftig. Einer Genehmigung steht nichts entgegen. Die Gesamtkosten für das Projekt betragen voraussichtlich rund Fr. 13 230 000. Der entsprechende Kredit wurde mit Beschluss Nr. 3406 am 6. November 2024 vom Stadtrat von Zürich bewilligt. Der kanto- nale Kostenanteil richtet sich nach dem Anteil der überkommunal klas- sierten Verbindungen. Demnach belaufen sich die Kosten zulasten der Baupauschale auf voraussichtlich rund Fr. 3 140 000. Nach Vorlage der definitiven Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Verbindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) denjenigen Betrag festsetzen, den die Stadt Zürich der Abrechnung über die Baupauschale gemäss § 46 StrG belas- ten kann.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt an der Hammer-, Neumünster- und Zollikerstrasse sowie der Höschgasse in der Stadt Zürich wird im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes genehmigt.
II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Tiefbauamt, Postfach, 8021 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli