Mittelschul- und Berufsbildungsamt, Grundkompetenzen für Erwachsene, Programm 2025 - 2028, Rahmenkredit, gebundene Ausgabe, Stellenplan
Auszug aus dem Protokoll § des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 17. April 2024
425. Grundkompetenzen Erwachsener, Programm 2025–2028 (Rahmenkredit, gebundene Ausgabe, Stellenplan)
Erwägungen
1. Ausgangslage Gemäss Art. 15 des Bundesgesetzes vom 20. Juni 2014 über die Weiter- bildung (WeBiG, SR 419.1) fördern Bund und Kantone den Erwerb und den Erhalt von Grundkompetenzen Erwachsener im Rahmen ihrer Zu- ständigkeiten. Die Grundkompetenzen Erwachsener umfassen grund- legende Kenntnisse und Fähigkeiten in den Bereichen Lesen, Schreiben und mündliche Ausdrucksfähigkeit in einer Landessprache, Grund- kenntnisse in Mathematik sowie die Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien. Ziel der Förderung der Grundkompe- tenzen ist es, bildungsbenachteiligten Erwachsenen den Einstieg bzw. den Wiedereinstieg in die Weiterbildung zu ermöglichen und ihre Kennt- nisse und Fähigkeiten zur Bewältigung der Anforderungen in Beruf und Alltag zu verbessern. Wie im Bericht zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundes- gesetz über die Berufsbildung vom 14. Januar 2008 (EG BBG, LS 413.31) betreffend Grundkompetenzen Erwachsener ausgeführt wurde (Antrag des Regierungsrates vom 2. März 2022, Vorlage 5804), bekunden in der Schweiz über 800 000 Erwachsene Mühe mit Lesen und Schreiben. Mehr als 400 000 Erwachsene haben Schwierigkeiten mit einfacher Mathema- tik im Alltag. Zudem ist davon auszugehen, dass rund ein Viertel der Er- wachsenen über keine oder nur geringe digitale Kenntnisse verfügt. Ge- stützt auf diese Angaben ist im Kanton Zürich damit zu rechnen, dass rund 140 000 Erwachsene einen Nachholbedarf in der Grundbildung haben. Dies führt zu sozialen und wirtschaftlichen Nachteilen mit er- heblichen Kostenfolgen in der Sozialhilfe und der Arbeitslosenversiche- rung. Gemäss der Studie «Volkswirtschaftliche Kosten der Leseschwäche in der Schweiz» des Büro BASS belaufen sich allein die sozialen Folge- kosten für die Leseschwäche im Kanton Zürich jährlich auf rund 224 Mio. Franken. Eine besondere Schwierigkeit besteht darin, die gennannte Zielgruppe zu erreichen. Gemäss Angaben des Bundes liegt der Fördererfolg bil- dungsbenachteiligter Erwachsener mit mangelnden Grundkompetenzen – ohne besondere programmatische Unterstützung – bei unter 0,5%.
2. Programm Grundkompetenzen Erwachsener 2021–2024
2.1 Finanzierung Wegen fehlender gesetzlicher Grundlage im kantonalen Recht erfolgte die Finanzierung des Programms Grundkompetenzen Erwachsener 2021– 2024 mittels eines dem Referendum unterstehenden Kantonsratsbeschlus- ses. Mit Beschluss vom 8. März 2021 bewilligte der Kantonsrat einstim- mig einen Rahmenkredit von 14,8 Mio. Franken für das Programm Grund- kompetenzen Erwachsener in den Jahren 2021–2024 (Vorlage 5655). Gemäss Art. 16 WeBiG kann der Bund Finanzhilfen an die Kantone für die Förderung und den Erhalt von Grundkompetenzen Erwachsener ausrichten. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des Zahlungsrahmens der vierjährigen Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI-Botschaft, vgl. Art. 17 WeBiG). Die Finanzhilfen wer- den auf der Grundlage einer Leistungsvereinbarung ausgerichtet (Art. 5 Verordnung über die Weiterbildung vom 24. Februar 2016 [WeBiV, SR 419.11]). Die Höhe der Finanzhilfen des Bundes entspricht höchstens den Aufwendungen des Kantons (Art. 13 WeBiV). Die Umsetzung der nationalen Ziele im Bereich der Grundkompetenzen Erwachsener erfolgt gemäss Art. 9 WeBiV im Rahmen kantonaler Programme. In der Programmphase 2021–2024 wurden durch den Kanton durch- schnittlich jährlich rund 1,8 Mio. Franken für das Programm Grundkom- petenzen Erwachsener ausgerichtet. In diesem Umfang beteiligte sich auch der Bund an den Kosten.
2.2 Massnahmen Das Programm Grundkompetenzen Erwachsener 2021–2024 umfasst Massnahmen in sechs Handlungsfeldern und zusätzlich im Bereich Pro- jektförderung. Die Handlungsfelder betreffen die Alltagsbewältigung, die Berufsbefähigung, digitalen Kompetenzen, Öffentlichkeitsarbeit/Sen- sibilisierung, Professionalisierung/Wissenstransfer sowie Koordination/ Zusammenarbeit. – Alltagsbewältigung: Die Lernstuben bilden das wichtigste Element zur Förderung der Grundkompetenzen. 2023 waren sechs Lernstuben in Zürich Oerlikon, Zürich Altstetten, Dübendorf, Kloten, Wetzikon und Winterthur in Betrieb. Dort werden verschiedene individualisierte, niederschwellige Förderangebote bereitgestellt und kostenlos ange- boten. – Berufsbefähigung: Neben den Angeboten in den Lernstuben zur Be- rufsbefähigung werden auch Kurse in diesem Bereich von der EB Zü- rich durchgeführt. Zudem werden Unternehmen, Arbeitgebende und Verbände im Hinblick auf die vom Bund unterstützten Kurse für Unter- nehmen über das Förderprogramm des Bundes «Einfach besser! … am Arbeitsplatz» informiert.
– Digitale Kompetenzen: Für Kursleitende und Lernende wurde die digitale Lernplattform eLounge entwickelt, um die digitalen Kompe- tenzen der Lernenden zu fördern und die Kursleitenden bei ihrer Arbeit zu unterstützen. – Öffentlichkeitsarbeit/Sensibilisierung: Mit der Information der Öffent- lichkeit über das Programm Grundkompetenzen soll die Zielgruppe erreicht und das Thema enttabuisiert werden. Die Informationen er- folgen insbesondere über die Webseite des Programms, die Newslet- ter und im Austausch mit Fach- und Verwaltungsstellen (z. B. Regio- nale Arbeitsvermittlungszentren [RAV] und Berufs- und Informations- zentren) sowie über Social Media, mit Werbung im öffentlichen Ver- kehr und Werbeaktionen in den Lernstuben. – Professionalisierung/Wissenstransfer: Um die Qualität des Angebots in den Lernstuben sicherzustellen, wird für alle in den Lernstuben tätigen Personen jedes Jahr ein Weiterbildungsangebot zur Verfügung gestellt. Zudem fallen alle Qualitätssicherungsmassnahmen zu den Angeboten in dieses Handlungsfeld. – Koordination/Zusammenarbeit: Im Rahmen dieses Handlungsfeldes wird eine breite Vernetzung auf kantonaler und interkantonaler Ebene mit den beteiligten Stellen gepflegt. Dazu gehören insbesondere die Zusammenarbeit mit dem Amt für Arbeit (AFA), der Fachstelle In- tegration (FI), dem Kantonalen Sozialamt (KSA), der Interinstitutio- nellen Zusammenarbeit (IIZ), dem Volksschulamt und dem Amt für Jugend und Berufsberatung. – Projektförderung: Neben den Handlungsfeldern werden innovative Weiterbildungsprojekte im Bereich der Grundkompetenzen Erwach- sener finanziell unterstützt. In diesem Rahmen wurden insbesonde- re die Grundlagen für die Massnahmen und Angebote des Programms Grundkompetenzen Erwachsener 2025–2028 erarbeitet.
3. Evaluation Programm Grundkompetenzen Erwachsener 2021–2024 2022 wurde das Departement Soziale Arbeit der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften mit der Durchführung einer ersten Eva- luation (Mid-Term Evaluation, MTE) beauftragt. Grundsätzlich ergab die Evaluation, dass das Programm dazu beiträgt, die Ziele gemäss WeBiG zu erreichen, und dass mit den Lernstuben die Priorität richtig gesetzt wurde. Desgleichen wurden die festgelegten sechs Handlungsfelder als kohärent und logisch beurteilt. Im Bereich der digitalen Kompetenzen wurde die digitale Lernplattform eLounge zwar als wichtiges Instrument beurteilt, doch es wurde als noch wenig ergiebig und als ausbaufähig be- wertet.
Als Empfehlungen wurde festgehalten, dass das Lernstubennetz ins- besondere in den ländlichen Regionen auszubauen ist. Daneben sollten auch andere Formen von niederschwelligen Strukturen geprüft werden. Beim Instrument eLounge sind zusätzliche Lernmaterialien notwendig. Der Austausch mit den Sozialberatungsstellen und den RAV ist weiter- zuführen, und die Arbeitgebenden sollten stärker eingebunden werden. Zudem wurde empfohlen, breitenwirksamere Werbung zu machen, so- bald in der nächsten Programmphase flächendeckende Angebote vor- handen sind. Neben der MTE wurden für die Weiterentwicklung des Programms Grundkompetenzen Erwachsener 2025–2028 weitere Analysen und Ab- klärungen vorgenommen. Dazu gehörten z. B. eine externe Netzwerk- analyse für die bessere Zielgruppenerreichung und eine gezielte Öffent- lichkeitsarbeit, eine Analyse der Schreibdienste sowie eine Abklärung mit der Fachstelle Integration über die verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der Alphabetisierungskurse.
4. Gesetzliche Grundlagen Die Umsetzung der im WeBiG festgelegten Grundsätze im Bereich der Grundkompetenzen Erwachsener erfordert eine Anpassung der kanto- nalen Gesetzgebung. Mit Beschluss vom 2. März 2022 unterbreitete der Regierungsrat dem Kantonsrat einen entsprechenden Antrag zur Ände- rung des EG BBG (Vorlage 5804). Die wesentlichen Änderungen im Be- reich der Grundkompetenzen Erwachsener betreffen folgende Bestim- mungen: – Mit einem neuen § 32a Abs. 1 soll der Kanton Angebote zum Erwerb und Erhalt von Grundkompetenzen Erwachsener führen können. Gemäss Abs. 2 soll er die Angebote auch durch nichtkantonale Trä- gerschaften führen lassen können. Die finanzielle Unterstützung dieser Angebote Dritter soll im Rahmen von Leistungsvereinbarun- gen erfolgen. – Gemäss § 37 Abs. 3 soll der Kanton Subventionen neu bis zu 100% der anrechenbaren Aufwendungen für Angebote zum Erwerb und Erhalt von Grundkompetenzen Erwachsener sowie für Massnahmen Dritter zur Förderung der Inanspruchnahme von solchen Angeboten aus- richten können. Bei diesen Subventionen handelt es sich um Beiträge gemäss § 3 Abs. 2 des Staatsbeitragsgesetzes vom 1. April 1990 (LS 132.2) und somit um gebundene Ausgaben. Der Kantonsrat beschloss die Änderungen des EG BBG zu den Grundkompetenzen Erwachsener am 13. November 2023, wobei er den Anträgen des Regierungsrates vollumfänglich folgte. Der Regierungsrat beschloss am 17. April 2024, die Änderung vom 13. November 2023 des EG BBG auf den 1. August 2024 in Kraft zu set- zen. Zugleich erliess er die entsprechenden Ausführungsbestimmungen (RRB Nr. 424/2024).
5. Programm Grundkompetenzen Erwachsener 2025–2028
5.1 Übersicht und Ziel In den wesentlichen Grundsätzen wird das bisherige Programm wei- tergeführt. Auf zwei Massnahmen wird jedoch verzichtet, auf den Be- reich Projektförderung und das Handlungsfeld Digitalisierung. Die Digitalisierung bleibt zwar ein Fokusthema des Bundes für 2025–2028. Neu wurde in diesem Bereich eine nationale Fachstelle Didaktik und Digitalisierung geschaffen, die u. a. eine nationale Lernplattform aufbaut. Die Fachstelle wird vom Schweizer Dachverband Lesen und Schreiben betrieben und grösstenteils vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) finanziert. Um Doppelspurigkeiten zu vermeiden, wird darum auf ein eigenes kantonales Handlungsfeld Digitalisierung verzichtet. Stattdessen werden digitale Kompetenzen verstärkt direkt in den kantonalen Angeboten berücksichtigt. Neu wird das Handlungs- feld Alphabetisierung geschaffen (vgl. nachfolgend Handlungsfeld 3). Ziel des neuen kantonalen Programms Grundkompetenzen Erwach- sener ist es, bis 2028 die erforderlichen Voraussetzungen und Grundlagen für den Erwerb und Erhalt von Grundkompetenzen aller Erwachsener im Kanton zu schaffen und die Massnahmen und Angebote zu verste- tigen. Das Programm bildet die Grundlage für die mit dem Bund abzu- schliessenden Leistungsvereinbarungen. Das Programm orientiert sich an den Zielen des Bundes und umfasst insgesamt sechs Handlungsfelder. In den Bereich «Angebote» gehören
1. Alltagswelt, 2. Berufswelt und 3. Alphabetisierung; der Bereich «Unter- stützende Massnahmen» umfasst 4. Kommunikation und Öffentlichkeits- arbeit, 5. Grundlagen und Angebotsstrategie sowie 6. Koordination und Zusammenarbeit. Für jedes Handlungsfeld werden Wirkungsziele (Outcomes) und Leis- tungsziele (Outputs) formuliert. Die Handlungsfelder 1–3 werden in drei Förderstufen unterteilt: – Förderstufe 1: Sie umfasst alle niederschwelligen Angebote in den Lern- stuben, d. h. sogenannte Walk-in-Formate ohne Anmeldung. – Förderstufe 2: Sie umfasst Kurse in einer geschlossenen Gruppe mit Anmeldung zur Verbesserung der Sprachkompetenzen sowie der ma- thematischen und digitale Kompetenzen. – Förderstufe 3: Sie umfasst Kursmodule zur Vorbereitung eines Sekun- darabschlusses für Erwachsene oder eines Berufsabschlusses für Er- wachsene sowie andere Unterstützungsmassnahmen zur Nachholbil- dung oder zur Vorbereitung einer formalen Weiterbildung.
5.2 Handlungsfelder Handlungsfeld 1: Alltagswelt Es werden niederschwellige Unterstützungs-, Beratungs- und Lern- angebote in der Förderstufe 1 bereitgestellt. Dazu gehören z. B. Angebote zur Verbesserung der Lese- und Schreibkompetenz, von digitalen Kom- petenzen, Angebote zur Unterstützung von Bewerbungsverfahren und Schreibdienste. Die Angebote finden in der näheren Umgebung der Be- troffenen statt und sollen ihnen helfen, Alltagssituationen besser bewäl- tigen zu können (z. B. Elternbriefe lesen und verstehen, Haushaltbudget erstellen). Ziel ist es, eine zweckmässige Anzahl Lernstuben oder ver- gleichbare niederschwellige Strukturen aufzubauen, die regional verteilt sind. Angestrebt wird eine Mischung von Lernstuben mit unterschied- licher Ausgestaltung. Grosse Lernstuben bieten ein umfassendes Angebot an. Die sogenannten «Lernstuben light» arbeiten beispielsweise mit Bibliotheken, Berufsinformationszentren oder mit Familienzentren zu- sammen und bieten eine Auswahl von Angeboten an, darunter z. B. auch mobile Lernstuben und flexibel buchbare Angebote. Damit kann auch der ländliche Raum effizient und kostengünstig abgedeckt werden. Handlungsfeld 2: Berufswelt Die Angebote im Bereich der Berufswelt gehören zur Förderstufe 2 und 3 und richten sich vor allem an erwerbstätige Personen mit mangeln- den Grundkompetenzen, die im Niedriglohnsegment arbeiten und teil- weise keinen Berufsabschluss aufweisen. Diese Angebote sollen zum Erhalt und zur Weiterentwicklung der Arbeitsmarktfähigkeit beitragen. Mit dem Inkrafttreten der Änderungen des EG BBG können die Ange- bote auch durch private Anbietende zur Verfügung gestellt werden, was ermöglicht, dass diese sowohl in den zentralstädtischen Gebieten als auch regional nahe der Lebenswelt der Betroffenen angeboten werden. Die Massnahmen in diesem Bereich umfassen zusätzlich die wichtigen Kurse zur Verbesserung der Grundkompetenzen am Arbeitsplatz, die vor Ort durchgeführt werden und vom Bund gesondert unterstützt werden. Über diese Kurse werden die Unternehmen und Verbände gezielt informiert und beraten. Handlungsfeld 3: Alphabetisierung Für die Zielgruppe mit geringen oder fehlenden Lese- und Schreib- fähigkeiten aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich werden von der FI im Rahmen der Integrationsagenda Zürich akkreditierte Alphabetisierungs- kurse angeboten, die durch die Integrationspauschale des Bundes bzw. durch die Gemeinden mit einem Kostendach finanziert werden. Für die Zielgruppe aus dem Migrationsbereich stehen Mittel aus dem Integra- tionsförderkredit im Rahmen des Kantonalen Integrationsprogramms
zur Verfügung. Damit werden insbesondere niederschwellige Deutsch- kurse in den Gemeinden finanziell unterstützt, die hälftig von Bund und Gemeinden finanziert werden. Gemäss dem vom Regierungsrat 2023 festgelegten Kantonalen Integrationsprogramm 2024–2027 (KIP 3) soll die seit Längerem bestehende Lücke im Bereich der Alphabetisierungs- kurse für die allgemeine Migrationsbevölkerung (ausserhalb des Asylbe- reichs) ab 2025 geschlossen werden. Um keine zusätzlichen Förderstruk- turen zu schaffen und die Koordination innerhalb des Kantons sicher- zustellen, sollen die durch die FI akkreditierten Alphabetisierungskur- se auch durch Migrantinnen und Migranten im Rahmen des Programms Grundkompetenzen Erwachsener genutzt werden können. Das Ange- botskonzept wurde von der FI und dem Mittelschul- und Berufsbildungs- amt gemeinsam entwickelt. Da im Kanton Zürich im Bereich Alphabe- tisierung keine verlässlichen Daten vorliegen, wurde mit aktuellen Daten zur Alphabetisierung im Kanton Basel-Stadt eine Hochrechnung für den Kanton vorgenommen. Zudem wurden die damit gewonnenen Daten durch Gespräche mit Fachpersonen im Bereich Alphabetisierung in Bezug auf den Bedarf abgeglichen. Daraus ergab sich ein geschätztes Mengengerüst von jährlich rund 200 Teilnehmenden mit Kosten von jähr- lich rund 1,1 Mio. Franken. Handlungsfeld 4: Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit Die Öffentlichkeit, für die Zielgruppen bedeutsame Fachstellen, Ver- mittlungsinstitutionen der Arbeitswelt (z. B. Sozialdienste, RAV) sowie die Zielgruppe selbst sollen über die Grundkompetenzen allgemein und das konkrete Weiterbildungsangebot informiert und sensibilisiert wer- den. Die Massnahmen dieses Handlungsfeldes sind wichtig, da die Ziel- gruppe eine grosse Heterogenität aufweist und nur schwer erreichbar ist. Sie umfassen beispielsweise Informationsmaterialien zu den Themen der Grundkompetenzen, öffentliche Kampagnen und attraktive Lernstuben- Webseiten. Auch die Webseite des Programms Grundkompetenzen Er- wachsener, einschliesslich der internen Lernplattform für das Lernstu- benpersonal, fällt in dieses Handlungsfeld. Handlungsfeld 5: Grundlagen und Angebotsstrategie Im Rahmen des Programms Grundkompetenzen Erwachsener wer- den die Angebote für alle Zielgruppen entwickelt, koordiniert und deren Qualität sichergestellt. Den Anbietenden werden fachliche Unterstüt- zung bei der Umsetzung und Durchführung der Angebote zur Verfü- gung gestellt. Zu den Massnahmen gehören auch Schulungen und Wei- terbildungsanlässe für das Personal der Lernstuben, der Kursleitenden und der Freiwilligen. So wird bis 2028 ein bedarfsgerechtes und hoch- stehendes Bildungsangebot sichergestellt.
Handlungsfeld 6: Koordination und Zusammenarbeit Da der Bildungszugang für die Zielgruppe schwierig zu erreichen und die finanziellen Bedingungen der Betroffenen einschränkend sind, ist eine Zusammenarbeit zahlreicher staatlicher und nichtstaatlicher Be- teiligter notwendig. Diese umfasst insbesondere die Zusammenarbeit mit der FI, dem AFA, gegebenenfalls mit dem Amt für Wirtschaft (AWI), dem KSA, der IIZ und den Sozialen Diensten der Stadt Zürich sowie mit Bundesstellen. Monitoring, Reporting und Evaluation Das Monitoring ist gemäss Art. 19 WeBiG vorgeschrieben. Im Rahmen des Programms Grundkompetenzen Erwachsener 2021–2024 wird ein quantitatives Datenmonitoring durchgeführt. Erfasst werden insbeson- dere die Anzahl der Teilnehmenden der verschiedenen Angebote ein- schliesslich Alter, Geschlecht und Deutschkenntnisse. Im Rahmen des Programms 2025–2028 soll auch ein qualitatives Datenmonitoring auf- gebaut werden. Das Reporting an das SBFI erfolgt mittels eines Jahres- und Finanzberichts. Im Hinblick auf das Programm Grundkompetenzen Erwachsener 2029–2032 ist für die zweite Hälfte des Programms 2025– 2028 die Durchführung einer umfassenden Evaluation geplant. Zudem werden die gesetzlichen Regelungen und die Erfahrungen von anderen Kantonen analysiert.
6. Mittel
6.1 Kosten In der Vorlage 5804 zur Änderung des EG BBG betreffend Grund- kompetenzen Erwachsener wurde im Bericht festgehalten, dass für die Finanzierung des vollständigen Programms Grundkompetenzen Erwach- sener ab Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Bestimmungen jährlich 6,43 Mio. Franken ab dem Planjahr 2025 in den Konsolidierten Ent wicklungs- und Finanzplan (KEF) einzustellen sind. Der Ausbau des Pro- gramms wurde aufgrund der Erkenntnisse der ersten Programmphase reduziert und erfolgt gestaffelt, weshalb für die Zeitdauer des Programms 2025–2028 deutlich weniger als die ursprünglich geschätzten 25,72 Mio. Franken nötig sind. Die Kosten für die Durchführung der Massnahmen des Programms zur Förderung der Grundkompetenzen Erwachsener in den Jahren 2025– 2028 betragen insgesamt 22, 8 Mio. Franken. Der Bund wird dazu voraus- sichtlich einen Betrag von 10 Mio. Franken leisten. Die Programmkosten und die Finanzierung setzen sich wie folgt zusammen (in Franken):
Programmkosten Handlungsfelder 2025 2026 2027 2028 Total Alltagswelt 2 610 000 3 160 000 3 760 000 3 760 000 13 290 000 Berufswelt 450 000 850 000 950 000 950 000 3 200 000 Alphabetisierung 600 000 1 100 000 1 100 000 1 100 000 3 900 000 Kommunikation und 400 000 500 000 430 000 310 000 1 640 000 Öffentlichkeitsarbeit Grundlagen und 50 000 50 000 50 000 50 000 200 000 Angebotsstrategie Koordination und 100 000 120 000 100 000 120 000 440 000 Zusammenarbeit Management: Monitoring, 20 000 20 000 40 000 50 000 130 000 Reporting und Evaluation Total Programmkosten 4 230 000 5 800 000 6 430 000 6 340 000 22 800 000
Finanzierung Finanzierung Kanton 1 730 000 3 300 000 3 930 000 3 930 000 12 800 000 Finanzierung Bund 2 500 000 2 500 000 2 500 000 2 500 000 10 000 000 Für die Umsetzung des Programms Grundkompetenzen Erwachse- ner 2025–2028 ist zulasten der Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbildung, eine Ausgabe von 22,8 Mio. Franken zu bewilligen. Die Kosten und der voraussichtliche Bundesbeitrag sind im KEF 2024–2027, Planjahre 2025– 2027, enthalten. Aufgrund des gestaffelten Aufbaus resultiert gegenüber der bisherigen Finanzplanung im Planjahr 2025 netto eine Reduktion von 2,2 Mio. Franken und im Planjahr 2026 eine Reduktion von 0,63 Mio. Fran- ken. Dies ist im KEF 2025–2028 zu berücksichtigen. Bei der Ausgabe handelt es sich um einen Rahmenkredit gemäss § 39 Abs. 1 lit. b des Ge- setzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611). Es liegt eine ge- bundene Ausgabe vor (vgl. Ziff. 4). Die vorgesehene Finanzierung der Angebote zum Erwerb und Erhalt der Grundkompetenzen Erwachsener und die Massnahmen zur Förde- rung der Inanspruchnahme von diesen Angeboten wird längerfristig vo- raussichtlich zu einer Entlastung der Sozialhilfe und der RAV führen. Es können soziale Folgekosten vermindert und die Arbeitsmarktfähigkeit der Zielgruppe gestärkt werden, was längerfristig auch zu höheren Steuer- einnahmen führen wird. Es ist davon auszugehen, dass es im Lauf der Zeit weniger Betroffene geben wird, welche die Angebote in Anspruch nehmen müssen, womit längerfristig mit einer Senkung der jährlichen Kosten zu rechnen ist.
6.2. Bundesbeitrag Der Bundesbeitrag an die Kantone, die ein kantonales Programm ein- reichen, wird nach folgendem Schlüssel an die Kantone verteilt: – Ein Grundbetrag in der Höhe von 5% des Jahresbeitrages wird an die Kantone zu gleichen Teilen verteilt. – Der Restbetrag von 95% des Bundesbeitrages wird proportional zur ständigen Wohnbevölkerung ab 18 Jahren an die Kantone verteilt. – Sollten nicht alle Kantone einen Antrag auf Bundesbeiträge stellen oder einzelne Kantone auf einen Teil des Bundesbeitrages verzichten, können die freiwerdenden Mittel auf andere Kantone verteilt werden. Die Kantone müssen mindestens den gleichen Betrag aufwenden, den der Bund für das Programm zur Verfügung stellt. Gemäss der aktuellen Planung des SBFI ist für den Kanton Zürich ein Betrag von jährlich 2,5 Mio. Franken vorgesehen, womit der Gesamtbetrag für die Programm- phase 2025–2028 10 Mio. Franken beträgt. Die vom Bund gewährten Mittel werden mit der BFI-Botschaft 2025–2028 definitiv festgelegt.
6.3 Stellen Wie im Bericht zur Vorlage 5804 ausgeführt wurde, sollen die mit Direktionsverfügung vom 3. November 2022 sieben befristeten Stellen auf das Inkrafttreten der Änderung vom 13. November 2023 des EG BBB in unbefristete Stellen überführt werden. Es handelt sich um folgende Stellen: Leistungsgruppe Nr. 7000, Bildungsverwaltung 0,5 Adjunkt/in (LK 18) Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbildung 1,0 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in, stv. Programmleiter/in (LK 20) 3,5 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in, Projektmanager/in (LK 19) 1,0 Verwaltungsassistent/in (LK 14) Die Kosten dieser Stellen betragen jährlich rund Fr. 1 100 000. Sie sind im Budget 2024 und im KEF 2024–2027, Planjahre 2025–2027, eingestellt. Die Stellen in der Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbildung, wurden dem Personalamt 2022 zur Überprüfung vorgelegt, weshalb sich eine erneute Stellenüberprüfung erübrigt. Bei den 0,5 Stellen Adjunkt/in handelt es sich um die Aufstockung von im Mittelschul- und Berufsbildungsamt be- reits bestehenden Stellen.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für das Programm Grundkompetenzen Erwachsener in den Jahren 2025–2028 wird ein Rahmenkredit von insgesamt Fr. 22 800 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbildung, be- willigt.
II. Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt entscheidet über die Auf- teilung des Rahmenkredits. Die Teilbeträge orientieren sich an den ein- zelnen Handlungsfeldern gemäss Ziff. 5.2 und 6 der Erwägungen.
III. Im Stellenplan des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes, Leis- tungsgruppe Nr. 7000, Bildungsverwaltung, wird mit Wirkung am 1. Ja- nuar 2025 folgende befristete Stelle in eine unbefristete Stelle überführt: Stellen Richtposition Klasse VVO 0,5 Adjunkt/in (Kommunikation) 18
IV. Im Stellenplan des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes, Leis- tungsgruppe Nr. 7306, Berufsbildung, werden mit Wirkung ab 1. Januar 2025 folgende befristete Stellen in unbefristete Stellen überführt: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Adjunktin mbA (Programmleiter/in) 21 1,0 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in (stv. Programmleiter/in) 20 3,5 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in (Projektmanager/in) 19 1,0 Verwaltungsassistent/in 14
V. Mitteilung an die Direktion der Justiz und des Innern, die Finanz- direktion, die Volkswirtschaftsdirektion sowie an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli