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Strassen, Hausen a.A., 383 Albispassstrasse, Vollenweid bis Riedmatt, Instandsetzung, gebundene Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 11. Mai 2016

426. Strassen (Hausen a. A., 383 Albispassstrasse, Vollenweid bis

Erwägungen

Riedmatt, km 5.480–6.100; Instandsetzung, Ausgabenbewilligung) Die 383 Albispassstrasse in Hausen a. A. ist ein Teilstück der Hauptver- kehrsstrasse von Mettmenstetten über den Albispass und Adliswil nach Zürich. Auf diesem Strassenabschnitt wurde 1992 und 1994 als letzte Mass- nahme abschnittweise die Oberflächen behandelt. Heute weist der Fahr- bahnbelag Ausmagerungen, Spurrinnen und Risse auf. Zur Werterhal- tung und aus Gründen der Verkehrssicherheit muss die Albispassstrasse auf dem Teilstück Vollenweid bis Riedmatt instand gesetzt werden. Aufgrund der Schadenbilder und des Laborberichts wurde mit der Sektion Oberbau und Geotechnik des Tiefbauamtes ein Sanierungsvor- schlag ausgearbeitet: In der Fahrbahn wird der bestehende Belag abge- fräst und eine Binder- und Deckschicht eingebaut; örtlich müssen zu- sätzlich die Tragschicht und die Fundation ersetzt werden. Auf dem be- gleitenden, abgesetzten Rad-/Gehweg wird eine neue Deckschicht ein- gebaut. Die Entwässerung wird instand gestellt. Die Kosten setzen sich gemäss Finanzplan vom 16. März 2016 wie folgt zusammen: in Franken Bauarbeiten 990 000 Nebenarbeiten 50 000 Technische Arbeiten 85 000 Total 1 125 000 Für die Verwirklichung des Vorhabens ist eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b CRG gebundene Ausgabe von Fr. 1 125 000 zulasten der Erfolgsrechnung, Konto 8400.3141 0 80050, Staatsstrassen Baulicher Unterhalt (Objekt 84U- 20328), zu bewilligen. Der Betrag ist im Budget 2016 enthalten.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Instandsetzung der 383 Albispassstrasse, Vollenweid bis Ried- matt, Hausen a. A., wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 125 000 zulas- ten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, be- willigt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreis- indexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 16. März 2016)

III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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