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Gewaltschutzgesetz, Änderung, Berichterstattung über Massnahmen zur Bekämpfung häuslicher Gewalt, Antrag an den Kantonsrat

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. April 2023

430. Gewaltschutzgesetz, Änderung

Erwägungen

Die Sicherheitsdirektion unterbreitet einen Antrag vom 14. März 2023 über eine Änderung des Gewaltschutzgesetzes, Berichterstattung über Massnahmen zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt. Der Regierungs- rat zieht den Antrag in Beratung und verabschiedet ihn zuhanden des Kantonsrates (siehe ABl 2023-04-14; Vorlage 5899).

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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