Kulturförderung, Opernhaus Zürich AG, Vorstudie Zukunft Oper, Subvention, zusätzliche neue Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 17. April 2024
430. Kulturförderung, Opernhaus Zürich AG (Vorstudie Zukunft Oper, Subvention)
Erwägungen
1. Ausgangslage Die Opernhaus Zürich AG (Opernhaus) betreibt in der Stadt Zürich ein Musiktheater und ein Ballett von herausragender Qualität und inter- nationaler Ausstrahlung (§ 1 Abs. 1 Opernhausgesetz [OpHG, LS 440.2]). Im Zusammenhang mit der Erstellung der Investitionsplanung (§ 5 Abs. 2 OpHG) hat das Opernhaus erkannt, dass es sich mit der lang- fristigen baulichen und betrieblichen Situation (insbesondere im Alt- und Erweiterungsbau) auseinandersetzen muss. Zu diesem Zweck hat das Opernhaus 2017 das nunmehr in Zukunft Oper umbenannte Projekt Vision 2030 ausgelöst, das es mit Unterstützung des Hochbauamtes (HBA), der Direktion der Justiz und des Innern und unter Einbezug von externen Fachleuten bearbeitet. Das in einem Einladungsverfahren ausgewählte Architekturbüro EM2N Architekten AG erstellte eine erste Machbarkeitsstudie, die verschiedene städtebaulichen Szenarien und architektonische Varianten enthält. Im Frühling 2020 fiel der Ent- scheid, den Altbau stehen zu lassen und das Bauvorhaben im Wesentli- chen auf den Erweiterungsbau zu beschränken. Nachdem die Planung wegen der Coronapandemie unterbrochen wer- den musste, erarbeitete das Architekturbüro BHSF Architekten GmbH 2023 eine weitere Machbarkeitsstudie zum Umgang mit dem Bestand (Erweiterungsbau von 1984, «Fleischkäse»); diese kommt zum Schluss, dass der Erhalt der bestehenden Bausubstanz des Erweiterungsbaus möglich und zielführend ist. Zudem führte das Opernhaus einen breit- angelegten Dialogprozess mit verschiedenen Anspruchsgruppen durch, dessen Ergebnisse in das künftige Betriebskonzept einfliessen werden. Die Durchführung des Architekturwettbewerbs ist für 2025 geplant. Aus heutiger Sicht ist damit zu rechnen, dass die Bauarbeiten in rund zehn Jahren beginnen werden. Der Vollständigkeit halber ist zu erwähnen, dass das Opernhaus im Sommer 2024 einen Überbrückungsbau auf dem Dach des Erweiterungs- baus erstellen lassen wird, um den – von zwei Studien des Ingenieurs- und Theaterplanungsbüros Kunkel Consulting International GmbH ermit- telten – erheblichen Platzmangel im Erweiterungsbau zu verbessern. Dafür hat der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 879/2023 eine Subvention von höchstens 3,7 Mio. Franken zugesichert.
2. Projekt und Bedarfsnachweis
2.1 Projekt Vorstudie Die Vorstudie (SIA 21 Machbarkeitsstudien und 22 Wettbewerb) dient der Erarbeitung der Grundlagen für den anstehenden Umbau und die Ergänzung des Erweiterungsbaus, die begleitenden Massnahmen im Altbau und für eine Ersatzspielstätte, die das Opernhaus während der voraussichtlich vierjährigen Bauphase bespielen wird. Zudem umfasst diese Phase die Erarbeitung und Bewilligung des notwendigen Gestal- tungsplans aufgrund des aus dem Wettbewerb hervorgehenden Sieger- projektes.
2.2 Bedarfsnachweis Der 1984 erstellte Erweiterungsbau ist teilweise stark sanierungsbe- dürftig und muss vergrössert werden, um den erheblichen Platzmangel zu beheben, was die erwähnten externen Studien bestätigt haben. Das Opernhaus soll während der Bauphase den Betrieb weiterführen, um den vom Kanton festgelegten Leistungsauftrag zu erfüllen (§ 1 OpHG). Das ist im Altbau nicht möglich, weil dieser ohne die Infrastruktur des Erweiterungsbaus (Garderoben, Ballettsäle, Anlieferung der Dekora- tionen usw.) nicht funktionstüchtig ist. Zudem fallen in dieser Zeit auch Sanierungsarbeiten im Altbau an (Belüftung, Bestuhlung, Bühnentech- nik usw.). Demnach ist das Opernhaus auf eine Ersatzspielstätte ange- wiesen, um ununterbrochen Musiktheater und Ballett aufführen zu können.
3. Kosten
3.1 Vorstudie Das HBA hat für die ganze Vorstudienphase (d. h. ab 2019 bis Abschluss des Gestaltungsplans) Kosten von Fr. 5 660 000 veranschlagt (gemäss der für Vorstudien üblichen Kostenschätzung von ±30%, Stand 14. Februar 2024). Sie setzen sich wie folgt zusammen: Tabelle 1: Kostenaufgliederung nach Baukostenplan (BKP) BKP-Nr. Arbeitsgattung Kosten (in Franken) 1 Vorbereitungsarbeiten 109 000 5 Baunebenkosten 4 977 000 6 Reserve 574 000 Total (einschliesslich 8,1% MWSt) 5 660 000
Die beitragsberechtigten Kosten belaufen sich somit auf Fr. 5 660 000. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass das Opernhaus die eigentümer- und nutzerseitig zu erbringenden Leistungen für ein Bauvorhaben dieser Grössenordnung nicht mit dem vorhandenen Personalbestand (vor allem in den Bereichen technische und kaufmännische Direktion sowie Mar-
keting und Kommunikation) und ohne fachkundige externe Beratung bewältigen kann. Diese ausserordentlichen Personal- und Beratungs- kosten wird das Opernhaus in der Vorstudienphase aus seinen Reserven finanzieren.
3.2 Bemessung der Subvention Der Kanton kann an die Finanzierung von Bauvorhaben des Opern- hauses Subventionen bewilligen (§ 4 Abs. 3 OpHG). Gemäss einhelliger Auffassung von Regierungsrat und Kantonsrat beteiligt sich der Kanton angemessen an der Finanzierung von Bauvorhaben des Opernhauses. Die Angemessenheit richtet sich im Wesentlichen nach der finanziellen Leistungsfähigkeit des Opernhauses und der Möglichkeit, Drittmittel für das Projekt zu akquirieren. Bei der Bemessung der Subvention gilt es zu beachten, dass das Opern- haus seit 2000 etliche bauliche Investitionen (u. a. 2000 Erwerb Probebüh- nen Escher-Wyss, 2001 Erwerb Lagergebäude Kügeliloo, 2008 Erwerb Bürogebäude Kreuzstrasse, 2014 Tausch/Erwerb Probebühnen Escher- Terrassen, 2022 Erwerb Orchesterproberaum) von insgesamt rund 44 Mio. Franken ohne Unterstützung des Kantons verwirklicht hat. Dabei hat das Opernhaus auf die Auszahlung des mit Beschluss des Kantonsrates vom 5. Juni 2000 bewilligten Kredits von 6 Mio. Franken für den Bau eines Werkgebäudes an der Kreuzstrasse (Vorlage 3748) verzichtet, weil es einen Weg gefunden hat, um dieses Vorhaben aus eigener Kraft zu finanzieren. Zudem hat es beim Projekt Asbestsanierung und Erhöhung der Lagerkapazität Kügeliloo, für das der Kantonsrat eine Subvention von 16 Mio. Franken bewilligt hat (Vorlage 5302), Kosten von rund 13,2 Mio. Franken übernommen. Das Opernhaus konnte die für diese baulichen Investitionen von insgesamt mehr als 57 Mio. Franken nötigen Beträge nur in geringem Masse aus seinem Betrieb erwirtschaften, viel- mehr hat es vor allem Hypotheken aufgenommen, Drittmittel gewonnen und zwei Kapitalerhöhungen durchgeführt. Die Akquisition von Drittmitteln (Sponsoring, Gönner, Stiftungen) für die vorliegende Vorstudienphase ist nicht erfolgversprechend, weil es sich um Planungskosten handelt, für die keine private Geldgeberinnen und Geldgeber gefunden werden können. Auch eine Kapitalerhöhung kommt nicht in Frage, weil eine solche erst 2012 für die Finanzierung der Probebühnen Escher-Terrassen durchgeführt wurde. Zudem wird das Opernhaus für die Finanzierung des Umbaus des Erweiterungsbaus und die Erstellung einer Ersatzspielstätte erhebliche Drittmittel akquirieren und dabei eine weitere Kapitalerhöhung durchführen müssen. Schliesslich ist anzumerken, dass das Opernhaus nicht nur die ausser- ordentlichen Personal- und Beratungskosten, sondern auch das Risiko einer allfälligen Kostenüberschreitung alleine trägt.
Unter diesen Umständen ist es angemessen, dass sich der Kanton mit einer Subvention von insgesamt 4 Mio. Franken, höchstens jedoch 90% der beitragsberechtigten Kosten, an den Kosten der Vorstudie beteiligt.
3.3 Finanzierung und Folgekosten Bisher hat die Direktion der Justiz und des Innern eine Subvention von 90% der beitragsberechtigten Kosten, höchstens 1 Mio. Franken, für die Erarbeitung der Grundlagen von Zukunft Oper bewilligt (Verfügung vom 29. Oktober 2019). Für die Vorstudie fallen nun weitere Kosten an, für die der Regierungsrat eine zusätzliche Subvention von 3 Mio. Franken als neue Ausgabe bewilligt (§ 36 lit. b Gesetz über Controlling und Rech- nungslegung [CRG, LS 611], § 3 Abs. 3 Staatsbeitragsgesetz [LS 132.2] und § 38 Abs. 3 Finanzcontrollingverordnung [LS 611.2]). Es fallen folgende Beiträge an: Jahr Anfallende Kosten Anfallender Beitrag, (in Franken) 90% der Kosten bis höchstens 4 Mio. Franken (in Franken) bis 2022 660 000 bis Ende 2023 ausbezahlt: 2023 526 000 840 000 2024 1 009 000 908 000 2025 1 750 000 1 575 000 2026 832 500 677 000 2027 882 500 0 Total 5 660 000 4 000 000
Die Subvention geht zulasten der Investitionsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 2234, Fachstelle Kultur. Der Betrag ist weitgehend durch eine Kreditübertragung (2,86 Mio. Franken) gedeckt. Der Restbetrag von Fr. 300 000 ist im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2024– 2027 eingestellt. Die Auszahlung erfolgt in Teilzahlungen, je nach Projektierungsfort- schritt und unter Anrechnung der bereits geleisteten Teilzahlungen. Die Kapitalfolgekosten für die gesamte Subvention von 4 Mio. Fran- ken berechnen sich wie folgt: (in Franken) bis 2023 2024 2025 2026 2027–2064 Abschreibungen 51 022 18 667 38 844 73 844 88 889 Zinsen durchschnittlich 14 651/Jahr degressiv
Als weitere finanzielle Folgekosten für den Kanton Zürich sind die weiteren Subventionen für die Planung und die Ausführung des Bauvor- habens zu nennen, deren Höhe im heutigen Zeitpunkt nicht geschätzt werden kann.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Opernhaus Zürich AG wird für die Vorstudie des Projektes Zukunft Oper zur Ausgabenbewilligung gemäss Verfügung der Direk- tion der Justiz und des Innern vom 29. Oktober 2019 eine zusätzliche Subvention von Fr. 3 000 000 als neue Ausgabe zulasten der Investitions- rechnung der Leistungsgruppe Nr. 2234, Fachstelle Kultur, zugesichert. Die gesamte für die Vorstudie zur Verfügung stehende Subvention be- trägt damit Fr. 4 000 000, höchstens jedoch 90% der beitragsberechtigten Kosten.
II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu be- zeichnen und soweit möglich beizulegen.
III. Mitteilung an die Opernhaus Zürich AG (Präsident Dr. Markus Notter, Falkenstrasse 1, 8008 Zürich [E]) sowie an die Finanzdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli