Anfrage Céline Widmer, Isabel Bartal, Zürich, und Daniel Frei, Niederhasli, betreffend Koordination Integrations- und Flüchtlingspolitik, Beantwortung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 72/2016
Sitzung vom 11. Mai 2016
436. Anfrage (Koordination Integrations- und Flüchtlingspolitik) Die Kantonsrätinnen Céline Widmer und Isabel Bartal, Zürich, sowie Kan- tonsrat Daniel Frei, Niederhasli, haben am 15. Februar 2016 folgende Anfrage eingereicht: Die Integration von Flüchtlingen in der hiesigen Lebens- und Arbeits- welt ist eine humanitäre und gesellschaftliche Verpflichtung, sie ist aber auch aus wirtschaftlicher Sicht zentral und ein zwingender Bestandteil einer erfolgreichen Sicherheitspolitik. Im Kanton Zürich sind verschie- dene Direktionen und Ämter für Integrationsmassnahmen zuständig: Das Sozialamt ist beispielsweise zuständig für Bildungs-, Beschäftigungs- und Integrationsprojekte im Asylbereich. Gleichzeitig vergeben zum Beispiel das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) und die Fachstelle für Inte- grationsfragen sowie das Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) Auf- träge für Deutschkurse zur Integration. Die von der Bildungsdirektion eingeleitete Administrativuntersuchung im Zusammenhang mit Subven- tionsvergaben für Deutschkurse im MBA wirft die Frage nach der direk- tionsübergreifenden Koordination der Integrations- und Flüchtlingspoli- tik auf. Heute werden spezifische ausländerrechtliche Gruppen (Ausländerin- nen und Ausländer, vorläufig aufgenommene Flüchtlinge, anerkannte Flüchtlinge) gesondert behandelt. Dies erschwert die Integration aller Personen mit Migrationshintergrund. Um der Zersplitterung der Inte- grationsförderung entgegenzuwirken, braucht es eine gesamte Koordina- tion der einzelnen Massnahmen der Integration. Ein koordiniertes Vor- gehen würde eine bessere Abstimmung der strategischen und operativen Aufgaben ermöglichen. In der gegenwärtigen Situation besteht die Ge- fahr, dass wegen mangelnder Koordination die Mittel für Integrations- und Sprachangebote nicht ausreichend wirkungs- und zielgruppenorien- tiert eingesetzt werden. Angesichts der steigenden Flüchtlingszahlen und der höheren Bleibequote ist eine Gesamtkoordination der Integrations- politik unabdingbar.
In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um die Beant- wortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Integration ist eine Querschnittsaufgabe. Wie koordiniert der Regie- rungsrat die Integrationsmassnahmen in den Regelstrukturen (u. a. So- zialamt, Fachstelle für Integration, AWA, MBA, Volksschulamt)? Und wie werden die spezifischen Massnahmen für reguläre Migrantinnen und Migranten und für Flüchtlinge koordiniert und aufeinander ab- gestimmt?
2. Erachtet es der Regierungsrat als sinnvoll, dass die Zuständigkeit für die Integrations- und Flüchtlingspolitik auf so viele Stellen aufgeteilt ist?
3. Gibt es eine direktionsübergreifende Stelle, welche die Flüchtlingspoli- tik koordiniert? Wenn ja: Welche Ämter und Fachstellen sind involviert und wie lautet der Auftrag? Wenn nein: Sieht der Regierungsrat einen Bedarf für eine solche Stelle oder wie möchte der Regierungsrat die Flüchtlingspolitik in Zukunft koordinieren?
4. Wie wird die Wirksamkeit von Integrationsmassnahmen überprüft?
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Céline Widmer und Isabel Bartal, Zürich, sowie Daniel Frei, Niederhasli, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1 und 3: Die Aufgabe der Integration betrifft gesellschaftliche ebenso wie schu- lische, wirtschaftliche und staatliche Fragen. Sie weist damit als typische Querschnittaufgabe Schnittstellen mit verschiedenen Politikbereichen wie etwa Bildung, sozialer Sicherheit, Arbeitsmarkt, aber auch Gesundheit und Familie auf. Eine effiziente und effektive Aufgabenerledigung muss daher Doppelspurigkeiten vermeiden, Schnittstellen klären und Leis- tungslücken schliessen. Im März 2016 beschloss der Regierungsrat eine Änderung von An- hang 1 Ziff. 17 der Verordnung über die Organisation des Regierungsra- tes und der kantonalen Verwaltung (LS 172.11). Die Änderung tritt auf den 1. Juli 2016 in Kraft (ABl 2016-03-18, RRB Nr. 197/2016). In der über- arbeiteten lit. D Ziff. 17 des Anhangs 1 wird in der Zuständigkeit der Volkswirtschaftsdirektion neu die «Interinstitutionelle Zusammenarbeit» (iiz) genannt. Dort arbeiten neben dem Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA), dem Kantonalen Sozialamt (KSA), dem Amt für Jugend und Be- rufsberatung (AJB) und der Sozialversicherungsanstalt auch die Sozial- dienste der Gemeinden zusammen. Die Geschäftsstelle der iiz ist beim
AWA angesiedelt, da bei der iiz die Arbeitsintegration im Vordergrund steht, auf welche die regionalen Arbeitsvermittlungszentren spezialisiert sind. Bei der Koordination der Angebote und Massnahmen zur Förderung der beruflichen Integration bildet eine vertiefte Kenntnis der Angebote eine zentrale Voraussetzung. Zu diesem Zweck finanziert der Kanton u. a. die Datenbank berufliche und soziale Integration (BUSI-Datenbank), die alle Angebote zur beruflichen und sozialen Integration für Sozialhilfebe- ziehende im Kanton Zürich umfasst. Für anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene zahlt der Bund den Kantonen gemäss Art. 18 Abs. 1 der Verordnung vom 24. Okto- ber 2007 über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA; SR 142.205) pro Person eine einmalige Integrationspauschale von Fr. 6000. Die Verwendung der Integrationspauschale ist zusammen mit dem Kan- tonalen Integrationsprogramm (KIP) Bestandteil der Programmverein- barung zwischen dem Bund und dem Kanton Zürich zur Umsetzung der spezifischen Integrationsförderung im Kanton Zürich in den Jahren 2014 bis 2017 vom 4. Oktober 2013 (Art. 18 Abs. 4 VIntA; Programmverein- barung). Bis Ende 2013 verwaltete das KSA die Integrationspauschale. Mit RRB Nr. 631/2013 wurde diese Zuständigkeit ab 1. Januar 2014 auf die Fach- stelle für Integrationsfragen (FI) übertragen. In der Folge setzte der Regie- rungsrat am 25. März 2015 eine neue Strategie zur Unterstützung der Ge- meinden fest (RRB Nr. 300/2015), die seit dem 1. Januar 2016 in Kraft ist. Die Koordination der Integrationsarbeit erfolgt mittels verschiedener Gefässe: Die Umsetzungsarbeiten des KIP werden durch eine Steuerungs- gruppe begleitet (RRB Nr. 682/2013). Dieses Gremium setzt sich aus Vertretungen von Kanton, Gemeinden, Kirchen, Wirtschaft sowie öffent- lichen und Migrantenorganisationen zusammen (KIP-Begleitgremium) und beschäftigt sich sowohl mit Fragen der Integration von Migrantinnen und Migranten als auch mit Fragen der Integration von Personen aus der Fluchtmigration. Im November 2015 setzte der Regierungsrat zudem eine verwaltungs- interne «Arbeitsgruppe Flüchtlingsintegration» ein. In der Arbeitsgruppe, die vom Staatsschreiber geleitet wird, sind die folgenden Verwaltungsein- heiten vertreten: Kantonsärztlicher Dienst (Bereich Gesundheit), KSA und Migrationsamt (Bereich Asylfürsorge, Sozialhilfe und Sicherheit), AWA (Bereich Arbeitsintegration), Volksschulamt, MBA und AJB (Be- reich Bildung) sowie FI (Bereich spezifische Integrationsförderung und Integrationspauschale für anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufge- nommene).
Die Arbeitsgruppe dient dem Informationsaustausch zwischen den Be- reichen sowie der Ermittlung und Bearbeitung von Schnittstellenprob- lemen. Sie erarbeitet Lösungsvorschläge zuhanden des Regierungsrates und einen Vorschlag für die Berichterstattung. Sie prüft die Frage der Er- gänzung der Regelstruktur im Schnittstellenbereich. Zum Auftrag dieser Arbeitsgruppe gehört sicherzustellen, dass alle wesentlichen Informatio- nen u. a. für die Öffentlichkeit, Arbeitgeber und Gemeinden bereitgestellt werden. Im Hinblick auf die Vorbereitung und Umsetzung des zweiten Kanto- nalen Integrationsprogramms 2018 bis 2022 sowie angesichts steigender Asylzahlen und Schutzquoten überlegt der Regierungsrat die Weiterent- wicklung der Koordination der Integrationsarbeit auf kantonaler und kommunaler Ebene sowie eine mögliche Verknüpfung der Themen Mi- grantinnen und Migranten und Personen aus der Fluchtmigration. Zu Frage 2: Vorweg ist festzuhalten, dass die Integration eines grossen Teils der Zu- wandernden ohne staatliche Hilfe erfolgt. Die Aufteilung der Zuständig- keiten bei der Integrationspolitik ist historisch gewachsen und zum Teil auf eine Unterscheidung zwischen Ausländerinnen und Ausländern, Asyl- suchenden sowie anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenomme- nen ausgerichtet. Es ist davon auszugehen, dass bei umfassenden Quer- schnittaufgaben wie der Integration immer auch aktiv Schnittstellen zu bewirtschaften sein werden. Die Integration ist zwar in erster Linie eine Aufgabe, die im Rahmen der Regelstrukturen zu bewältigen ist. Der Re- gierungsrat legt aber Wert darauf, dass diese Arbeit durch eine gut struk- turierte Koordination der spezifischen Integrationsarbeit gezielt ergänzt werden kann. Zu Frage 4: Die Wirksamkeit von Integrationsmassnahmen wird durch die Bericht- erstattung, die beispielsweise im Rahmen des KIP von Gemeinden und Anbietern verlangt wird, durch Visitationen und regelmässigen Austausch mit den Durchführenden sowie durch die Evaluation von einzelnen, aus- gewählten Massnahmen überprüft. Zudem werden regelmässig Studien über die Wirksamkeit von Integrationsmassnahmen veröffentlicht.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Sicherheitsdirektion, die Bildungsdirektion, die Volks- wirtschaftsdirektion, die Staatskanzlei und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi